PresseKat - Zur Studie "Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirt

Zur Studie "Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaft

ID: 18984

(firmenpresse) - Prof. em. Dr. Otto Backes hat seine Studie "Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten" auf Grund einer Datenbasis erarbeitet, die aus unserer Sicht wissenschaftlichen Anforderungen in keiner Weise genügt. Sie stützt sich vielmehr auf eine Negativauswahl der beim LKA Niedersachsen eingegangenen Hinweise.

Die Studie berücksichtigt Hinweise und deren Fortschritt in einem Zeitraum von lediglich 14 Monaten. Da sich Ermittlungen gerade in komplexen Korruptionsfällen, in denen es nur Täter und scheinbar keine Opfer gibt, meist über Jahre hinziehen, konnten mehr als 140 Fälle wegen Gefährdung laufender Ermittlungen nicht berücksichtigt werden. Es wird zwar in der Studie kurz darauf hingewiesen, die Bedeutung für eine Evaluation aber nicht hinreichend gewürdigt. Es sind gerade Fälle, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Straftaten in sich bergen, die keinen Eingang in die Studie fanden. Die Ergebnisse der Studie geben deshalb ein verzerrtes Bild wieder.

Bereits die fälschliche Bezeichnung des BKMS Systems als E-Mail-System zeugt von mangelhafter Beschäftigung mit der Anwendung. Als Grundlage für die Darstellung des BKMS Systems werden Pressemitteilungen aus dem Jahr 2002 herangezogen - das LKA Niedersachsen setzt das BKMS System hingegen erst seit Oktober 2003 ein, in einer völlig neuen Version, die mit dem Entwicklungsstand aus 2002 überhaupt nicht zu vergleichen ist!

Herr Prof. Backes ist neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit Anwalt der Firma Zechbau in Bremen, die seit Jahren im Visier der Ermittler steht. Es wäre nicht fair, Pro Justitia und Herrn Hopp für eigene Interessen oder die Interessen von Mandanten zu instrumentalisieren, denn deren Bemühen um Grundrechtsschutz im Strafverfahren ist von besonderer Bedeutung für unsere Gesellschaft und unseren Rechtsstaat.

Wir möchten alle Beteiligte um eine sachgerechte Diskussion bitten und darum, die Ziele des BKMS Systems objektiv zu betrachten: Schutz des Hinweisgebers durch Anonymität und gleichzeitige Plausibilitätsprüfung des Hinweises durch anonyme Dialogfähigkeit.





Die Anonymität des BKMS Systems dient dem Schutz des Hinweisgebers, und das aus guten Gründen. Hinweisgeber geniessen nach einem Urteil des BAG vom 3.7.2003 kaum rechtlichen Schutz. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Hinweisgeber eine Kündigung wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen befürchten müssen, selbst wenn sich der Hinweis als korrekt herausstellt. Welcher Mitarbeiter setzt in heutigen Zeiten seinen Arbeitsplatz aufs Spiel, selbst zur integren Bekämpfung von Korruption in Unternehmen und Verwaltungen?

Auch andere Hinweisgebersysteme wie Ombudsleute, Telefonhotlines und E-Mail Systeme setzen auf Anonymität, um die Hemmschwelle zu senken und Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität von Insidern zu erhalten. Gesetze wie der US-amerikanische Sarbanes-Oxley Act fordern sogar die Einrichtung anonymer Hinweisgebersysteme, auch bei deutschen Unternehmen.

Nicht nur in der Wirtschaftskriminalität, sondern auch bei Straftaten wie Kinderpornographie, Mord und Kindsentführungen sind die Ermittlungsbehörden auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Auch Journalisten bedienen sich Hinweisgebern, die aus Angst vor Repressalien teilweise anonym bleiben wollen. Dies geschieht alltäglich auf der ganzen Welt und es würden viele Straftaten unentdeckt und die Täter unbestraft bleiben, wenn es nicht ethisch und moralisch motivierte Hinweisgeber gäbe. Wir bedauern es, dass Herr Prof. Backes mit seiner Studie anonyme Hinweisgeber als Denunzianten darstellt. Darüber hinaus werden Hinweisgeber in der Studie von Herrn Backes, die sich zunächst anonym beim LKA melden und sich nach Aufbau eines Vertrauensverhältnisses im anonymen Dialog als Zeugen mit ihren persönlichen Daten zur Verfügung stellen, als töricht dargestellt: Zitat: "Der anonyme Anzeigeerstatter, der allerdings seine Adresse mitteilt, …"

Gerade durch die Dialogfähigkeit trotz Anonymität kann der Betreiber eines BKMS Systems über Rückfragen Denunziationsversuche frühzeitig identifizieren. Beispielsweise nutzt auch die AOK Rheinland-Pfalz das BKMS System seit einem Jahr sehr erfolgreich gegen Abrechnungsbetrug. Wie brisant es für Hinweisgeber aus Krankenhaus, Labor, Pflegeheim usw. sein kann, kann aus den Hinweisen, in denen auch Ängste und Befürchtungen mitgeteilt werden, entnommen werden.

Die vorliegende Studie ist durch die zahlreichen sachlichen Fehler und die selektive und nicht repräsentative Datenbasis nicht zu akzeptieren. Wir hätten uns gefreut, wenn Herr Prof. Backes seine Erhebung auf einer repräsentativen Datengrundlage aufgebaut und damit wissenschaftlichen Anforderungen genügt hätte.

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Die BUSINESS KEEPER AG ist ein junges Unternehmen mit Sitz in Potsdam-Babelsberg. Sie entwickelt und vertreibt das internetbasierte BKMS® System zum Schutz von Hinweisgebern bei der Prävention und Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität in Unternehmen und Verwaltungen.

Rückfragen bitte an Maren Möhring, Manager Corporate Communication, BUSINESS KEEPER AG, Virchowstr. 11, 14482 Potsdam, Tel.: 0331/74000860, Fax: 0331/7042973, E-Mail: m.moehring(at)business-keeper.com, Homepage: www.business-keeper.com

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Datum: 08.03.2006 - 14:44 Uhr
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