SPD-Fraktion unterstuetzt Vorschlag, im Grundgesetz den Begriff 'Rasse' zu ersetzen
SPD-Fraktion unterstuetzt Vorschlag, im Grundgesetz den Begriff "Rasse" zu ersetzen
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Anlaesslich der aktuellen Diskussion um den Begriff "Rasse" im Grundgesetz erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstuetzt den Vorschlag des Deutschen Instituts fuer Menschenrechte, den Begriff "Rasse" aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und durch das Verbot "rassistischer" Benachteiligung oder Bevorzugung zu ersetzen. In der Tat laesst sich Rassismus nicht glaubwuerdig bekaempfen, solange in diesem Kontext der Begriff "Rasse" beibehalten wird, der auf der Vorstellung verschiedener menschlicher "Rassen" beruht.
Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, mit der Aenderung des Grundgesetzes ein politisches Signal zu setzen und das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 unmissverstaendlich zu formulieren. Wir begruessen, dass auch die neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lueders diesen Schritt fuer ueberfaellig haelt.
Dasselbe inhaltliche Problem stellt sich auch in wichtigen internationalen Menschenrechtsdokumenten. So wird zum Beispiel in der Allgemeinen Erklaerung der Menschenrechte oder im UN-Zivilpakt ebenfalls der Begriff "Rasse" verwendet. In EU-Texten wird er inzwischen vermieden.
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Datum: 14.04.2010 - 21:47 Uhr
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