PresseKat - „Tracking-Code“ – harmloser Gebührenzähler oder „Erlaubnis zur Abzocke“ ?

„Tracking-Code“ – harmloser Gebührenzähler oder „Erlaubnis zur Abzocke“ ?

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Vermittler und Portalbetreiber von Parkplätzen mit Shuttleservice zu Flughäfen lassen sich ihre Dienste teuer bezahlen. Auf „Bitte“ des Betreibers wird vom Parkplatzanbieter verlangt, einen sog. Tracking-Code auf seiner Internet-Buchungsseite einzubinden, da er sonst von der Vermittlung ausgeschlossen ist. Hierdurch entsteht der Eindruck, ein harmloser Gebührenzähler zur Erfassung einer vermittelten Dienstleistung werde installiert. Dass dies keineswegs der Fall ist, haben Recherchen des IPvD ergeben. Der Tracking-Code kann jederzeit zur Ausspähung von Geschäftszahlen und für Betrug missbraucht werden. Dem betreffenden Parkservice-Unternehmen, dem dann ungerechtfertigte „Vermittlungsgebühren“ berechnet werden, entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, den er leider nicht selbst nachweisen kann.

(firmenpresse) - Zunächst muss klargestellt werden, dass der Tracking-Code ausnahmslos jede Buchung „zählt“, somit die Gesamtzahl aller Buchungen beim Parkplatzanbieter ermittelt und die Gesamtzahl an den Vermittler überträgt. Der Tracking-Code zählt also nicht nur die vermittelten Buchungen – wie sollte er das auch können und unterscheiden? Vermittler suggerieren jedoch, dass bereits durch den Tracking-Code eine „Filterung“ der Buchungen in direkte und vermittelte Buchungen erfolgt. Das ist schlichtweg falsch und verschleiert die Möglichkeit, durch einfache mathematische und statistische „Aufbereitung“ der Gesamtzahl der Buchungen, den Parkplatzanbieter „abzocken“ zu können. Den Eindruck zu erwecken, es würden tatsächlich neue Kunden gewonnen und vermittelt, die sonst nicht auf die betreffende Anbieterseite gefunden hätten ist ebenso fragwürdig - die Praxis sieht anders aus.

Ins Laienhafte übersetzt passiert folgendes:
Der Vermittler verspricht, Neukunden zu vermitteln, die über sein Web-Portal angesprochen werden. Für diese Vermittlung verlangt er eine Provision. Das klingt plausibel und wäre durchaus legitim. Damit der Vermittler die vermittelten erfolgreichen Buchungen berechnen kann, verlangt er vom Parkplatzanbieter das Setzen eines sog. Tracking-Code. Das klingt seriös und verständlich und wird deshalb vom Parkplatzanbieter im Regelfalle erlaubt. Recherchiert ein Kunde im Internet einen Parkplatzanbieter klickt er sich im Regelfalle bei fünf bis 14 verschiedenen Websites ein und studiert das Angebot. Bei dieser Suche stößt er zwangsläufig auch auf Portale, die aufgrund hoher Klickraten meist am Anfang der Ergebnislisten stehen und untersucht auch deren Seiten nach Angeboten. Da eine direkte Buchung auf den meisten Portalen aber nicht möglich ist, muss der Kunde das Portal wieder verlassen und sich direkt bei einem Anbieter einwählen. Beim Besuch des Vermittlers wird der Parkplatz suchende Kunde mit einem Ausweis ausgestattet, „Cookie“ genannt, so dass dieser Kunde nun für die weitere Suche eines Parkplatzanbieters „als Kunde des Vermittlers gekennzeichnet“ ist.




Bucht der Kunde nun bei einem x-beliebigen Parkplatzanbieter, löst der Tracking-Code auf der Buchungsseite des Parkplatzanbieters beim Vermittler ein kleines Programm (Script) aus, das eine Zählung dieser Buchung veranlasst und den „Ausweis“ (Cookie) des Kunden überprüft, damit ggf. eine Provisionsberechnung erfolgen kann.
Die „Schwachstellen“ hierbei und die Folgen:
Der auf der Seite des Parkplatzanbieters gesetzte Tracking-Code zählt jede Buchung, egal ob diese von einem Kunden mit oder ohne „Ausweis“ (Cookie) ausgelöst wurde. Der Parkplatzanbieter hat keine Kontrolle darüber, dass nur vermittelte Buchungen gezählt werden. „Vermittler“ setzen hier bereits an. In automatischen nachgeschalteten Programmen wird die ermittelte Gesamtzahl der Buchungen des betreffenden Parkplatzanbieters künstlich „statistisch aufbereitet“ und anhand von Übersichten und Auswertungen nachgewiesen, wann Buchungen vermittelt wurden. So kann eine monatliche Buchungszahl nach der Neuregistrierung beim Vermittler prozentual niedrig oder hoch angesetzt werden. Eine „Einstiegsphase“ kann vorgewählt werden, in der die wie vorstehend beschriebenen „Vermittlungen“ mittels Cookie registriert werden. Damit besteht eine Basis, die im weiteren Verlauf unter Verzicht der Cookies manipuliert werden kann. Da sämtliche Buchungen, also auch Direktbuchungen, vom Tracking-Code mit Datum und Uhrzeit erfassbar sind, könnte dem ahnungslosen Parkplatzanbieter vorgegaukelt werden, dass sämtliche Buchungen vermittelt wurden und dies zweifelsfrei mit den Daten belegt werden. Selbst der dreisteste Vermittler wird nicht so dumm sein, jede Buchung als „vermittelt“ zu deklarieren, weshalb er sich der bereits beschriebenen Einstiegsphase bedienen dürfte. Raffiniertere Programme variieren das prozentuale Verhältnis von vermittelten Buchungen zur Gesamtzahl, so dass selbst der misstrauischste Parkplatzanbieter keinen Anhaltspunkt hat, seine hohe Vermittlungszahl beruhe auf willkürlicher Manipulation, die einzig und allein durch den Tracking-Code „erlaubt“ wurde.
Fazit: Die Erlaubnis zum Setzen eines Tracking-Code ermöglicht Programmierern mit krimineller Energie nicht nur das Ausspähen von Geschäftszahlen. Die damit verbundene Provisionsvereinbarung kann unter Vorlage stichhaltiger Beweise dennoch zugunsten des Vermittlers und zum Nachteil des Parkplatzanbieters unterlaufen und für eigene Bereicherungen missbraucht werden.
Der IPvD warnt deshalb vor der Setzung eines Tracking-Code und klassifiziert diese Methode als „nicht empfehlenswert“.

Im Unterschied hierzu arbeitet das Web-Portal „Parkplätze-Deutschland“ des IPvD ohne Tracking-Code ausschließlich mit einer sicheren Möglichkeit der Direktbuchung beim Parkplatzanbieter. Das vereinseigene Web-Portal „Parkplätze-Deutschland“ verlangt weder eine Gebühr für die Registrierung auf dem Web-Portal noch eine Vermittlungsgebühr nach erfolgreicher Buchung über das Portal. Dem Portal ist das BBI-System MAGDa.P hinterlegt, auf dessen Basisversion jeder registrierte Parkplatzanbieter kostenlos zugreifen und parallel zu seinem eigenen Buchungssystem nutzen kann. Das System arbeitet unter Anderem mit einem automatischen Benachrichtigungssystem per SMS, für das Gebühren fällig werden. Diese Gebühren sind im Gegensatz zu den Provisionen der Vermittler äußerst gering, bieten einen nützlichen und realen Gegenwert, enthalten eine Komponente der Weiterentwicklung und –pflege des Programms und werden in einem komfortablen Abrechnungssystem angezeigt. Jeder registrierte Parkplatzanbieter kann jederzeit, ähnlich seinem Bankkonto oder seiner Telefonrechnung, einen „Kontoauszug“ in seinem persönlichen Admin-Bereich des Programms MAGDa.P ansehen und dort seine verursachten Gebühren mit den in einem Bericht mit „Einzelbuchungsnachweis“ mit Name und Adresse des Kunden vergleichen. Entsprechend dem aufgelaufenen Gesamtbetrag kann er dann selbst eine Gesamt- oder Teilzahlung auslösen.

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Der IPvD ist der Bundesverband privater Parkplatzanbieter in Deutschland. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder, ist aber auch im Interesse seiner Kunden an einer objektiven Aufklärung und Information interessiert. Er ist Betreiber des unabhängigen und kostenlosen Web-Portals „Parkplätze-Deutschland“ und bietet privaten Parkplatzanbietern ein Forum der Präsentation ihres Unternehmens, eine lizenzfreie Nutzung des BBI-Systems MAGDa.P in der Basisversion und eine direkte Buchungsmöglichkeit für Kunden. Jeder registrierte Parkplatzanbieter, der die AGB akzeptiert erhält mit einer Kundennummer und einem Passwort Zugang zum System. Der IPvD testet ihm zur Verfügung gestellte Buchungssysteme und bewertet diese nach veröffentlichten Kriterien. Erfüllen diese Systeme diese Kriterien, werden je nach erreichter Punktezahl Qualitätssiegel in Bronze, Silber und Gold verliehen. Die Mitgliedschaft im IPvD ist freiwillig und kostenfrei, der Verein trägt sich ausschließlich aus Spenden und die Mitarbeit im IPvD ist auf allen Ebenen ehrenamtlich.



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Großenhainer Straße 38
01468 Moritzburg
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Lotar Fleischer, Dipl.-Ing.
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Datum: 09.04.2010 - 14:31 Uhr
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