PresseKat - Staatliches Wettmonopol steht auf brüchigem Fundament

Staatliches Wettmonopol steht auf brüchigem Fundament

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(firmenpresse) - Bonn/München - Die Rechtslage für den deutschen Sportwettenmarkt bleibt weiterhin unübersichtlich. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) zum staatlichen Wettmonopol steht noch aus. Vor kurzem musste der österreichische Online-Wettanbieter Betandwin http://www.betandwin.com einen Rückschlag einstecken. Das Landgericht Köln hat Betandwin nämlich untersagt, auf der eigenen Web-Seite Sportwetten und Glücksspiele in Deutschland anzubieten. Das Gericht wies Betandwin in der mündlichen Urteilsbegründung an, über die in Nordrhein-Westfalen (NRW) erzielten Umsätze Auskunft zu geben, berichtet der Nachrichtendienst Heise http://www.heise.de. Geklagt hatte die staatlich konzessionierte Westdeutsche Lotteriegesellschaft (WestLotto) http://www.westlotto.de, die im bevölkerungsstarken NRW zahlreiche Lotterien durchführt und über Oddset http://www.oddset.de auch Sportwetten anbietet.

"Die staatlichen Anbieter von Glücksspielen argumentieren oft sehr moralisch. Wenn ihr Monopol falle, so ihre Begründung, dann sei dem Missbrauch und vor allem der Suchtgefahr Tür und Tor geöffnet. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht kritisch darauf hingewiesen, wie etwa die Westdeutsche Lotterie im Internet wirbt. Wirken Sprüche wie ‚Ran an die Millionen!’ oder "Du bringst Dich um die Chance Deines Lebens, wenn Du nicht spielst’ als Suchtprävention? Das kann ich mir kaum vorstellen. Der bayerische Finanzminister Faltlhauser hat die wahre Motivation der Länder und des Staates in erfrischender Deutlichkeit auf den Punkt gebracht: ‚Erstens ist es gut, dass wir die Glücksspiele in staatlicher Hand halten und dadurch Kontrolle ausüben. Zweitens ist es gut, dass wir dadurch Einnahmen haben. So einfach ist das’", sagt Helmut Sürtenich, Vorstandschef der Stratega-Ost Beteiligungen AG http://www.stratega-ost.de in Düsseldorf. Sürtenich hält die offiziellen Begründungen, welche für die massive Einschränkung von Freiheitsrechten ins Feld geführt werden, für unglaubwürdig.





Der finnische Anbieter von Sportwetten und Casinospielen PAF http://www.paf.fi spricht sich ebenfalls für eine Liberalisierung des Wettgeschäfts aus. "Durch das Werbeverbot für Anbieter ohne deutsche Lizenz werden europäische Unternehmen daran gehindert, eine aktive Aufklärung zu betreiben. Dies treibt die wettbegeisterten Spieler in die Hände unseriöser Anbieter, die nicht vor illegalen Werbemitteln zurückschrecken. So wird der Verbraucher in eine rechtliche Grauzone und auf Märkte gedrängt, die keiner europäischen Regulierung unterstellt sind", schreibt der Informationsdienst Isa-Casinos.de http://www.isa-casinos.de. In Folge des Monopols befänden sich weniger als ein Prozent aller deutschsprachigen Online-Wettangebote in Deutschland, so eine aktuelle Studie, die PAF für den deutschen Markt in Auftrag gegeben hatte. Von rund 2,7 Milliarden Euro, die 2004 von Deutschen im Internet-Glücksspiel umgesetzt worden seien, seien daher über 70 Prozent am deutschen Fiskus vorbeigeflossen. Florian Disson, Area Manager für PAF in Deutschland, hält es für nicht stichhaltig, wenn die Liberalisierung des Sportwettenmarktes mit dem Wegfall der Sportförderung gleichgesetzt werde. Dies sei kein Grund, an einem in die Jahre gekommenen Monopol festzuhalten. Vielmehr müsse über neue Wege bei der Breitensportförderung nachgedacht werden. Im Falle einer Marktliberalisierung hätten seriöse Buchmacher bereits eine gemeinsame Verpflichtung aller Anbieter in Aussicht gestellt, den Breitensport auch weiterhin zu fördern.

Nach Ansicht der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach http://www.ra-hambach.com sind die Befürworter eines staatlichen Glücksspielmonopols in der Pflicht sich zu erklären, "wie sie ihre europarechtswidrige Beschränkungspolitik vor dem Hintergrund massiver Werbemassnahmen (nicht zuletzt im Zusammenhang mit Fussball-WM 2006) trotzdem rechtfertigen wollen".

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Datum: 16.02.2006 - 14:58 Uhr
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