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Bombardier gibt frühzeitige Wahrnehmung des Rückkaufangebots seiner 2012 fälligen, 6,75-prozentigen Anleihen bekannt

ID: 185660

(Thomson Reuters ONE) -


MONTREAL, QUEBEC--(Marketwire - March 31, 2010) - NICHT ZUM VERTRIEB AN PERSONEN
BESTIMMT, DIE SICH IN DER REPUBLIK ITALIEN AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND

Im Zusammenhang mit dem zuvor angekündigten Kaufangebot (das "Kaufangebot") zu
Bombardiers 6,75-prozentige Anleihen sowie den 2014 fälligen 6,30-prozentigen
Anleihen (CUSIP/ISIN-Nr. 097751AH4 / USC10602AH03) (die "6,30-prozentigen
Anleihen", gemeinsam mit den 6,75-prozentigen Anleihen die "US-Dollar-Anleihen")
und den 2013 fälligen vorrangigen Anleihen mit variablem Zinssatz (Common
Code/ISIN-Nr. 027397891 / XS0273978592) (die "variabel verzinsten Anleihen",
gemeinsam mit den "US-Dollar-Anleihen" die "Anleihen") des Unternehmens, gab
Bombardier Inc. (TSX: BBD.A
)(TSX: BBD.B
) heute die frühzeitige
Wahrnehmung des Rückkaufangebots seiner 2012 fälligen 6,75-prozentigen Anleihen
(CUSIP/ISIN-Nr. 097751AG6 / USC10602AG20) (die "6,75-prozentigen Anleihen")
bekannt. Das Rückkaufangebot erfolgt entsprechend der Bestimmungen des
Kaufangebots vom 15. März 2010 sowie der geänderten Fassung vom 15. März 2010
(das "Kaufangebot"). Im Hinblick auf die US-Dollar-Anleihen gilt außerdem das
dazugehörige Übertragungsschreiben.

Die im Rahmen des Rückkaufangebots festgelegte Treuhand- und Informationsstelle
der US-Dollar Anleihen setzte Bombardier darüber in Kenntnis, dass
6,75-prozentige Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von 398.884.000 USD sowie
6,30-prozentige Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von 337.986.000 USD auf
gültigem Weg zum Rückkauf angeboten und nicht zurückgezogen wurden. Dies
erfolgte in beiden Fällen am 29. März 2010 noch vor 9:00 Uhr Ortszeit New York
City (Datum und Uhrzeit gelten gemeinsam als "frühzeitige Teilnahmefrist").
Außerdem setzte die im Rahmen des Rückkaufangebots festgelegte Treuhand- und




Informationsstelle der variabel verzinsten Anleihen Bombardier darüber in
Kenntnis, dass variabel verzinste Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von
241.307.000 EUR vor Ablauf der frühzeitigen Teilnahmefrist auf gültigem Weg zum
Rückkauf angeboten und nicht zurückgezogen wurden. Diese Beträge entsprechen
etwa 73 % des Gesamtnennbetrags der ausstehenden 6,75-prozentigen Anleihen, 68 %
des Gesamtnennbetrags der ausstehenden 6,30-prozentigen Anleihen sowie 36 % des
Gesamtnennbetrags der ausstehenden variabel verzinsten Anleihen.

In Übereinstimmung mit den zuvor veröffentlichten Bestimmungen des
Rückkaufangebots einschließlich der im Rahmen des Kaufangebots selbst
dargelegten Prioritätsniveaus erklärt sich Bombardier zum Rückkauf aller
6,75-prozentigen Anleihen bereit, die gemäß der Bestimmungen des Kaufangebots
noch vor Ablauf der frühzeitigen Teilnahmefrist auf gültigem Weg angeboten und
nicht zurückgezogen wurden. Die Transaktion beläuft sich daher auf einen
Gesamtnennbetrag von 398.884.000 USD in Form 6,75-prozentiger Anleihen, wobei
der Gegenwert für jeden zum Rückkauf akzeptierten Nennbetrag von 1.000 USD in
6,75-prozentigen Anleihen 1.080 USD zuzüglich der bis zum Zahlungstermin
aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Zinsen mit Ausnahme des Zahlungstermins
selbst beträgt. Bombardier beabsichtigt, die Zahlung noch heute (30. März 2010)
abzuwickeln und für die zum Rückkauf akzeptierten 6,75-prozentigen Anleihen
aufzukommen. Wie bereits im Rahmen des Kaufangebots dargelegt haben Inhaber von
6,30-prozentigen Anleihen und variabel verzinsten Anleihen, die entsprechend der
Bestimmungen des Rückkaufangebots noch vor Ablauf der frühzeitigen
Teilnahmefrist auf gültigem Weg angeboten und nicht zurückgezogen wurden, bei
Ablauf der endgültigen Frist zur Wahrnehmung des Angebots nach wie vor Anspruch
auf den jeweils ansetzbaren Gesamtgegenwert (Gegenwert des Rückkaufangebots
sowie Zuschuss für dessen frühzeitige Wahrnehmung), der im Rahmen des
Kaufangebots festgesetzt wurde, sofern die 6,30-prozentigen Anleihen und
variabel verzinsten Anleihen von Bombardier zum Kauf akzeptiert wurden
(unterliegt der Angebotsobergrenze, den jeweiligen Prioritätsniveaus sowie den
Zuteilungsvereinbarungen).

Auf Grundlage der vorhergehenden Bestimmungen wurden 6,75-prozentige Anleihen
mit einem Gesamtnennbetrag von 151.116.000 USD, 6,30-prozentige Anleihen mit
einem Gesamtnennbetrag von 162.014.000 USD sowie variabel verzinste Anleihen mit
einem Gesamtnennbetrag von 437.693.000 EUR bei Ablauf der frühzeitigen
Teilnahmefrist nicht zum Kauf angeboten und können daher von Inhabern noch bis
zum 12. April 2010 um 9:00 Uhr Ortszeit New York City auf gültigem Weg angeboten
werden, sofern diese Frist nicht verlängert wird oder frühzeitig ablaufen sollte
(Datum und Uhrzeit einschließlich möglicher Verlängerungen gemeinsam die
"Ablauffrist"). Inhaber von Anleihen, die am Tag der Frist einer frühzeitigen
Teilnahme nach 9:00 Uhr Ortszeit New York City auf gültigem Weg angeboten,
jedoch erst vor Ablauf der Ablauffrist zum Kauf akzeptiert werden
(6,30-prozentige Anleihen und variabel verzinste Anleihen unterliegen in diesem
Fall der Angebotsobergrenze, den jeweiligen Prioritätsniveaus sowie den
Zuteilungsvereinbarungen), werden den jeweils ansetzbaren Gegenwert des
Rückkaufangebots, jedoch nicht den Zuschuss für dessen frühzeitige Wahrnehmung
erhalten, die beide im Rahmen des Kaufangebots selbst festgelegt wurden. Darüber
hinaus werden alle Inhaber von Anleihen, die im Rahmen des Rückkaufangebots zum
Kauf akzeptiert wurden, ab dem letzten Zinszahlungstermin bis zum ansetzbaren
Auszahlungstermin mit Ausnahme des Auszahlungstermins selbst aufgelaufene und
unbezahlte Zinsen für ihre Anleihen erhalten.

Die im Rahmen des Kaufangebots dargelegten Bestimmungen des Rückkaufangebots
selbst ändern sich jedoch nicht. Bombardier geht davon aus, dass das Unternehmen
(a) alle vor der Ablauffrist auf gültigem Weg angebotenen 6,75-prozentigen
Anleihen, die nicht bereits zur Frist einer frühzeitigen Teilnahme zum Kauf
akzeptiert bzw. zurückgezogen wurden, sowie (b) alle 6,30-prozentigen Anleihen,
die vor der Ablauffrist gültig zum Kauf angeboten und nicht zurückgezogen wurden
(diese Anleihen unterliegen der Angebotsobergrenze, den jeweiligen
Prioritätsniveaus sowie den Zuteilungsvereinbarungen), und (c) alle variabel
verzinsten Anleihen, die vor der Ablauffrist gültig zum Kauf angeboten und nicht
zurückgezogen wurden (diese Anleihen unterliegen ebenfalls der
Angebotsobergrenze, den jeweiligen Prioritätsniveaus sowie den
Zuteilungsvereinbarungen) innerhalb von drei Werktagen nach der Ablauffrist zum
Kauf akzeptieren und für diese aufkommen wird.

Für weitere Informationen zu den Bestimmungen des Rückkaufangebots von
US-Dollar-Anleihen wenden Sie sich unter den Rufnummern (866) 834-4666
(gebührenfrei) bzw. (212) 834-3424 (R-Gespräch) an J.P. Morgan Securities Inc.
oder unter den Rufnummern (866) 627-0391 (gebührenfrei) bzw. (212) 250-2955
(R-Gespräch) an Deutsche Bank Securities Inc. Anfragen für eine Abschrift des
Kaufangebots bzw. des Übertragungsschreibens bezüglich der US-Dollar-Anleihen
und Fragen bezüglich des Angebots von US-Dollar-Anleihen richten Sie bitte an
i-Deal LLC unter (877) 746-3583 (gebührenfrei) bzw. (201) 499-3500 (Banken und
Makler) oder tenderoffer(at)ipreo.com .

Für zusätzliche Informationen bezüglich der Inhalte des Kaufangebots für
Anleihen mit variablem Zinssatz wenden Sie sich an J.P. Morgan Securities Ltd.
unter +44 (0)20 7325 9633 bzw. an die London-Filiale der Deutschen Bank AG unter
+44 20 7545 8011. Anfragen für eine Abschrift des Kaufangebots sowie Fragen
bezüglich der Anleihen mit variablem Zinssatz richten Sie bitte an Lucid Issuer
Services Limited unter +44 20 7704 0880 bzw. bombardier(at)lucid-is.com
.

In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen illegal ist,
stellt diese Bekanntmachung kein Angebot bzw. keine Einholung einer Zustimmung
zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art dar. In solchen Rechtsgebieten, in
denen Wertpapier-, Blue-Sky- oder sonstige Gesetze verlangen, dass Kaufangebote
durch einen zugelassenen Makler oder Händler erfolgen, wird angenommen, dass das
Kaufangebot durch die Konsortialführer bzw. durch einen oder mehrere Makler oder
Händler erfolgt ist, die entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in diesem
Rechtsgebiet zugelassen sind. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere wurden
und werden nicht entsprechend des US-amerikanischen Wertpapiergesetzes von 1933
(das "Wertpapiergesetz") bzw. sonstiger Wertpapiergesetze anderer Rechtsgebiete
registriert und dürfen ohne vorherige Registrierung bzw. Befreiung von den
gültigen zulassungsrechtlichen Bestimmungen des Wertpapiergesetzes in den
Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden. Die an dieser Stelle
erwähnten Wertpapiere wurden und werden entsprechend gültiger kanadischer
Wertpapiergesetze nicht für den öffentlichen Verkauf zugelassen. Dementsprechend
darf ein Kaufangebot bzw. der Verkauf dieser Wertpapiere in Kanada nur dann
erfolgen, wenn die Transaktion entsprechend gültiger Wertpapiergesetze von den
zulassungsrechtlichen Bestimmungen bezüglich Emissionsprospekt und Händler
befreit ist.

Weder Bombardiers Vorstand, noch Konsortialführer, Abwicklungsstelle, Treuhänder
oder Informationsstelle oder die Treuhänder der jeweiligen Art der Anleihe
sprechen Empfehlungen dahingehend aus, ob Inhaber von Anleihen diese in vollem
Umfang oder in Teilen zeichnen oder behalten sollten. Niemandem wurde vonseiten
des Unternehmens oder anderen involvierten Parteien die Erlaubnis erteilt, in
diesem Zusammenhang eine Empfehlung auszusprechen. Inhaber von Anleihen müssen
selbstständig entscheiden, ob sie ihre Anleihen zum Kauf anbieten, und wenn dies
der Fall sein sollte, in welchem Umfang Anleihen zum Kauf angeboten werden.

Die Offenlegung dieser Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und
Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot ist nicht erfolgt.
Derartige Dokumente und Informationsmaterialien wurden außerdem nicht im Sinne
des 21. Abschnitts des Financial Services and Markets Act aus dem Jahr 2000
durch eine autorisierte Person freigegeben. Dementsprechend dürfen derartige
Dokumente und/oder Informationsmaterialien nicht an die Öffentlichkeit im
Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben werden. Die Verbreitung
derartiger Dokumente und/oder Informationsmaterialien als Werbung für
Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich ausschließlich an Personen, die
unter die Definition eines Investmentspezialisten fallen (wie in Artikel 19(5)
des Erlasses "Financial Services and Markets Act 2000" (Finanzwerbung) aus dem
Jahr 2005 (der "Erlass") definiert), bzw. an Personen, die Artikel 43(2) des
Erlasses entsprechen oder an Personen, denen diese Materialien aufgrund
sonstiger Bestimmungen des Erlasses zugänglich gemacht werden.

In der Republik Italien ("Italien") gilt das Kaufangebot weder direkt noch
indirekt. Das Kaufangebot ist entsprechend italienischer Gesetze und
Regulierungen nicht Gegenstand der Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale
per le Societa e la Borsa ("CONSOB") und/oder der italienischen Zentralbank und
wird daher auch nicht vorgelegt. Daher dürfen weder das Kaufangebot noch
sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Kaufangebot in Italien vertrieben oder verbreitet werden.

Weder diese Bekanntmachung noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien
im Zusammenhang mit dem Kaufangebot wurden oder werden zwecks Zulassung oder
Anerkennung der belgischen Banken-, Finanz- und Versicherungskommission
(Commission bancaire, financiere et des assurances/Commissie voor het Bank-,
Financie- en Assurantiewezen) vorgelegt. Dementsprechend darf das Kaufangebot im
Königreich Belgien ("Belgien") nicht als öffentliches Angebot wie in Artikel 3
des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 zu öffentlichen Übernahmeangeboten
bzw. wie in Artikel 3 des belgischen Gesetztes vom 16. Juni 2006 zum
öffentlichen Angebot von Finanzierungsinstrumenten sowie zur Handelszulassung
von Finanzierungsinstrumenten auf regulierten Märkten (gemeinsam das "belgische
Gesetz zu öffentlichen Angeboten") in ihrer von Zeit zu Zeit überarbeiteten oder
ergänzten Fassung erfolgen. Demzufolge darf das Kaufangebot in Belgien nicht
beworben und in Belgien wohnhaften Personen nicht direkt oder indirekt
unterbreitet werden, es sei denn, sie gelten im Sinne des Artikels 10 des
belgischen Gesetzes (wie von Zeit zu Zeit abgeändert) zu öffentlichen Angeboten
als selbstständig handelnde "qualifizierte Investoren". Gleiches gilt für diese
Bekanntmachung sowie den Vertrieb bzw. die Verbreitung von Dokumenten und
Informationsmaterialien (einschließlich Vermerke, Informationsrundschreiben,
Broschüren oder ähnliche Dokumente).

Der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich ("Frankreich") wird das
Kaufangebot weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung
noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Kaufangebot wurden und werden der Öffentlichkeit in Frankreich zugänglich
gemacht. Ausschließlich (i) Anbieter von Investment-Dienstleistungen in Bezug
auf das Portfoliomanagement im Auftrag Dritter (personnes fournissant le service
d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii)
qualifizierte Investoren (investisseurs qualifies), die keine Privatpersonen
sind, gelten entsprechend der Definitionen der Artikel L.411-1, L.411-2 und
D.411-1 bis D.411-3 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code
monetaire et financier) als zur Teilnahme am Kaufangebot zugelassene Personen.
Das Kaufangebot wird daher weder zu Clearing-Zwecken noch zur Zulassung der
französischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autorite des Marches
Financiers) vorgelegt.

Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind als vorausschauende Aussagen zu
betrachten, die auf aktuellen Erwartungen beruhen. Vorausschauende Aussagen
unterliegen naturgemäß bestimmten Annahmen der Unternehmensführung sowie
wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen
können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich
von den im Rahmen von vorausschauenden Aussagen getätigten Prognosen abweichen.
Für zusätzliche Informationen bezüglich der Annahmen, denen diese
vorausschauenden Aussagen unterliegen, verweisen wir auf das Kaufangebot selbst.

Informationen zu Bombardier

Bombardier Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen
Transportlösungen - angefangen bei Verkehrsflugzeugen und Geschäftsreisejets bis
hin zur Schienenverkehrstechnik und den damit verbundenen Systemen und
Dienstleistungen. Bombardier Inc. ist ein weltweit tätiger Konzern mit Hauptsitz
in Kanada. Im vergangenen Geschäftsjahr zum 31. Januar 2009 beliefen sich die
Konzernumsätze auf 19,7 Mrd. US-Dollar; die Aktien des Unternehmens werden an
der Börse Toronto (BBD) gehandelt. Darüber hinaus wird Bombardier sowohl
weltweit als auch für Nordamerika im Dow Jones Sustainability Index geführt.
Aktuelle Meldungen und Informationen stehen auf www.bombardier.com
 zur Verfügung.


Ansprechpartner:
Bombardier Inc.
Isabelle Rondeau
Direktorin, Kommunikation
514-861-9481
www.bombardier.com

Bombardier Inc.
Shirley Chenier
Senior-Direktorin, Investorenpflege
514-861-9481



[HUG#1400086]









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Datum: 31.03.2010 - 23:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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West Montreal, QC



Kategorie:

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