PresseKat - Unverzichtbar auch bei kleinen Schäden: die Pferdehaftpflicht

Unverzichtbar auch bei kleinen Schäden: die Pferdehaftpflicht

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Ohne Pferdehaftpflicht kann es unangenehm werden. Je nach Höhe eines Schadens kann es zu einer Vernichtung der Exitstenz kommen, denn die Haftung besteht in jedem Fall.

(firmenpresse) - Pferde sind große und stattliche Tiere, sie erfreuen sich großer Beliebtheit und gelten als friedfertige Tiere. Aber Pferde sind auf Grund ihrer Größe auch eine Gefährdung, da sie bedingt durch ihr Wesen unberechenbar reagieren können. Dieses führt immer wieder zu kleinen und auch mal großen Schäden.

Für solche Situationen benötigt der Pferdehalter die Pferdehaftpflicht, denn ohne diese bleibt er auf den Kosten für eine Schadensregulierung sitzen. Das kann teuer werden und auch mitunter Existenz gefährdend werden.

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Pferde können zu jeder Zeit ein Risiko darstellen, sei es auf der Weide, im Pferdestall oder im Bereich der Straße. Einige kleine Beispiele sollen zeigen, wie unverzichtbar die Pferdehaftpflicht für die Pferdehalter ist.

Im Reitstall, wo das Pferd Sunshine von Annette S. untergebracht ist, kam es zu einem kleinen Zwischenfall mit einem Hund, der dabei leicht verletzt wurde. Eine an der Stalltür angelehnte Schneeschaufel wurde durch einen Windsstoß umgeworfen. Dabei erschreckte sich Sunshine und trat dem Hund der Stallbesitzerin auf den Rücken. Dieser musste sofort tierärztlich versorgt werden, die Rechnung hat Annette S. beim Tierarzt sofort beglichen. Im Rahmen der Schadensmeldung an ihre Versicherung bekam sie die Kosten durch die Pferdehaftpflicht zurück erstattet.

An einem sonnigen Wochenende sollte die Stute Frieda vor eine kleine Kutsche gespannt werden, um eine kleinen Ausflug mit de Familie zu unternehmen. Frieda stand beim Anspannen ruhig vor der Kutsche, als sie kurze Zeit später auf einmal aufbäumte und sich dabei überschlug. Die Stute hatte sich nun unter der Kutsche verfangen und versuchte sich selber zu befreien. Dabei wurden Teile der Kutsche, die Schere, Fahrleine und andere Teile beschädigt. Der Schaden lag bei rund 700 Euro.

Nach einem Ausritt befanden sich drei Pferde in der Stallung, die abgesattelt und geputzt werden sollten. Darunter auch das Pony Babsi von Sabine P. Ohne dass es einen ersichtlichen Grund gab, erschreckte sich Babsi und trat mit der Hinterhand aus. Dabei wurde eine Drahtglasscheibe beschädigt und musste vom Stallbesitzer unmittelbar ausgetauscht werden, damit die Verletzungsgefahr vermieden wird. Auch hier hat die Pferdehaftpflicht von Sabine P. den Schaden übernommen.





Grundsätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass die Pferdehaftpflicht unverzichtbar ist für den Pferdehalter. Der Glaube, dass für durch Pferde verursachte Schäden die Privathaftpflichtversicherung aufkommt, ist grundsätzlich als fahrlässig zu bezeichnen. Denn eine Pflicht zur Schadensregulierung besteht in jedem Fall, mit der Pferdehaftpflicht ist zumindest sicher gestellt, dass die Kosten von einer Versicherung übernommen werden.

Bildquelle: siepmannH, www.pixelio.de

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Datum: 31.03.2010 - 17:01 Uhr
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