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Bombardier gibt erfolgreichen Abschluss der Neuemission seiner 2018 und 2020 fälligen vorrangigen Anleihen bekannt

ID: 185140

(Thomson Reuters ONE) -


MONTREAL, QUEBEC--(Marketwire - March 30, 2010) - NICHT ZUM VERTRIEB AN PERSONEN
BESTIMMT, DIE SICH IN DER REPUBLIK ITALIEN AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND

Bombardier Inc. (TSX: BBD.A
)(TSX: BBD.B
) gab heute bekannt,
dass das Unternehmen die Neuemission seiner vorrangigen Anleihen mit einem
Nennbetrag von 1,5 Mrd. USD erfolgreich abgeschlossen habe. Das Emissionspaket
bestand aus 2018 fälligen vorrangigen Bombardier-Anleihen im Gesamtwert von
650,0 Mio. USD, die einen 7,5-prozentigen Bezugsschein beinhalten und zum
Nennwert verkauft wurden, sowie aus 2020 fälligen vorrangigen
Bombardier-Anleihen im Gesamtwert von 850,0 Mio. USD, die einen
7,75-prozentigen Bezugsschein beinhalten und ebenfalls zum Nennwert verkauft
wurden. Bombardier beabsichtigt, die Nettoerträge aus dieser Emission gemäß des
am 15. März 2010 veröffentlichten Kaufangebots (das "Kaufangebot") zur
Finanzierung des Rückkaufs seiner aktuell ausstehenden Anleihen im Umfang eines
Nennbetrags von bis zu 1,0 Mrd. USD sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu
verwenden.

In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen gegen gültige
Gesetze verstößt, stellt diese Bekanntmachung kein Angebot bzw. keine Einholung
einer Zustimmung zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art dar. Die an dieser
Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht entsprechend des
US-amerikanischen Wertpapiergesetzes von 1933 (das "Wertpapiergesetz") in seiner
abgeänderten Fassung bzw. sonstiger Wertpapiergesetze anderer Rechtsgebiete
registriert und dürfen ohne vorherige Registrierung bzw. Befreiung von den
gültigen zulassungsrechtlichen Bestimmungen des Wertpapiergesetzes in den
Vereinigten Staaten bzw. US-amerikanischen Bürgern weder angeboten noch verkauft




werden. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden
entsprechend gültiger kanadischer Wertpapiergesetze nicht für den öffentlichen
Verkauf zugelassen. Dementsprechend darf ein Kaufangebot bzw. der Verkauf dieser
Wertpapiere in Kanada nur dann erfolgen, wenn die Transaktion entsprechend
gültiger Wertpapiergesetze von den zulassungsrechtlichen Bestimmungen bezüglich
Emissionsprospekt und Händler befreit ist.

Weder Bombardiers Vorstand, noch Konsortialführer, Abwicklungsstelle, Treuhänder
oder Informationsstelle oder die Treuhänder der jeweiligen Art der Anleihe
sprechen Empfehlungen dahingehend aus, ob Inhaber von Anleihen diese in vollem
Umfang oder in Teilen zeichnen oder behalten sollten. Niemandem wurde vonseiten
des Unternehmens oder den anderen involvierten Parteien die Erlaubnis erteilt,
in diesem Zusammenhang eine Empfehlung auszusprechen. Inhaber von Anleihen
müssen selbstständig entscheiden, ob sie ihre Anleihen zum Kauf anbieten, und
wenn dies der Fall sein sollte, in welchem Umfang Anleihen zum Kauf angeboten
werden.

Die Offenlegung dieser Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und
Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot ist nicht erfolgt.
Derartige Dokumente und Informationsmaterialien wurden außerdem nicht im Sinne
des 21. Abschnitts des Financial Services and Markets Act aus dem Jahr 2000
durch eine autorisierte Person freigegeben. Dementsprechend dürfen derartige
Dokumente und/oder Informationsmaterialien nicht an die Öffentlichkeit im
Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben werden. Die Verbreitung
derartiger Dokumente und/oder Informationsmaterialien als Werbung für
Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich ausschließlich an Personen, die
unter die Definition eines Investmentspezialisten fallen (wie in Artikel 19(5)
des Erlasses "Financial Services and Markets Act 2000" (Finanzwerbung) aus dem
Jahr 2005 (der "Erlass") definiert), bzw. an Personen, die Artikel 43(2) des
Erlasses entsprechen oder an Personen, denen diese Materialien aufgrund
sonstiger Bestimmungen des Erlasses zugänglich gemacht werden.

In der Republik Italien ("Italien") gilt das Kaufangebot weder direkt noch
indirekt. Das Kaufangebot ist entsprechend italienischer Gesetze und
Regulierungen nicht Gegenstand der Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale
per le Societa e la Borsa ("CONSOB") und/oder der italienischen Zentralbank und
wird daher auch nicht vorgelegt. Daher dürfen weder das Rückkaufangebot,
infolgedessen das Kaufangebot selbst unterbreitet wird (das "Rückkaufangebot"),
noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Angebot in Italien vertrieben oder verbreitet werden.

Weder diese Bekanntmachung noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien
im Zusammenhang mit dem Kaufangebot wurden zwecks Zulassung oder Anerkennung der
belgischen Banken-, Finanz- und Versicherungskommission (Commission bancaire,
financiere et des assurances/Commissie voor het Bank-, Financie- en
Assurantiewezen) vorgelegt. Dementsprechend darf das Kaufangebot im Königreich
Belgien ("Belgien") nicht als öffentliches Angebot wie in Artikel 3 des
belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 zu öffentlichen Übernahmeangeboten bzw.
wie in Artikel 3 des belgischen Gesetztes vom 16. Juni 2006 zum öffentlichen
Angebot von Finanzierungsinstrumenten sowie zur Handelszulassung von
Finanzierungsinstrumenten auf regulierten Märkten (gemeinsam das "belgische
Gesetz zu öffentlichen Angeboten") in ihrer von Zeit zu Zeit überarbeiteten oder
ergänzten Fassung erfolgen. Demzufolge darf das Kaufangebot in Belgien nicht
beworben und in Belgien wohnhaften Personen nicht direkt oder indirekt
unterbreitet werden, es sei denn, sie gelten im Sinne des Artikels 10 des
belgischen Gesetzes (wie von Zeit zu Zeit abgeändert) zu öffentlichen Angeboten
als selbstständig handelnde "qualifizierte Investoren". Gleiches gilt für diese
Bekanntmachung sowie den Vertrieb bzw. die Verbreitung von Dokumenten und
Informationsmaterialien (einschließlich Vermerke, Informationsrundschreiben,
Broschüren oder ähnliche Dokumente).

Der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich ("Frankreich") wird das
Kaufangebot weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung
noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Kaufangebot wurden und werden der Öffentlichkeit in Frankreich zugänglich
gemacht. Ausschließlich (i) Anbieter von Investment-Dienstleistungen in Bezug
auf das Portfoliomanagement im Auftrag Dritter (personnes fournissant le service
d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii)
qualifizierte Investoren (investisseurs qualifies), die keine Privatpersonen
sind, gelten entsprechend der Definitionen der Artikel L.411-1, L.411-2 und
D.411-1 bis D.411-3 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code
monetaire et financier) als zur Teilnahme am Kaufangebot zugelassene Personen.
Das Kaufangebot wird daher weder zu Clearing-Zwecken noch zur Zulassung der
französischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autorite des Marches
Financiers) vorgelegt.

Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind als vorausschauende Aussagen zu
betrachten, die auf aktuellen Erwartungen beruhen. Vorausschauende Aussagen
unterliegen naturgemäß bestimmten Annahmen der Unternehmensführung sowie
wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen
können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich
von den im Rahmen von vorausschauenden Aussagen getätigten Prognosen abweichen.
Für zusätzliche Informationen bezüglich der Risiken, Unsicherheiten und
Annahmen, denen vorausschauende Aussagen unterliegen, verweisen wir auf die
jeweiligen vorausschauenden Aussagen von BA und BT unter der Rubrik
"Erläuterungen und Analyse der Geschäftsleitung" ("MD&A") in Bombardiers
Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2009.

Informationen zu Bombardier

Bombardier Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen
Transportlösungen - angefangen bei Verkehrsflugzeugen und Geschäftsreisejets bis
hin zur Schienenverkehrstechnik und den damit verbundenen Systemen und
Dienstleistungen. Bombardier Inc. ist ein weltweit tätiger Konzern mit Hauptsitz
in Kanada. Im vergangenen Geschäftsjahr zum 31. Januar 2009 beliefen sich die
Konzernumsätze auf 19,7 Mrd. US-Dollar; die Aktien des Unternehmens werden an
der Börse Toronto (BBD) gehandelt. Darüber hinaus wird Bombardier sowohl
weltweit als auch für Nordamerika im Dow Jones Sustainability Index geführt.
Aktuelle Meldungen und Informationen stehen auf www.bombardier.com
zur Verfügung.



Ansprechpartner:
Bombardier Inc.
Isabelle Rondeau
Direktorin, Kommunikation
514-861-9481

Bombardier Inc.
Shirley Chenier
Senior-Direktorin, Investorenpflege
514-861-9481
www.bombardier.com

[HUG#1399494]









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Datum: 30.03.2010 - 20:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

West Montreal, QC



Kategorie:

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