PresseKat - Beschlüsse der Hauptversammlung der Fresenius SE zu genehmigten Kapitalien rechtskräftig bestätig

Beschlüsse der Hauptversammlung der Fresenius SE zu genehmigten Kapitalien rechtskräftig bestätigt

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Beschlüsse der Hauptversammlung der Fresenius SE zu genehmigten Kapitalien rechtskräftig bestätigt

(pressrelations) - Die von der Hauptversammlung der Fresenius SE am 8. Mai 2009 mit großer Mehrheit beschlossenen genehmigten Kapitalien sind bestandskräftig. Dies folgt aus der heute verkündeten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in dem von der Fresenius SE angestrengten Freigabeverfahren. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht möglich. Damit stehen die bereits im Handelsregister eingetragenen genehmigten Kapitalien endgültig zur Verfügung.

Anlass für das Freigabeverfahren waren von zwei Aktionären eingereichte Anfechtungsklagen. Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts folgte der Auffassung des Unternehmens, dass das Vollzugsinteresse der Gesellschaft Vorrang gegenüber dem von den Anfechtungsklägern vorgebrachten Aussetzungsinteresse hat. Die der Entscheidung zugrundeliegenden Anfechtungsklagen sind bei demselben Senat des Oberlandesgerichts anhängig. Die noch ausstehende Entscheidung darüber ist für die Bestandskraft der Beschlüsse nun jedoch unerheblich.

Bei den genehmigten Kapitalien handelte es sich um einen üblichen Vorratsbeschluss. Die Gesellschaft hat derzeit keine Pläne, eine Kapitalerhöhung durchzuführen.


Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für die Dialyse, das Krankenhaus und die medizinische Versorgung von Patienten zu Hause. Im Geschäftsjahr 2009 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von rund 14,2 Milliarden Euro. Zum 31. Dezember 2009 beschäftigte der Fresenius-Konzern weltweit 130.510 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Weitere Informationen im Internet unter www.fresenius.de.


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Datum: 30.03.2010 - 20:33 Uhr
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