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Unterhaltsvorschuss - Armutsrisiko für Alleinerziehende

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Unterhaltsvorschuss - Armutsrisiko für Alleinerziehende

(pressrelations) - Die Familienleistungen für Alleinerziehende sind unzureichend und lückenhaft. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/989). Das Problem bei der jetzigen Förderpraxis ist die doppelte Anrechnung des Unterhaltsvorschusses. "Durch die Berücksichtigung [...] der UVG-Leistung [...] als Einkommen auch beim Wohngeld reicht der Kinderzuschlag nicht aus, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, obwohl der elterliche Bedarf mit eigenem Einkommen gedeckt ist", heißt es dazu in der Antwort. Speziell Alleinerziehende profitieren deshalb in der Regel nicht vom Kinderzuschlag und sind auf Hartz IV angewiesen. Der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Jörn Wunderlich, erklärt dazu:

"Völlig ohne Not drängt die Bundesregierung Alleinerziehende in Hartz IV, statt ihnen zu helfen. Es ist unglaublich, dass die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf sieht. DIE LINKE fordert seit langem, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss bis zur Höhe des Mindestunterhalts beim Wohngeld nicht als Einkommen zu berücksichtigen. So würde die Lücke geschlossen und Tausenden von Alleinerziehenden und ihren Kindern unmittelbar geholfen. Die Bundesfamilienministerin sollte endlich damit aufhören, Alleinerziehenden ständig zu benachteiligen. Wird die doppelte Anrechnungspraxis aufgehoben, könnten grade Alleinerziehende den Kinderzuschlag erhalten und so vor Hartz IV bewahrt werden."


F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 30.03.2010 - 16:47 Uhr
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