PresseKat - .eu-domains: Verwirrung um Voraussetzung zur Registrierung von Familiennamen als Domain

.eu-domains: Verwirrung um Voraussetzung zur Registrierung von Familiennamen als Domain

ID: 18142

(firmenpresse) - Frankfurt, 26.01.2006: Ab dem 7. Februar 2006 startet die Phase 2 der Sunrise-Period im Rahmen der EU Domain Registrierung. Um teilnehmen zu können, benötigt man für seinen Domainnamen eine der folgenden Voraussetzungen:

Nicht-eingetragene Markenzeichen
Handelsnamen und Geschäftsbezeichnungen
Familiennamen
Werktitel

Wer seinen Familiennamen als EU-weite Domain verewigen will, wird jedoch einige Hürden nehmen müssen: Da sich die neue Domäne auf EU Ebene abspielt, haben somit alle Einwohner und Unternehmen aus den zur Zeit 25 EU Mitgliedsländern ein potentielles Recht an der Registrierung von Domains. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Familienname mehrfach in den EU-Ländern vorkommt, ist daher gross: Allein in Deutschland tragen 755.000 Menschen den Nachnamen Müller.
Darüber hinaus kommunizieren viele Provider, dass die Vorlage des Personalausweises ausreicht, um den Familiennamen als .eu-Domain zu registrieren.

Die Vorgaben der staatlichen Vergabestelle EURID sind aber wesentlich komplizierter:
Gemäss der ".eu Registrierungspolitik und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Domänennamenanträge während der gestaffelten Registrierung" müssen während der Sunrise Periode Phase 2 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Abschnitt 17 Familiennamen
1. Wenn ein Antragsteller ein früheres Recht auf einen Namen auf Basis eines Handelsnamens, einer Geschäftsbezeichnung oder eines Unternehmensnamens geltend macht, der bzw. die einem Familiennamen entspricht, muss der Typ "Handelsname, Geschäftsbezeichnung oder Unternehmensname" als früheres Recht im Antrag ausgewählt und der Nachweis eines solchen früheren Rechts gemäss Abschnitt 16(4) bzw. 16(5) nachgewiesen werden.
2. Wenn ein Antragsteller ein früheres Recht auf einen Namen auf Basis seines Familiennamens geltend macht, sofern dieser im Mitgliedstaat, in dem dieser ansässig ist, geschützt ist, muss der Typ "Andere" als früheres Recht im Antrag ausgewählt und der Nachweis eines solchen früheren Rechts gemäss Abschnitt 12(1) bzw. (2) dieses Dokuments nachgewiesen werden.





Vereinfacht ausgedrückt:
Die domain www.mustermann.eu kann nur dann erfolgreich registriert werden, wenn der Namensinhaber zum Beispiel gleichzeitig Inhaber der Firma Mustermann GmbH ist oder die Rechte an einem Produkt mit dem Handelsnamen Mustermann besitzt. Möglich ist die Registrierung auch, wenn der Name Mustermann als Marke registriert ist.
In Deutschland sind Familiennamen in der Regel nicht explizit geschützt. Es besteht lediglich ein ?negativer" Schutz, der anderen eine missbräuchliche Nutzung eines Namens untersagt.

Dazu Dirk Estenfeld, Black Point Arts Internet Solutions: "Anfänglich sah es so aus, dass tatsächlich eine Kopie des Personalausweises ausreicht, um den Familiennamen als .eu Domain zu registrieren. Mittlerweile hat die EURID hierzu jedoch erklärt, dass nach Absprache mit der EU Kommission ein Nachname nur in wenigen besonderen Fällen ein Recht auf die entsprechende Domain www.nachname.eu hat. Auch wenn es bislang keine offizielle Stellungnahme zu dieser Fragestellung gibt, raten wir allen Interessenten, sich genau über die notwendigen Voraussetzungen für eine Beantragung zu informieren. Da die von den Kunden zu entrichtende Bewerbungsgebühr in Höhe von rund 100 EURO unabhängig von dem Erfolg der Registrierung im Voraus entrichtet werden müssen, kann mangelhafte Information schnell zu unnötigen Investitionen führen. Interessenten müssen sich überlegen, ob Ihnen die besseren Chancen einer Zuteilung der Domain die Gebühren für die Teilnahme an der Sunrise Period wert sind, insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften Bedingungen für die Nutzung eines Familiennamens."


Wer die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann seine .eu-Wunschdomain kostenlos zum Beispiel in das Vormerkungssystem bei der Registrierungsstelle von Black Point Arts, www.eDNS.de, eintragen.

Ãœber Black Point Arts Internet Solutions GmbH
Der Frankfurter Dienstleister für CRM, ERP und integriertes eCommerce wurde 1996 gegründet. Das Leistungs-Spektrum reicht von der Domain über das Serverhoming, das Webdesign und die kundenindividuelle Internet-Programmierung bis hin zu ganzheitlichen CRM-Lösungen. Rund 20.000 Domains werden von Black Point Arts betreut. Desweiteren ist BPA offizieller Registrar für .eu Domains sowie Mitglied von Denic und der Domainregistrierungsstelle von Österreich (NIC.AT). Zu den Kunden des Unternehmens gehören unter anderem Lufthansa, Sartorius, Linotype, Bosch und Motorola.

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Bereitgestellt von Benutzer: Fischedick
Datum: 26.01.2006 - 16:29 Uhr
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Meldungsart: Unternehmensinformationen
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 26.01.2006

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