PresseKat - DGAP-News: MineralbrunnenÃœberkingen-Teinach AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (E

DGAP-News: MineralbrunnenÃœberkingen-Teinach AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

ID: 176903

(firmenpresse) - MineralbrunnenÜberkingen-Teinach AG / Aktienrückkauf

26.02.2010 11:53

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Das von der Mineralbrunnen Ãœberkingen-Teinach AG per Ad hoc-Mitteilung vom
23. Februar 2010 angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 9. März
2010. Über die Börse sollen im Zeitraum bis zum 9. Dezember 2010 bis zu
214.520 Stammaktien der Gesellschaft und bis zu 26.678 Vorzugsaktien der
Gesellschaft (bis zu 3,40% der Stammaktien, bis zu 1,10% der Vorzugsaktien
und bis zu 2,76% des Grundkapitals insgesamt) erworben werden.

Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der
Mineralbrunnen Ãœberkingen-Teinach AG am 10. Juni 2009 erteilten
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Gebrauch. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen im
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2009 vorgesehenen
Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die Einziehung der
Aktien.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein
von der Gesellschaft mandatiertes Kreditinstitut. Das Kreditinstitut trifft
seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das
jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
DerKaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag
durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der jeweiligen Aktiengattung
im Parketthandel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als
10% über- bzw. unterschreiten.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der




Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
einzuhalten. Der Kaufpreis darf daher den Kurs des letzten an dem
betreffenden Handelsplatz unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte
dieser höher sein, den des höchsten unabhängigen Angebots an dembetreffenden Handelsplatz nicht überschreiten. Der Erwerbsumfang wird wegen
der niedrigen Liquidität der Aktien der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach
AG gegebenenfalls den Schwellenwert von 25% des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes am jeweiligen Markt überschreiten; der
Erwerbsumfangwird mithin bis zu 50% des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes betragen. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ergibt
sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten
zwanzig Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Das
Aktienrückkaufprogramm kann im Einklangmit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Über die Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms wird die
Mineralbrunnen Ãœberkingen-Teinach AG auf der Homepage der Gesellschaft
(http://www.mineralbrunnen-ag.de) unter der Rubrik Investor Relations in
einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
der Kommission vom 22. Dezember 2003 entsprechenden Weise informieren.

Bad Ãœberkingen, 26. Februar 2010

Der Vorstand


26.02.2010 11:53 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unterwww.dgap-medientreff.deundwww.dgap.de---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: MineralbrunnenÃœberkingen-Teinach AG
Postfach 80
73334 Bad Ãœberkingen
Deutschland
Telefon: 07331-201-310
Fax: 07331-201-317
E-Mail: birgit.eschenbruch(at)minag.de
Internet: www.mineralbrunnen-ag.de
ISIN: DE0006614001, DE0006614035
WKN:661400, 661403
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin

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Datum: 26.02.2010 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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