PresseKat - Die Die häufigsten Streitquellen mit der Bank - Worauf man achten sollte!

Die Die häufigsten Streitquellen mit der Bank - Worauf man achten sollte!

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(firmenpresse) - Es ist ein Kreuz mit den Banken. Zurückhaltung bei den Krediten, Kleinlichkeiten und Gängeleien, oft auch rüdes Verhalten der Mitarbeiter. Wer dann die Klagen und Erfahrungsberichte gesammelt hat und sie nüchtern analysiert, kommt zwangsläufig zu dieser Erkenntnis, die den Grund für die desolate wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre freilegt: Es hat sich zu viel Macht bei den Banken angesammelt. Der, der den Kredit vielleicht dringend braucht, muss geben, was von ihm verlangt wird, und er muss nehmen, was ihm gereicht wird - Kredit als Gnadenakt? Fairness als vage Erinnerung?

So schaffen Sie sich eine starke Rechtsposition bei Kreditverhandlungen
Da stellen sich schon gleich zu Beginn der Verhandlungen die Weichen: Schafft sich der Unternehmer eine starke Rechtsposition oder nicht? Eine starke Position schafft er, wenn er dem Kreditsachbearbeiter klar macht, dass er von der Bank bezüglich seiner Liquiditätsprobleme Beratung braucht. Eine schwache Position verschafft er sich, wenn er in die Bank geht, verkündet, einen Kredit zu brauchen, und fragt, was ihm die Bank denn anbieten können.

Im ersten Fall kann der Unternehmer (theoretisch) damit rechnen, umfassend beraten und aufgeklärt zu werden. Im zweiten Fall ist er auf das angewiesen, was dem Sachbearbeiter zum Thema Kredit gerade einfällt - mit hoher Wahrscheinlichkeit nur die "Produkte", die der Bank am meisten Marge und dem "Berater" die höchste Provision einbringen.

Härtefall Sanierungsfinanzierung
In besonderen Fällen kann eine Hausbank verpflichtet sein, die Sanierung des Unternehmens, dem sie bis dahin Kredite gegeben hat, mitzutragen. Die Regel ist das nicht, und so muss der Wunsch nach Hilfe mit der Unterstützung sach- und fachkundiger Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte vorgetragen werden. Da ist es gut, wenn der Unternehmer die Möglichkeiten kennt, die der Bank zur Verfügung stehen, die Liquiditätsnot zu lindern.




Öffentlich Fördermittel
Die Praxis zeigt, dass es über die Einwerbung öffentlicher Finanzierungsmittel regelmässig Streit zwischen Bank und Unternehmer gibt, sowohl in der Planungsphase wie auch später. In der Planungsphase wundert sich der Unternehmer über die Zurückhaltung, die die Bank bei diesem Thema zeigt; bei der Durchführung der Finanzierung ärgert er sich über die zögerliche Herausreichung eigentlich längst genehmigter Gelder und später streitet er vor Gericht, weil ihm meist erst dann klar wird, dass die Banker ihn schlecht beraten und ihm dazu auch noch Gelder vorenthalten haben. Oft genug droht dann bereits Insolvenz, oder sie ist eingetreten. Wichtig also, dass der Unternehmer den möglichen Umfang der Förderung kennt, die Formalismen, die notwendig sind, diese zu realisieren, und die versteckten Hinweise, die es aufzuspüren gilt, um die Bank wirksam bei der Einwerbung und Verwaltung der Gelder kontrollieren zu können - und möglicherweise Schadensersatz zu erhalten.
Kreditkündigung - indizien für die die Unwirksamkeit einer Kündigung

Sollte sich jedoch (unter Zuhilfenahme anwaltlicher Tätigkeit) herausstellen, dass die von der Bank herausgebrachte Kreditkündigung unwirksam ist, weil sie letztlich auf Vertragsverstössen seitens der Bank beruht, ist das Kreditverhältnis durch die Kündigungserklärung nicht beendet worden. Vielmehr kann der Kreditnehmer die Rückzahlung verweigern und überdies die Bank auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Voraussetzungen für eine ausserordentliche Kündigung beziehungsweise fristlose Kündigung des Kreditverhältnisses durch die Bank liegen nur vor, wenn sich der Kreditnehmer vertragswidrig verhalten hat oder eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation eingetreten ist oder diese Verschlechterung droht.

Bürgschaft und Mitverpflichtung - Grenzen und Risiken
Die Kreditkündigung hat, das ist zumindest das Ziel der Bank, die (fast) unmittelbare Rückzahlung der Kredite zur Folge. Dafür hat die Bank mit Hilfe der Sicherheiten, der Zweckerklärungen und möglicherweise auch einer Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung vorgesorgt. In den Formularen dafür finden sich teilweise furchterregende Formulierungen, die den Anschein erwecken, hier sei jetzt nichts mehr zu machen. Aber stimmt das wirklich? Hat die Bank tatsächlich sofortigen Zugriff auf das Vermögen der Bürgen oder auf das Grundstück? Nicht unbedingt! Grundsätzlich ist zunächst zu beachten, dass ein Bürge nur dann wirksam haftet, wenn auch eine wirksame Hauptschuld besteht.
Gefahren aus Girokonto und Kontokorrent - Falsche Wertstellung

Bei der Ermittlung des für die Zinsberechnung massgeblichen Saldos unterscheidet die Bank zwischen dem so genannten Buchungstag und dem so genannten Wertstellungstag. Beim Vergleich der beiden Tagesangaben muss so mancher Kontoinhaber, besonders so mancher Unternehmer, feststellen, dass diese sich nicht immer decken. Häufiger als man meinen sollte, werden Abflüsse von Kontodeckung, beispielsweise in Form von Lastschriften oder der Belastung eigener, vom Kontoinhaber ausgestellter Schecks, einen oder gar mehrere Tage vor dem Buchungstag wertgestellt. Liegt der Wertstellungstag zumindest einen Tag vor dem Buchungstag, bedeutet dies nichts anderes, als dass bei der Bildung des Tagessaldos die mit der Scheckbelastung oder der Überweisung abgebuchten Beträge bereits nicht mehr für die Bildung des Tagessaldos berücksichtigt worden sind, obwohl der Abfluss der Kontodeckung noch nicht gebucht und damit auch noch nicht erfolgt ist.

Schadensersatzanspruch gegen die Bank
Nur bei einem Teil der Prozesse handelt es sich um Schadensersatzklagen im engeren Sinne. Gegenstand der Auseinandersetzung sind oft die Vollstreckung der Banken in Grundstücke im Wege der Zwangsversteigerung, Auseinandersetzungen um Sicherheiten wie beispielsweise die Inanspruchnahme aus Bürgschaften oder die Verpflichtung von Ehepartner und Dritten im Kreditvertrag und dergleichen mehr. Bei der Betrachtung von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen die Bank im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag sind insbesondere folgende Gründe zu nennen, die Schadensersatzansprüche gegen die Bank auslösen können: Anspruchsgrundlage Nichteinhaltung des Kreditvertrages, Anspruchsgrundlage Falschberatung.


Ernst August Bach; Volker Friedhoff; Ulrich Qualmann
Die Bank als Gegner
Vorsorge und Gefahrenabwehr gegenüber der eigenen Bank
BusinessVillage Verlag 2005

ISBN: 3-938358-12-2 21,80 EUR
PDF-eBook: PB-622 14,80 EUR

http://www.businessvillage.de/shop/eDocs/Detail/eb-622_Die_Bank_als_Gegner.html



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Datum: 18.11.2005 - 12:05 Uhr
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Freigabedatum: 18.11.2005

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