PresseKat - Arbeitgeber muss Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung entsprechen

Arbeitgeber muss Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung entsprechen

ID: 17161

(firmenpresse) - Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet dem Antrag eines Mitarbeiters auf eine Verringerung der Arbeitszeit stattzugeben.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Arbeitnehmerin statt, die ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 15 Stunden verringern wollte.

Der Arbeitgeber hatte geltend gemacht, die Einrichtung des Laborarbeitsplatzes der Mitarbeiterin habe etwa 70 000 Euro gekostet. Eine beispielsweise nur halbtätige Auslastung sei daher wirtschaftlich nicht vertretbar. Dagegen verwies die Klägerin darauf, dass auch weitere Kolleginnen Teilzeit beantragt hätten, der Arbeitgeber dies aber ebenfalls abgelehnt habe, obwohl so eine Vollauslastung des Arbeitsplatzes möglich gewesen wäre.

Das LAG schloss sich der Auffassung der Klägerin an.
Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch nur, wenn dem Verlangen "betriebliche Gründe" entgegenstehen. Notfalls muss der Arbeitgeber diese allerdings durch eine entsprechende Umorganisation beseitigen, wenn dadurch den Wünschen des Mitarbeiters entsprochen werden kann.

Quelle:
LAG Rheinland- Pfalz, Urt. - 9 Sa 787/04

Kontakt:

PSA Nord Zeitarbeit GmbH
Esplanade 6
20354 Hamburg

Tel.: 040 / 4149 7992
Fax: 040/ 4149 7991

Mail: info(at)psanord.com
Internet: www.psanord.com




Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Robinson Crusoe und die Kunst der Selbstständigkeit Worauf Personalchefs achten...wir wissen es...
Bereitgestellt von Benutzer: OSobotzke
Datum: 14.11.2005 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 17161
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Olaf Sobotzke
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040/4149 7992

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: Unternehmensinformationen
Versandart: eMail-Versand

Diese Pressemitteilung wurde bisher 456 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitgeber muss Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung entsprechen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

PSA Nord Zeitarbeit GmbH - Hamburg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von PSA Nord Zeitarbeit GmbH - Hamburg