(firmenpresse) - München/Berlin - Zu den genauen Inhalten eines Impressums auf der Firmenwebsite gibt es häufig widersprüchliche Angaben. "Es müssen die Firmendaten angegeben werden: Wie firmieren Sie, wer sind die Geschäftsführer, die ladungsfähige Anschrift, die Handelsregistereintragung, wenn dies relevant ist und das zuständige Registergericht", sagte Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff im Video des Unternehmensportals MittelstandsWiki. Anwälte, Ärzte oder Architekten müssten darüber hinaus noch angeben, in welcher Kammer sie registriert seien. "Dann brauchen Sie Ihre Steuernummer, wenn Sie eine Steuer-ID haben", betonte die auf IT-Recht spezialisierte Anwältin weiter. Dies gelte aber nur, wenn eine Umsatzsteuer-ID für den europäischen Handelsverkehr beantragt sei: "Eine normale Umsatzsteuernummer müssen Sie nie auf der Website angeben". Hier würden häufig Fehler gemacht. Es sei sicher "nicht so gut", diese Nummer anzugeben, da so jeder beim Finanzamt unter Angabe dieser Nummer anrufen könne.
Bei Telefon- und Faxnummern stehe die Erreichbarkeit im Vordergrund, unter Umständen müssten diese nicht angeben werden, wenn auch per E-Mail auf einem Kontaktformular eine schnelle Erreichbarkeit möglich sei. Auer-Reinsdorff: "Da müssen Sie genau abwägen".
http://www.mittelstandsblog.de/2010/02/videopodcast-damit-verlorene-daten-nicht-zum-drama-werden/
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