(firmenpresse) - Seit Anfang des Jahres müssen sich immer mehr gesetzlich Versicherte auf steigende Krankenkassenbeiträge einstellen. Die Ankündigung einiger Kassen, zusätzliche Beiträge zu erheben, wird weiteren Unmut unter Kassenpatienten auslösen, gleichzeitig aber auch den Wettbewerb um Versicherte ankurbeln, die umgehend zu einem anderen Anbieter wechseln können, der diese nicht erhebt. Es bleibt jedoch noch abzuwarten, welche Kassen in 2010 tatsächlich Zusatzbeiträge fordern werden.
Den geplanten Belastungen der Versicherten stehen mit dem arbeitnehmerfreundlichen Bürgerentlastungsgesetz auch Entlastungen gegenüber. Die Neuregelung bewirkt, dass ab 01.01.2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden können. Bisher waren die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang als Sonderausgaben abziehbar. Nunmehr werden alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht und gilt gleichermaßen für gesetzlich- wie für privat Versicherte. Beiträge, die dazu dienen, ein Absicherungsniveau oberhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen, werden folglich steuerlich nicht berücksichtigt. Sonstige Aufwendungen zur Vorsorge, wie Beiträge zur Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind nur mehr dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind.
Die erhöhte Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen soll insbesondere Geringverdienern eine finanzielle Erleichterung bringen. Für Ihre Arbeitnehmer bedeutet dies in der Regel ein höheres Nettoeinkommen.
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