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Gentechnik: In diesem Jahr kein Anbau von MON810-Mais in Deutschland

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Gentechnik: In diesem Jahr kein Anbau von MON810-Mais in Deutschland

(pressrelations) -
(18.02.2010) Der Anbau von gentechnisch verĂ€ndertem MON810-Mais ist in Deutschland auch 2010 nicht erlaubt. Das Klageverfahren gegen das im April 2009 ausgesprochene Verbot ruht. Nun soll eine außergerichtliche Lösung gesucht werden.
Nach einem Bericht der SĂŒddeutschen Zeitung hat das Verwaltungsgericht Braunschweig das Klageverfahren des Agrobiotech-Unternehmens Monsanto gegen die von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner ausgesprochene Aussetzung der EU-weiten Zulassung von MON810-Mais "ruhend gestellt".
Monsanto hatte dagegen das Verbot geklagt, war jedoch im Eilverfahren gescheitert.
Nun haben beide Seiten, Monsanto und das BVL als formal zustĂ€ndige Bundesbehörde, beantragt, das Hauptverfahren auszusetzen. Die Beteiligten wollten "die Angelegenheit außergerichtlich erörtern", so ein Sprecher des Gerichts.
Damit steht fest, dass ein Anbau von MON810 auch 2010 in Deutschland nicht möglich sein wird. Obwohl sich diese Entwicklung schon seit lĂ€ngerem abzeichnete, haben Landwirte aus Bayern, Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern knapp 60 Standorte mit einer GesamtflĂ€che von etwa 1000 Hektar beim Standortregister des BVL gemeldet, auf denen sie 2010 einen Anbau von MON810 planen. Die Betriebe liegen ĂŒberwiegend in Regionen, in denen 2009 ein ungewöhnlich starker MaiszĂŒnslerbefall deutliche Ertragsverluste und Einkommenseinbußen verursachte.
Im Laufe des Jahres muss auf europĂ€ischer Ebene ĂŒber die Neuzulassung von MON810-Mais entschieden werden. Die erste, 1998 erteilte Zulassung, war ausgelaufen. Auf der Grundlage der inzwischen verschĂ€rften EU-Rechtsvorschriften muss nun MON810 wie jede andere gv-Pflanze eine erneute Sicherheitsbewertung durchlaufen, bei der neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu berĂŒcksichtigen sind.
Inzwischen hat die zustĂ€ndige EU-Behörde fĂŒr Lebensmittelsicherheit (EFSA) diese Sicherheitsbewertung abgeschlossen und dabei keine wissenschaftlich fundierten Hinweise auf Risiken fĂŒr Umwelt und Gesundheit gefunden, die einer erneuten Zulassung von MON810 entgegen stehen. Auf der Basis dieser EFSA-Stellungnahme muss nun die neue EU-Kommission eine Entscheidung vorbereiten.




Es ist zu vermuten, dass die neue EFSA-Sicherheitsbewertung bei den bevorstehenden GesprÀchen zwischen Monsanto und dem BVL eine wichtige Rolle spielen wird.


Gerd Spelsberg
Dr. Heike Baron, Sigrid Fuhrmann, Heike Kreutz, Anika Poetschke

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Datum: 24.02.2010 - 11:17 Uhr
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