Bahnhofsbereich Biberach (Baden) - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefährlich
Bahnhofsbereich Biberach (Baden) - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefährlich
(pressrelations) - (Stuttgart, 12. Februar 2010) Die Deutsche Bahn weist eindringlich darauf hin, dass das unberechtigte Überschreiten von Gleisen verboten und darüber hinaus lebensgefährlich ist. Dies gilt auch für den Bahnhof Biberach (Baden). Die Züge fahren dort mit bis zu 130 Kilometern pro Stunde und Personen werden erst sehr spät erkannt. Der Bremsweg eines Zuges ist auf Grund der physikalischen Gegebenheiten sehr viel länger als der eines Straßenfahrzeugs.
Seit der Eröffnung des Zuganges vom Park Ride-Platz zum Bahnsteig 2 nutzen viele Einwohner Biberachs im Bahnhof den Weg über die im Regelfall geschlossene Reisendenüberführung zwischen Gleis 1 und 2 als Abkürzung zwischen den Wohngebieten.
Im Interesse der eigenen Sicherheit darf nur der etwa 100 Meter längere Weg über die Bahnhofstraße - unter den Gleisen hindurch - genutzt werden.
Der Bahnhofsbereich wird ab sofort verstärkt durch die Bundespolizei bestreift. Bei einmaligem Überschreiten der Gleise ergeht eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit, im Widerholungsfall eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Eisenbahnverkehr.
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Datum: 12.02.2010 - 15:05 Uhr
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