PresseKat - Karlsruhe hat entschieden - Der Kanzler regiert die Republik

Karlsruhe hat entschieden - Der Kanzler regiert die Republik

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(firmenpresse) - Bonn/Karlsruhe - Karlsruhe hat den Weg für die Neuwahl endgültig freigemacht: Die Deutschen wählen am 18. September wie geplant einen neuen Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Organklage zweier Abgeordneter gegen die vorgezogene Wahl als unbegründet ab. Die Entscheidung der Richter fiel mit sieben zu eins Stimmen. Winfried Hassemer, Vorsitzender Richter des Zweiten Senats, verkündete das Urteil kurz nach 10 Uhr. Die Vertrauensfrage durch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und der Beschluss von Bundespräsident Horst Köhler, den Bundestag aufzulösen, haben nicht gegen Artikel 68 des Grundgesetzes verstossen.

Die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) zeigten sich enttäuscht darüber, dass ihre Klagen abgewiesen wurden. Das Gericht habe dem Bundeskanzler ein Auflösungsrecht geschaffen, mit dem er allein auf Grund seines Misstrauens das Parlament auflösen könne, sagte Schulz nach der Urteilsverkündung. Die Abgeordneten müssten jetzt wieder um ihre Rechte kämpfen, um "den Weg in eine Kanzlerdemokratie” zu verhindern. Ähnlich äusserte sich Hoffmann. "Ab heute regiert die Republik der Kanzler und nicht das Parlament”, sagte die SPD-Politikerin in Karlsruhe.

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein klares Fehlurteil. Die Richter haben dem Druck der Öffentlichkeit nicht standgehalten. Die Senatsmehrheit hat in einer bislang kaum für möglich gehaltenen Grosszügigkeit entschieden, auch eine so genannte ‚verdeckte Minderheitssituation’ für eine Bundestagssauflösung genügen zu lassen. Das bedeutet nichts anderes, als die Einschätzung des Bundeskanzlers, er habe künftig keine ausreichende Mehrheit mehr, selbst dann durchgehen zu lassen, wenn er die wesentlichen Gründe dafür nicht offen legen kann oder will", kommentierte der Bonner Rechtsexperte Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Land http://www.justus-online.de das Urteil aus Karlsruhe.




Die Entscheidung schwäche die Stellung des Bundestags langfristig und nachhaltig. Die Senatsmehrheit erlaube mit ihrem Urteil einem Bundeskanzler, über eine "unechte" Vertrauensfrage eine Neuwahl herbeizuführen, wenn er die Bestätigung seiner Politik für erforderlich hält, um parteiinterne Widerstände zu überwinden. Zudem hätten die Richter die Grundsätze des deutschen Prozesssystems missachtet, so Mingers. "Was im politischen Prozess in legitimer Weise nicht offen ausgetragen wird, so stellten fünf der acht Richter, müsse unter den Bedingungen des politischen Wettbewerbs auch gegenüber anderen Verfassungsorganen nicht vollständig offenbart werden. Damit erklären die Richter kurzerhand die in jedem Gerichtsverfahren grundlegende Beweisführung für obsolet. So ist der Kanzler in der komfortablen Situation, dass er viel behaupten kann, ohne es beweisen zu müssen", sagte Mingers.

Das Bundesverfassungsgericht hat letztendlich die politische Inszenierung Schröders bestätigt und damit Tür und Tor zu weiteren Verfassungsmissbräuchen geöffnet, lautet die Einschätzung des Bonner Juristen, der sich bereits vor kurzem für die Implementierung eines Selbstauflösungsrechtes in das Grundgesetz ausgesprochen hatte. Die Entscheidung führe nicht zu einer Stabilität der politischen Lage, sondern zur Förderung von konstruierten taktischen Manövern, um Gesetzeslücken schamlos auszunutzen. Konrad Adam sieht das Verfassungsgericht ebenfalls auf dem Rückzug. In der Tageszeitung Die Welt http://www.welt.de ging er mit der Entscheidung hart ins Gericht: "Einem Bundeskanzler, der zu entscheiden hat, wie er reagiert, wenn er feststellt oder auch nur befürchten muss, dass er die Mehrheit im Parlament verloren hat, hat das Gericht einen nahezu unbegrenzten Ermessenspielraum zugestanden. Was es dem Kanzler gab, musste es den anderen Verfassungsorganen, dem Bundestag und dem Bundespräsidenten, zwangsläufig nehmen; sich selbst am Ende auch."

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Datum: 26.08.2005 - 12:59 Uhr
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