PresseKat - Ohne Sterbegeldversicherung droht vielen Menschen ein Armenbegräbnis

Ohne Sterbegeldversicherung droht vielen Menschen ein Armenbegräbnis

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Der Tod ist nicht umsonst. Deshalb muss für viele Menschen ein Armenbegräbnis organisiert werden. Die Sterbegeldversicherung kann im Vorfeld Abhilfe schaffen.

(firmenpresse) - Wenn Menschen sterben, geschieht das mittlerweile völlig unbemerkt von anderen Menschen oder Verwandten, die Verstorbenen allein gelebt haben und keine Kontakte mehr mit anderen Mitmenschen haben. Vielfach spielt die finanzielle Lage eine große Rolle, denn wenn jemand auf Hartz IV angewiesen ist, lässt die Bestattung keinen großen Spielraum zu.

In Altena in Nordrhein-Westfalen, so berichten städtische Mitarbeiter, fällt es immer häufiger in die Zuständigkeit der Kommune, die Angehörigen zu ersetzen, weil einfach kein anderer Mensch da ist. In den meisten Fällen existiert auch keine Sterbegeldversicherung, weil diese Menschen einfach keine mehr haben, der begünstigt werden kann.

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Das Einwohnermeldeamt nimmt die ersten Recherchen im Todsfall vor. Wenn die Angehörigen ebenfalls von Hartz IV leben, bleibt die Stadt in der Pflicht, die Bestattung zu übernehmen. Große Sprünge sind hier nicht möglich. In der Regel erfolgen die Einäscherung und die anonyme Bestattung auf einem Gräberfeld.

Wenn, wie beschrieben, auch die Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Bestattung zu übernehmen, muss der Außendienst der Stadt ran und die Wohnung des oder der Verstorbenen nach verwertbaren Gegenständen durchsuchen. Im schlimmsten Fall muss die Wohnung auch noch aufgelöst werden.

Viele Manschen scheuen diese Vorgehensweise und beschließen für sich die Möglichkeit einer würdevollen Bestattung. Aus diesem Grund wird sehr häufig eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, die es, je nach vereinbarter Summe, ermöglicht, alle Wünsche des Verstorbenen umzusetzen und auch weiter anfallende Kosten zu bestreiten.

Wenn nämlich die Angehörigen für die Kosten der Bestattung aufkommen müssen, schreibt die Stadt auch nur einen Angehörigen an, um diese Kosten einzufordern. Nach dem Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist nur diese Vorgehensweise möglich. Trifft es einen "armen" Verwandten, hat dieser Pech gehabt und muss sich mit dem Rest der Verwandtschaft über die entstandenen Kosten der Stadt auseinandersetzen.





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Datum: 29.01.2010 - 09:40 Uhr
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