Wenn der Gesetzgeber Kosmetikunternehmen eine Vereinfachung von Regulierungen verspricht, ist Vorsicht geboten. Denn nicht selten hat sich eine geplante Vereinfachung letzten Endes als Verschärfung für die Unternehmenspraxis entpuppt.
(firmenpresse) - Ein weiteres Beispiel dafür könnte die Ende März verabschiedete neue EU-Kosmetikverordnung sein. Sie tritt nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vermutlich noch Ende 2009 mit einer Übergangsfrist von bis zu 42 Monaten in Kraft.
juravendis Rechtsanwälte beschäftigen sich unter http://www.juravendis.de/kosmetikverordnung.html insbesondere mit den folgenden Fragestellungen:
o Cosmeceuticals und andere Borderline-Produkte?
++ Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Biozid-Produkten, Lebensmitteln & Co
o Was bringt das neue Kosmetikrecht?
++ Die Änderungen durch die neue EU-Kosmetikverordnung
o Health Claims und Beauty Claims?
++ So vermeiden Sie Irreführungen durch Wirkversprechen für Kosmetika
o Haben Sie aktuellen Handlungsbedarf?
++ Verteidigung gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und behördliche Beanstandungen
o Strategien für die Zukunft?
++ Der Kosmetikvertrieb nach Geltung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter http://www.juravendis.de/kosmetikverordnung.html
JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät unter anderem Unternehmen der Kosmetikbranche zu deren spezifischen kosmetikrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung von kosmetischen Mitteln zu anderen Produktgruppen (Arzneimittel / Lebensmittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Kosmetika sowie zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit kosmetischen Behandlungen und dem Inverkehrbringen von kosmetischen Geräten.
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