PresseKat - Katzen können sich mit dem Vogelgrippe-Erreger infizieren

Katzen können sich mit dem Vogelgrippe-Erreger infizieren

ID: 1550200

Hunde sollten angeleint sein - Freigängerkatzen genau beobachten -- Stallpflicht gilt auch für Hobbyzüchter

(firmenpresse) - Die Vogelgrippe hat sich in diesem Jahr früher und heftiger als in Vorjahren ausgebreitet. Bereits rund eine Million Tiere mussten in den Geflügelbetrieben daraufhin getötet werden und noch ist die Gefahr nicht gebannt. Auch Haustierhalter sollten angesichts der Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, einige Vorsichtsmaßnahmen beachten, da in der Vergangenheit auch Katzen Opfer der Infektion geworden sind, so der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) mit Sitz in Kamp-Lintfort.
Katzen gelten als zumindest "empfänglich" für eine Infektion. Auf BDT-Anfrage betonte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dass Katzen sich "durch das Fressen infizierter Vögel anstecken, schwer erkranken und versterben" können. "Bei Freigängern mit grippeartigen Symptomen, insbesondere wenn sie sich in von Geflügelpest bei Wildvögeln betroffenen Gebieten aufhalten, sollte differenzialdiagnostisch auch eine mögliche Infektion untersucht werden", so die Sprecherin des Instituts, Elke Reinking, gegenüber dem Bund Deutscher Tierfreunde. Sie beruhigte jedoch, da bisher in Deutschland für das seit Anfang September laufende Seuchengeschehen keine Infektionsfälle bei Katzen bekannt seien.
Für Hundehalter ist die Situation weniger bedrohlich. "Hunde infizieren sich nur schwer, sollten in Gebieten mit Fällen bei Wildvögeln aber an der Leine ausgeführt werden, um die Vögel nicht aufzuschrecken oder infizierte Kadaver weiter zu verschleppen", so das Institut. Der Bund deutscher Tierfreunde empfiehlt besorgten Katzenhaltern, ihre Tiere möglichst wenig aus dem Haus zu lassen und nicht in Kontakt mit Wildvögeln und Wildtieren zu bringen. Hat die Katze Auslauf auf dem Balkon, könnte der Boden vorher desinfiziert werden. Eine weitere Empfehlung aus dem in früheren Jahren besonders betroffenen Polen lautet: Schuhe, die außer Haus getragen wurden, außerhalb der Reichweite von Katzen aufzubewahren.
Bislang gab es nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO in der Vergangenheit keine Berichte, wonach Menschen, sich infiziert haben könnten. Das Risiko einer solchen Ansteckung werde für die Allgemeinbevölkerung als gering und für Katzenbesitzer sowie für Menschen, die beispielsweise als Tierärzte oder in Tierheimen beruflich mit den infizierten Katzen zu tun hätten, als gering bis mäßig eingeschätzt. Es gibt bisher keine Hinweise auf eine Übertragung von Katze zu Katze oder Katze zu Mensch.




Aufgrund des aktuellen Ausbruchs der Geflügelpest wurde in einigen Bundesländern oder in Landesteilen die Stallpflicht für Geflügel eingeführt. Diese betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Tiere dürfen nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Von dieser Stallpflicht sind auch Tiere in Hobbyhaltungen betroffen, so der Hinweis des Bundes Deutscher Tierfreunde. Bei Verstößen drohen Bußgelder.


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Datum: 11.11.2025 - 16:06 Uhr
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