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Mieterschutz: die wichtigsten Tipps
Die Wohnungsnot soll sich in den kommenden Jahren noch mehr verschärfen. Wohl dem, der ein Dach über dem Kopf hat, oder? Nicht in allen Fällen, denn manchmal ist das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern sehr getrübt. Teilweise fühlen sich Mieter ihren Vermietern gegenüber sogar schutzlos ausgeliefert. Dabei haben sie durchaus viele Rechte!
Die wichtigsten Rechte für Mieter
Manchmal fängt der Ärger schon kurz nach dem Einzug an. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet, die Räumlichkeiten so instand zu halten, wie es im Mietvertrag festgehalten wurde. Er muss also auch Mängel beseitigen, sofern diese vom Mieter nicht selbst verschuldet wurden. Das kann vor allem bei Schimmelbefall für Unstimmigkeiten sorgen, da sich oft nicht auf Anhieb erkennen lässt, ob das Problem durch falsches Lüften oder durch einen Baumangel entstanden ist. In solchen Fällen kann manchmal nur ein unabhängiger Gutachter entscheiden. Gut zu wissen: Beseitigt der Vermieter gravierende Mängel wie eine defekte Heizung nicht zeitnah, können Mieter in vielen Fällen die Miete kürzen. Am besten zieht man vorher jedoch einen Anwalt zu Rate. Ein leidiges Thema ist zudem die Haustierhaltung. Sie wird in Mietverträgen oft kategorisch ausgeschlossen. So einfach ist das aber nicht, denn die Haltung von Kleintieren, zu denen Vögel, Fische, aber auch Kaninchen und Schildkröten gehören, darf nicht verboten werden. Diese Tiere können also auch ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.
Bei einem Auszug müssen natürlich beide Parteien die gesetzliche Kündigungsfrist der Wohnung einhalten. Sie beträgt für Mieter drei Monate, sofern der Mietvertrag nicht befristet ist. Für Vermieter hängt die Frist hingegen von der Mietdauer ab. Sie kann drei, sechs oder neun Monate betragen. Darüber hinaus haben Mieter aber auch noch ein Sonderkündigungsrecht, das unter anderem bei einer Mieterhöhung greifen kann.
Weitere typische Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter
Ist der Mieter ausgezogen, möchte er natürlich auch seine Kaution zurück. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Miet- oder Nebenkosten-Rückstände mehr bestehen und die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde. Üblicherweise kann sich der Vermieter mit der Rückzahlung bis zu sechs Monate Zeit lassen. Was viele Mieter vergessen: Er muss die Kaution inklusive der Zinsen, die sich angesammelt haben, zurückzahlen. Aber darf ein Vermieter eigentlich ohne die Zustimmung des Mieters dessen Wohnung betreten und inspizieren? Nein, nach der Schlüsselübergabe nicht mehr! Möchte er die Wohnung trotzdem zwischendurch einmal begutachten, was etwa alle ein bis zwei Jahre möglich ist, braucht er dazu die Erlaubnis des Mieters. Außerdem muss vorher ein Termin vereinbart werden. Mieter haben in den angemieteten Räumen nämlich ein Hausrecht (§ 535 BGB) und dürfen sogar ein Hausverbot aussprechen. Daran muss sich im Falle eines Falles auch der Vermieter halten. Ebenso darf er seinen Mietern keinen Besuch verbieten. Wer wann zu Besuch kommt, ist alleine Sache des Mieters. Hier gilt allerdings: Auch die Gäste müssen sich an die Hausordnung halten. Bleiben diese über einen längeren Zeitraum, sollte zudem die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Es gibt keinen verbindlichen Zeitrahmen, in der Regel ist die Genehmigung aber ab einem dauerhaften Aufenthalt von sechs Wochen anzuraten.