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VW Skandal - Urteil gegen SEAT und Volkswagen: Landgericht Frankfurt verurteilt SEAT Niederlassung wegen arglistiger Täuschung und VW

ID: 1549625

(ots) - Das Landgericht Frankfurt am Main, 2-25 O 547/16 hat
mit Urteil vom 20.10.2017 die Seat Deutschland Niederlassung GmbH
wegen arglistiger Täuschung verurteilt, einen Seat Leon, der vom
Abgasskandal betroffen ist, zurückzunehmen gegen Rückzahlung des
Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Soweit ersichtlich
handelt es sich dabei um das erste Urteil gegen Seat direkt. Daneben
hat das Landgericht Frankfurt die Volkswagen AG zu Schadensersatz in
Bezug auf die Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Der Kläger hat von der Seat Deutschland Niederlassung GmbH als
Tochtergesellschaft der Seat S.A. im August 2012 einen Seat Leon 2,0
TDI erworben. Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug vom
Abgasskandal betroffen ist, hat er die Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung und den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Als sich Seat
weigerte, den Kaufpreis zurück zu zahlen, erhob er gegen die Seat
Deutschland Niederlassung GmbH und gegen die Volkswagen AG Klage.
Dieser Klage wurde nunmehr teilweise stattgegeben.

Das Landgericht Frankfurt teilt mit, dass der Kläger durch eine
arglistige Täuschung zu dem Abschluss des Kaufvertrages bewegt wurde.
Getäuscht hat die Volkswagen AG. Da es sich jedoch bei der Seat
Deutschland Niederlassung GmbH um eine Tochtergesellschaft innerhalb
des VW-Konzerns handelt, muss sich diese das Verhalten der Volkswagen
AG zurechnen lassen. Im rechtlichen Sinne ist sie Nichtdritte. Der
Kläger hätte darüber aufgeklärt werden müssen, dass das Fahrzeug
nicht zulassungsfähig ist und der Widerruf der Typengenehmigung
droht. Da er darüber nicht aufgeklärt wurde, liegt eine arglistige
Täuschung vor, die zu einer Anfechtung berechtigt. In diesem Fall
besteht der Kaufvertrag nicht mehr fort, sondern ist rückabzuwickeln.
Dazu hat das Landgericht die Seat Deutschland Niederlassung GmbH




verurteilt.

Daneben teilte das Landgericht mit, dass auch die Volkswagen AG
Schadensersatz in der Form der Rechtsanwaltskosten des Klägers
schuldet. Die Volkswagen AG hat den Kläger durch ein sittenwidriges
Verhalten vorsätzlich geschädigt. Das Gericht ist in seinem Urteil
davon ausgegangen, dass Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG
Kenntnis von der Verwendung der streitgegenständlichen Software
hatten. Das Gericht geht davon aus, dass der Vorstand über die
Verwendung der streitgegenständlichen Software informiert worden ist
und somit einzelne Vorstandsmitglieder einen jedenfalls bedingten
Schädigungsvorsatz gebildet haben.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit mehr als 4500
Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt, teilt dazu mit:

"Wir konnten nunmehr erstmals auch Seat in die Pflicht nehmen. Es
bestätigt sich, dass die Geschädigten vorsätzlich getäuscht wurden.
Immer mehr gerichtliche Urteile bestätigen, dass die Händler und auch
die Volkswagen AG für den eingetretenen Schaden aufkommen müssen. Zu
Gunsten der Geschädigten werden immer mehr Urteile gefällt.
Geschädigte müssen sich jedoch beeilen, da viele Ansprüche Ende 2017
verjähren werden."



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
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Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
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Datum: 09.11.2017 - 13:05 Uhr
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