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Neuerungen im Mutterschutzgesetz

ID: 1549280

Mehr Freiheiten für arbeitende Schwangere

(firmenpresse) - txn-a. Am 1. Januar 2018 tritt in Deutschland ein überarbeitetes Mutterschutzgesetz in Kraft. Es ermöglicht schwangeren Berufstätigen unter anderem, ihre Arbeitszeiten selbstständiger einzuteilen und nimmt auf der anderen Seite den Arbeitgeber mehr in die Pflicht.

"Die bisher geltende Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz entfällt, da sie in das Mutterschutzgesetz 2018 integriert wird", berichtet Petra Timm, Arbeitsmarktexpertin vom Personaldienstleister Randstad Deutschland. "Es werden einige Beschäftigungsverbote gelockert, sodass Schwangere künftig flexibler und selbstbestimmter ihre Arbeitszeiten festlegen können."

Konkret sieht das so aus: Das vorsorgliche Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen in Risikoberufen wird weniger streng ausgelegt. Damit entscheidet die Beschäftigte selbst mit, ob sie noch weiterarbeiten kann oder nicht. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber vor einem betrieblichen Beschäftigungsverbot Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Hierzu zählt vor allem die Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Und auch bei der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden die Verbote gelockert. Mit einer Ausnahmeregelung dürfen schwangere Frauen dann in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten - bisher war ihnen das in den Nachtstunden gänzlich verboten. Voraussetzung dafür ist, dass sie der späten Arbeitszeit zustimmen und eine ärztliche Bescheinigung für die Unbedenklichkeit vorliegt. Und ist ein Kollege oder eine Kollegin anwesend, dürfen Schwangere künftig ebenfalls an Sonn- und Feiertagen arbeiten.

Zudem werden die Regelungen auf Schülerinnen und Studentinnen ausgeweitet. Die betreffenden Frauen dürfen nach wie vor freiwillig am Unterricht, an Vorlesungen und Klausuren teilnehmen, sind im Mutterschutz dazu allerdings nicht mehr verpflichtet.

Das Mutterschutzgesetz gilt übrigens für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten, einen Mini-Job haben oder sich noch in der beruflichen Ausbildung befinden. Auch für Frauen, die befristet beschäftigt sind, gilt das Gesetz - allerdings nur solange das Arbeitsverhältnis besteht.







[Bildunterschrift]

txn-a. Das neue Mutterschutzgesetz bringt einige Veränderungen mit sich. Für die Arbeitgeber schwangerer Frauen entstehen mehr Verpflichtungen, während schwangere Beschäftigte länger arbeiten können.

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Datum: 09.11.2017 - 00:00 Uhr
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