PresseKat - foodwatch-Analyse zeigt jahrelanges Politikversagen / Nährwerte, Herkunftsangaben oder Mini-Schrift

foodwatch-Analyse zeigt jahrelanges Politikversagen / Nährwerte, Herkunftsangaben oder Mini-Schrift: Kennzeichnungsvorgaben für Lebensmittel unzureichend

ID: 1548988

(ots) - In Frankreich sollen Lebensmittelhersteller seit
diesem Monat ihre Produkte mit einer neuen Nährwert-Ampel
kennzeichnen - die Bundesregierung hingegen wehrt sich seit Jahren
gegen eine verständliche Angabe von Zucker, Fett oder Salz in
Ampelfarben, wie foodwatch am Mittwoch kritisiert hat. Die
Verbraucherorganisation stellte in Berlin eine Analyse zur
Verbraucherpolitik vor, die anhand konkreter Beispiele zeigt: Die
gesetzlichen Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland
und der EU sind aus Verbrauchersicht noch immer unzureichend.
Wichtige Informationen fehlen auf Lebensmittelpackungen, andere sind
irreführend oder unleserlich. Verbraucherinnen und Verbraucher würden
deshalb regelmäßig durch Werbeaussagen und Produktverpackungen
getäuscht, so die Kritik von foodwatch.

"Bei der Lebensmittelkennzeichnung versagt die Politik seit
Jahren. Die geltenden Kennzeichnungsregeln machen es Verbraucherinnen
und Verbrauchern schwer, im Supermarkt durchzublicken - und
ermöglichen es den Herstellern ganz legal zu tricksen und zu
täuschen", sagte Sophie Unger von foodwatch. "Babyprodukte, die sich
im Kleingedruckten als Zuckerbomben entlarven, fehlende Informationen
zur Herkunft der Zutaten oder unlesbare Angaben in Mini-Schrift:
Schlechte Gesetze machen den legalen Etikettenschwindel erst möglich.
Die Hersteller können tricksen und täuschen, ohne dabei gegen Gesetze
zu verstoßen." Fünf besonders dreiste Fälle von Verbrauchertäuschung
hat foodwatch aktuell wieder für den Goldenen Windbeutel nominiert.
Mit der Online-Wahl zur Werbelüge des Jahres auf
www.goldener-windbeutel.de will foodwatch auf das Problem des legalen
Etikettenschwindels aufmerksam machen und bessere gesetzliche
Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung erreichen.

In einer Analyse zur Verbraucherpolitik in Sachen




Lebensmittelkennzeichnung zeigt foodwatch, dass es zwar in den
vergangenen Jahren auf europäischer und nationaler Ebene immer wieder
Initiativen gab, Lebensmittel verbraucherfreundlicher zu gestalten.
Die Ergebnisse sind allerdings äußerst dürftig. Drei Beispiele aus
der foodwatch-Analyse:

Beispiel: Komplizierte Nährwertkennzeichnung

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es im Supermarkt kaum
möglich, auf den ersten Blick den Zucker- oder Fettgehalt von
Produkten zu vergleichen. In Frankreich hat die Regierung jetzt das
"5C/Nutri-Score"-Modell eingeführt: Mithilfe einer fünfstufigen
Farbskala macht es die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln auf
der Packungsvorderseite schnell vergleichbar. Seit 1. November sollen
Hersteller in Frankreich die Kennzeichnung verwenden - allerdings nur
freiwillig. Eine verpflichtende Ampelkennzeichnung war auf
europäischer Ebene im Jahr 2010 gescheitert - auch am massiven
Widerstand der Lebensmittelobby. Eine verbindliche Ampel auf
nationaler Ebene ist seitdem nicht möglich. Stattdessen müssen die
Nährwerte lediglich im Kleingedruckten auf der Rückseite angegeben
werden. Eine Kennzeichnung auf der Vorderseite ist freiwillig und
beruht auf einem von der Lebensmittelwirtschaft selbst erfundenen
Modell: Auf der Packungsvorderseite könnten Hersteller so die
Nährwerte mit unrealistisch kleinen Portionsangaben kleinrechnen,
kritisierte foodwatch. Die Bundesregierung habe sich auf EU-Ebene
stets gegen eine Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben ausgesprochen
und auch das französische Projekt torpediert, so foodwatch.

Beispiel: Pflichtangaben in Mini-Schriftgröße

Die Angaben auf Lebensmittelverpackungen sind für viele Menschen
kaum zu entziffern. Wichtige Informationen wie Zutatenlisten und
Nährwerte stehen nur schwer lesbar im Kleingedruckten, zum Teil wird
die Lesbarkeit auch durch mangende Kontraste und geringe
Zeilenabstände erschwert. Die EU-Kommission hatte ursprünglich in
einem Gesetzentwurf eine Mindestschriftgröße von 3 Millimetern für
Pflichtangaben vorgesehen, ohne konkrete Angabe auf welchen
Buchstaben sich dies bezieht. Die Lebensmittelwirtschaft wehrte sich
gegen dieses Vorhaben: Es bliebe dann "kein ausreichender Raum für
den Markenauftritt", zudem müssten die Produktverpackungen größer
werden, was unnötigen Verpackungsmüll produziere. In der 2014 in
Kraft getretenen "EU-Lebensmittelinformationsverordnung" ist jetzt
für Pflichtangaben eine Mini-Schrift von gerade einmal 1,2
Millimetern vorgesehen, bei kleinen Verpackungen sogar von nur 0,9
Millimetern (bezogen auf das kleine "x").

Beispiel: Fehlende Herkunftskennzeichnung

Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren bei verarbeiteten
Lebensmitteln meist nichts über die Herkunft der Zutaten. Das
Europäische Parlament hatte in der Debatte um die
EU-Lebensmittelinformationsverordnung eine Pflicht zur
Herkunftskennzeichnung zumindest für Milch, Milchprodukte sowie für
verarbeitetes Fleisch gefordert. Der Spitzen-Lobbyverband der
deutschen Lebensmittelwirtschaft (BLL) hatte den Vorschlag als zu
weitgehend "gerügt". Mit Erfolg: Weiterhin muss für die allermeisten
verarbeiteten Produkte das Herkunftsland der verwendeten Zutaten
nicht angegeben werden. In Ermangelung einer EU-weiten Regelung ist
Frankreich als erster Mitgliedsstaat auf nationaler Ebene aktiv
geworden: Seit Anfang 2017 gilt dort zumindest für viele in
Frankreich hergestellte Produkte wie Milch, Milchprodukte oder
verarbeitetes Fleisch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung.
Italien führte daraufhin eine ähnliche Regelung ein; auch Spanien,
Griechenland und Finnland haben eine Herkunftskennzeichnung für Milch
und Milchprodukte beschlossen. In Deutschland hingegen sind keine
Bestrebungen bekannt, rechtlich verpflichtende
Herkunftskennzeichnungen zu beschließen. Die Bundesregierung setzt
auf das rein freiwillige Siegel namens "Regionalfenster".

Weitere Beispiele zu mangelnden Kennzeichnungsregeln - von
geschönten Abbildungen auf der Packung über irreführende
Produktbezeichnungen bis zu versteckten Tierbestandteilen - hat
foodwatch in der Analyse "Lebensmittelkennzeichnung und
Etikettenschwindel: Zehn Jahre Politik-Versagen auf Kosten der
Verbraucherinnen und Verbraucher" zusammengestellt.

Die Wahl zur dreistesten Werbelüge des Jahres läuft noch bis zum
26. November auf www.goldener-windbeutel.de. Dem Hersteller mit den
meisten Stimmen will foodwatch dann den Negativpreis am Firmensitz
überreichen.

Link:

Die Wahl der Werbelüge des Jahres unter www.goldener-windbeutel.de

Quellen und weiterführende Informationen:

foodwatch-Analyse: Zehn Jahre Politikversagen bei der
Lebensmittelkennzeichnung https://tinyurl.com/ybnvtqye

+++ Achtung, TV- und Hörfunk-Redaktionen +++

foodwatch bietet umfangreiches Bild- und Audiomaterial zum
Goldenen Windbeutel an:

- Bewegtbildmaterial aller Kandidaten:
https://tinyurl.com/y7q7elq2
- TV-Statements: https://tinyurl.com/y6w2wfc4
- Audio-O-Töne: www.foodwatch.de/material-windbeutel



Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse(at)foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90

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