(ots) - 
   Viele junge Radfahrer nehmen auf dem Weg zur Schule oder Uni 
bewusst oder unbewusst große Gefahren in Kauf. Sie tragen Kopfhörer 
oder Ohrstöpsel und können so nur sehr eingeschränkt das 
Verkehrsgeschehen wahrnehmen. Das hat der ADAC bei einer groß 
angelegten Aktion in mehreren deutschen Städten herausgefunden. Von 
mehr als 7.300 beobachteten Schülern und Studenten ließen sich knapp 
700 über Kopfhörer beschallen. Damit verhindert fast jeder zehnte 
junge Radfahrer, dass relevante Verkehrsgeräusche vollständig zu ihm 
durchdringen. Verkehrssituationen können so schwerer eingeschätzt, 
angemessene Reaktionen verzögert oder gar verhindert werden.
   Daneben hat der ADAC überprüft, wie viele Radfahren mit ihrem 
Smartphone beschäftigt sind. Diese Zahl ist mit fast 160 deutlich 
geringer, zeigt aber, dass viele junge Menschen die Gefahr durch 
Ablenkung eklatant unterschätzen. Gerade weil Radfahrer im Gegensatz 
zu Autofahrern ungeschützt sind, sind vorausschauendes Fahren und 
Aufmerksamkeit besonders wichtig. Radfahrer benötigen die volle 
Konzentration für den Straßenverkehr und müssen jederzeit bremsen 
können. Beide Hände müssen am Lenker sein, um jederzeit auf 
Hindernisse reagieren zu können.
   Beim Autoverkehr ist Ablenkung immer häufiger die Ursache für 
Verkehrsunfälle. Schätzungen gehen davon aus, dass jeder zehnte 
Verkehrsunfall mit Personenschaden durch Ablenkung verursacht wird. 
Dabei spielen nicht nur Handys eine Rolle: Auch Navigationsgeräte, 
laute Musik oder anregende Gespräche sowie einfache Tätigkeiten wie 
Essen, Trinken oder das Aufsetzen der Brille können die 
Aufmerksamkeit des Fahrers stören.
   Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Der § 23 Abs. 1 der 
Straßenverkehrsordnung StVO verbietet die Beeinträchtigung des 
Gehörs, etwa durch laute Musik. Wer von der Polizei erwischt wird, 
muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es 
aufgrund der lauten Musik und der verzögerten Reaktion zu einem 
Unfall, muss der Radfahrer für die Folgen mithaften. Strafbar kann 
sich ein Radfahrer dann machen, wenn es durch die musikalische 
Beschallung zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein anderer verletzt.
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