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Ownership Feeder Quintett: Landgericht Hamburg verurteilt Bank wegen falscher Information über Provisionen zum Schadensersatz

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Rechtsanwalt Ralf Renner informiert

(firmenpresse) - Das Landgericht Hamburg verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett GmbH & Co. KG. Die Ausgangssituation war, dass eine Kundin auf eine Vermittlung ihrer Bank eine Geldanlage tätigte, die Zeichnung einer Beteiligung an der der Ownership Feeder Quintett GmbH & Co. KG. Im Laufe des Verfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie nicht hinreichend über die Provisionen, die sie für diese Vermittlung erhielt, aufklärte. Die Klägerin berief sich insbesondere darauf, dass sie davon ausging und aufgrund der Anlageberatung ausgehen mußte, dass der Bank das sogenannte Agio von 5% der Beteiligungssumme als Provision zufließe. Diese Information war sachlich unzutreffend. Tatsächlich floss der Bank ein weitaus höherer Betrag, mehr als 5%, zu. Die Klägerin fühlte sich im Nachhinein durch ihre Bank falsch beraten. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin Schadensersatz. Die beklagte Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Es gelang der Bank nicht, die zuständige Kammer des Landgerichts Hamburg davon zu überzeugen, dass in Kenntnis der tatsächlich geflossenen Provisionen die Klägerin sich dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."

Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Ownership_Fonds.html





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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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Datum: 17.10.2017 - 08:50 Uhr
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Freigabedatum: 17.10.2017

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