(ots) - Die nachstehende Erklärung wird von 
Scott+Scott, Attorneys at Law, LLP und Hausfeld LLP in Zusammenhang 
mit der Foreign Exchange Benchmark Rates Antitrust Litigation 
veröffentlicht.
   ZUSAMMENFASSUNG VON CLASS ACTION SETTLEMENTS
   Falls Sie zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 15. Dezember 2015 
einen Auftrag für ein FX Instrument oder ein FX Exchange-Traded 
Instrument erteilt haben, könnten Sie von den bevorstehenden 
Vergleichen in Sammelklagen betroffen sein.
   "FX Instrument" bedeutet Devisenkassageschäfte ("FX"), Forwards, 
Swaps, Termingeschäfte, Optionen und sämtliche anderen FX-Instrumente
oder FX-Transaktionen, deren Handels- oder Erfüllungsbetrag in 
irgendeiner Form mit Devisenkursen verbunden ist. "FX Exchange-Traded
Instruments" bedeutet sämtliche FX-Instrumente, die an einer Börse 
zum Handel zugelassen sind, einschließlich, aber ohne sich darauf zu 
beschränken, FX-Futures und Optionen auf FX-Futures.
   Mit dieser Benachrichtigung erhalten Sie Informationen über 
vorgeschlagene Settlements, die mit den nachstehenden "Settling 
Defendants" erzielt wurden:
 1. Bank of America Corporation, Bank of America, N.A. und Merrill 
    Lynch, Pierce, Fenner & Smith Incorporated ("Bank of America"); 
 2. The Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Ltd. ("BTMU"); 
 3. Barclays Bank PLC und Barclays Capital Inc. ("Barclays"); 
 4. BNP Paribas Group, BNP Paribas North America Inc., BNP Paribas 
    Securities Corp. und BNP Prime Brokerage, Inc. ("BNP Paribas"); 
 5. Citigroup Inc., Citibank, N.A., Citicorp und Citigroup Global 
    Markets Inc. ("Citigroup"); 
 6. Deutsche Bank AG und Deutsche Bank Securities Inc. ("Deutsche 
    Bank"); 
 7. The Goldman Sachs Group, Inc. und Goldman, Sachs & Co. ("Goldman 
    Sachs"); 
 8. HSBC Holdings PLC, HSBC Bank PLC, HSBC North America Holdings 
    Inc., HSBC Bank USA, N.A., und HSBC Securities (USA) Inc. 
    ("HSBC"); 
 9. JPMorgan Chase & Co. und JPMorgan Chase Bank, N.A.( "JPMorgan"); 
10. Morgan Stanley, Morgan Stanley & Co., LLC und Morgan Stanley & 
    Co., International PLC ("Morgan Stanley"); 
11. RBC Capital Markets LLC ("RBC"); 
12. The Royal Bank of Scotland Group PLC, The Royal Bank of Scotland 
    PLC und RBS Securities Inc. ("RBS"); 
13. Société Générale ("Soc Gen"); 
14. Standard Chartered Bank ("Standard Chartered"); und 
15. UBS AG, UBS Group AG und UBS Securities LLC ("UBS").
   Die Settling Defendants haben einen Rechtsstreit beigelegt, in dem
den Settling Defendants vorgeworfen wurde, bei der Festsetzung und 
Manipulation von Kursen im FX-Markt in Verletzung der Sections 1 und 
3 des Sherman Antitrust Act, 15 U.S.C. §§1, 3 und in Verletzung des 
Commodity Exchange Act, 7 U.S.C. §§1, et seq. zusammengearbeitet zu 
haben.
   Die Settling Defendants bestreiten, dass die ihnen in Zusammenhang
mit dieser Klage gemachten Vorwürfe begründet sind. Die Settling 
Defendants haben insgesamt $ 2.310.275.000 in einen Settlement Fund 
gezahlt. Das Gerichtsverfahren gegen Credit Suisse Group AG, Credit 
Suisse AG, und Credit Suisse Securities (USA) LLC ("Credit Suisse" 
oder "Non-Settling Defendant" und gemeinsam mit den Settling 
Defendants "Defendants") läuft weiter. Der Non-Settling Defendant 
bestreitet sämtliche Vorwürfe von fehlerhaftem Verhalten.
   Das Gericht hat die nachstehenden Rechtsanwälte zu Vertretern der 
Settlement Classes in dieser Klage ernannt:
Christopher M. Burke
Scott+Scott, Attorneys at Law, LLP
707 Broadway, Suite 1000
San Diego, CA 92101
Telefon: 619-233-4565
cburke(at)scott-scott.com
Michael D. Hausfeld
Hausfeld LLP
1700 K Street, NW, Suite 650
Washington, DC 20006
Telefon: 202-540-7200
mhausfeld(at)hausfeld.com
   Wer ist Mitglied der Settlement Classes?
   Das Gericht hat in diesem Fall vorläufig zwei vorgeschlagene 
Settlement Classes genehmigt.
   Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen besteht die vorgeschlagene 
"Direct Settlement Class" aus allen Personen, die zwischen dem 1. 
Januar 2003 und dem 15. Dezember 2015 direkt einem Defendant, einer 
direkten oder indirekten Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder
Division eines Defendant, einer Released Party oder einem 
Mitverschwörer einen oder mehrere Aufträge für FX Instruments erteilt
haben, und diese Personen entweder in den Vereinigten Staaten oder 
ihren Territorien ansässig waren oder, wenn sie ihren Wohnsitz 
außerhalb der Vereinigten Staaten oder ihrer Territorien haben, 
Transaktionen mit FX Instruments in den Vereinigten Staaten oder 
ihren Territorien durchführten.
   Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen besteht die vorgeschlagene 
"Exchange-Only Settlement Class" aus allen Personen, die zwischen dem
1. Januar 2003 und dem 15. Dezember 2015 einen oder mehrere Aufträge 
für FX Exchange-Traded Instruments erteilt haben, und diese Personen 
entweder in den Vereinigten Staaten oder ihren Territorien ansässig 
waren oder, wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten
oder ihrer Territorien haben, einen Auftrag für ein FX 
Exchange-Traded Instrument an einer Börse in den USA erteilten.
   Die Begriffe "Released Parties", "FX Instruments" und "FX 
Exchange-Traded Instruments" werden in der detaillierten Notice of 
Class Action Settlements ("Notice") und in allen Settlement 
Agreements erklärt, die unter www.FXAntitrustSettlement.com verfügbar
sind.
   Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie einer der Settlement Classes 
angehören, finden Sie weitere Informationen, einschließlich der 
detaillierten Notice, unter www.FXAntitrustSettlement.com oder Sie 
erhalten sie bei einem gebührenfreien Anruf bei 1-888-582-2289 (die 
Rufnummer für Anrufe von außerhalb der Vereinigten Staaten oder 
Kanadas ist 1-330-333-7253).
   Werde ich eine Zahlung erhalten?
   Wenn Sie Mitglied einer der Settlement Classes sind und nicht 
darauf verzichten, steht Ihnen eine Zahlung im Rahmen der Vergleiche 
zu, falls Sie einen Proof of Claim and Release ("Claim Form") 
einreichen. Die Settlements und der Plan of Distribution wurden 
vorläufig, aber nicht endgültig, vom Gericht genehmigt. Eine Kopie 
der Settlements und des Plan of Distribution finden Sie unter 
www.FXAntitrustSettlement.com oder Sie erhalten sie bei einem 
gebührenfreien Anruf bei 1-888-582-2289 (die Rufnummer für Anrufe von
außerhalb der Vereinigten Staaten oder Kanadas ist 1-330-333-7253). 
Claim Forms müssen bis zum 22. März 2018 aufgegeben (maßgebend ist 
das Datum des Poststempels) oder online um oder vor 23.59 Uhr 
Ostküstenzeit am 22. März 2018 www.FXAntitrustSettlement.com 
eingereicht werden.
   Welche Rechte habe ich?
   Wenn Sie Mitglied einer der Settlement Classes sind und nicht 
darauf verzichten, geben Sie gegenüber den Settling Defendants und 
anderen Released Parties bestimmte Rechte auf. Diese werden in der 
detaillierten Notice und in den Settlement Agreements erklärt, die 
Sie unter www.FXAntitrustSettlement.com finden. Wenn Sie nicht an den
vorgeschlagenen Settlements teilnehmen wollen, müssen Sie bis zum 7. 
Februar 2018 darauf verzichten. Sie können gegen die vorgeschlagenen 
Settlements, den Plan of Distribution und/oder den Antrag des Class 
Counsel auf Zuerkennung von Anwaltskosten oder Spesen Einspruch 
einlegen. Falls Sie Einspruch einlegen wollen, müssen Sie dies bis 
zum 7. Februar 2018 tun. Informationen über die Vorgehensweise bei 
einem Verzicht oder Einspruch finden Sie in der detaillierten Notice,
die unter www.FXAntitrustSettlement.com verfügbar ist.
   Selbst wenn Sie keine Transaktion mit FX Instruments mit einem der
Settling Defendants durchführten, könnten Sie trotzdem Mitglied einer
der Settlement Classes sein, wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2003 und
dem 15. Dezember 2015 einem Non-Settling Defendant einen Auftrag für 
ein FX Instrument erteilten, oder einen Auftrag für ein FX 
Exchange-Traded Instrument erteilten; bei diesen Transaktionen kann 
ein Anspruch im Rahmen der Settlements geltend gemacht werden, falls 
Sie entweder in den Vereinigten Staaten ansässig sind oder, wenn Sie 
Ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben, Ihre 
Transaktionen in den Vereinigten Staaten abgewickelt wurden. Sofern 
Sie nicht auf Ansprüche aus den Settlements verzichten, stellen Sie 
die Settling Defendants und andere Released Parties von allen 
Ansprüchen aus Ihren Geschäften sowohl mit den Settling Defendants 
als auch dem Non-Settling Defendant frei. Ihre Ansprüche gegenüber 
dem Non-Settling Defendant bleiben jedoch bestehen.
   Wann findet das Fairness Hearing statt?
   Das Gericht hat am 23. Mai 2018 um 16.00 Uhr Ostküstenzeit im 
United States District Court for the Southern District of New York, 
Thurgood Marshall United States Courthouse, 40 Foley Square, New 
York, New York 10007 eine Verhandlung anberaumt und wird entscheiden,
ob es den vorgeschlagenen Settlements, dem Plan of Distribution und 
dem Antrag des Class Counsel auf Zuerkennung von Anwaltskosten und 
Spesen zustimmt. Sie oder Ihr Rechtsanwalt können an der Verhandlung 
auf eigene Kosten teilnehmen und das Wort ergreifen, müssen dies 
jedoch nicht tun.
   Weitere Informationen erhalten Sie bei einem gebührenfreien Anruf 
bei 1-888-582-2289 (die Rufnummer für Anrufe von außerhalb der 
Vereinigten Staaten oder Kanadas ist 1-330-333-7253) oder bei einem 
Besuch von www.FXAntitrustSettlement.com .
   Bitte rufen Sie weder das Gericht noch die Registerstelle des 
Gerichts in Zusammenhang mit Informationen über die Settlements an.
Pressekontakt:
Christopher M. Burke
Scott+Scott
Attorneys at Law
LLP
619-233-4565
Michael D. Hausfeld
Hausfeld LLP
202-540-7200
Reena A. Gambhir
Hausfeld LLP
202-540-7200
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