(ots) - Aktuell hat die EU-Kommission gegen den 
LKW-Hersteller Scania wegen etwaigem Kartellrechtsverstoß ein Bußgeld
in Höhe von 880 Mio. Euro verhängt. Vorher hatten sich die Hersteller
MAN, DAF, Daimler, Iveco, und Volvo/Renault mit der Kommission auf 
ein Rekordbußgeld von insgesamt 2,93 Mrd. Euro geeinigt.
   Anders als die vorgenannten Hersteller hatte sich das schwedische 
Unternehmen Scania - ein VW-Tochterunternehmen - nicht an dem 
Vergleich beteiligt, sodass die Wettbewerbshüter weiter gegen Scania 
ermittelten. Die Kommission hat angekündigt, weitere Informationen 
zum LKW-Kartell zu veröffentlichen, sobald die Fragen im Zusammenhang
mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind. Die Kommission kam 
nun zu dem Ergebnis, dass Scania über 14 Jahre hinweg mit anderen 
Herstellern nicht nur die Preise für Lastkraftwagen abgesprochen hat.
Sie sieht es als erwiesen an, dass Scania an der Koordinierung der 
Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen 
beteiligt war.
   "Sollte sich der Vorwurf auch im Rahmen des Berufungsverfahrens 
bestätigen, wird das Bußgeld nicht das Ende der Fahnenstange sein", 
meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. 
"Personen und Unternehmen, die durch die Absprachen geschädigt 
wurden, können vor den Zivilgerichten den ihnen entstanden Schaden 
EU-weit geltend machen. Der Schaden solcher zivilrechtlicher Klagen 
(sogenannter Follow on-Klagen) kann den Schaden in Höhe des Bußgeldes
bei weitem überschreiten", sagt Anwalt Hahn weiter. Dabei komme den 
Anspruchsinhabern zugute, dass der Kartellrechtsverstoß mit dem 
abgeschlossenen Kartellverfahren feststeht und dann nur noch der 
Schaden berechnet werden muss. "Es besteht dann kaum noch ein Grund",
so Hahn, "ein gebündeltes Verfahren mehrerer Geschädigter wieder zu 
trennen, sodass auch ein gemeinsames Vorgehen von Geschädigten 
möglich ist."
   Scania-Kunden sollten ihre Ansprüche möglichst zeitnah von HAHN 
Rechtsanwälte prüfen lassen. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrzeuge 
erworben oder geleast wurden. In beiden Fällen kann mit einem 
überhöhten Preis von 10 % - 20 % gerechnet werden. Insbesondere 
Speditionen oder LKW- Vermietungsunternehmen sind hier erhebliche 
Schäden entstanden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die 
Leasingverträge bereits ausgelaufen sind und das Fahrzeug 
zurückgegeben wurde. HAHN Rechtsanwälte arbeitet beim 
LKW-Kartellrechtsverstoß mit einem Prozessfinanzierer zusammen.
   Zum Kanzleiprofil:
   Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei. 
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 
Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit 
mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht 
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und 
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich 
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon 
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt 
über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
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