PresseKat - Bundesdruckerei als Anbieter der SMC-B für Vertragszahnärzte zugelassen

Bundesdruckerei als Anbieter der SMC-B für Vertragszahnärzte zugelassen

ID: 1537123

(ots) -

Erstes Angebot in Deutschland für einen der fünf Gesundheitssektoren

Die Digitalisierung der Zahnarzt- und Arztpraxen in Deutschland
macht einen großen Schritt nach vorn. Für einen der fünf
Gesundheitssektoren (Zahnärzte, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker,
Physiotherapeuten) ist der elektronische Praxisausweis (SMC-B) von
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zugelassen worden.
Das teilten die KZBV und die Bundesdruckerei als Anbieter des
Ausweises am Donnerstag mit.

"Als verantwortlicher Ressortvorstand freue ich mich, dass mit
dieser Zulassung ein weiterer wichtiger Meilenstein zum Start des
Produktivbetriebs der Telematikinfrastruktur gesetzt werden konnte",
sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der KZBV.

"Der elektronische Praxisausweis gibt dem digitalen
Gesundheitswesen den dringend benötigten Schub, neue Anwendungen für
die elektronische Gesundheitskarte zu fördern und die
Gesundheitsversorgung der Patienten zu verbessern", sagte Jochen
Felsner, Marketingleiter der Bundesdruckerei. "Der elektronische
Praxisausweis stellt den Schutz und die Sicherheit von Patientendaten
sicher. Leistungserbringer im Gesundheitswesen können schnell,
gesetzeskonform und komfortabel auf aktuelle Versichertendaten
zugreifen und deren Verarbeitung effizient einbinden."

Praxen benötigen den Ausweis zur Authentisierung der medizinischen
Einrichtung, damit der Konnektor vor Ort eine gesicherte Verbindung
zur Telematikinfrastruktur aufbauen kann. Interessierte Unternehmen,
die als Anbieter in einem marktoffen gestalteten Zulassungsmodell
elektronische Ausweise anbieten möchten, erhalten entsprechende
Informationen zum Ausgabeverfahren bei der KZBV. Zahnärzte können den
Ausweis über das Portal der für sie zuständigen Kassenzahnärztlichen




Vereinigung (KZV) beantragen. Die Kosten für die Anbindung an die
Telematikinfrastruktur werden Zahnärzten und Ärzten erstattet. Das
gilt für die Karte und für weitere Komponenten, etwa den Konnektor.
Die Karte ist fünf Jahre gültig. Weitere Informationen, darunter die
neue Broschüre "Anbindung an die Telematikinfrastruktur -
Informationen für Ihre Praxis" sind auf der Website der KZBV unter
www.kzbv.de abrufbar.

Mit dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen
im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" hat der Gesetzgeber die
Einführung einer sicheren digitalen Infrastruktur für das
Gesundheitswesen geplant. Die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur
wird für alle sogenannten Leistungserbringer - Zahnärzte, Ärzte,
Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken - rechtlich
verpflichtend. So wird ein sicherer elektronischer Datenaustausch im
gesamten Gesundheitswesen möglich. Die Leistungserbringer müssen sich
gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher authentifizieren.
Dafür brauchen sie einen Ausweis, die Security Module Card Typ B
(SMC-B). Die Karte im ID0-Kartenformat (Mini SIM) wird auch als
Praxis- oder Institutionsausweis bezeichnet.

Die jeweiligen Leistungserbringer benötigen drei zertifizierte
Komponenten für den Zugriff zur Telematikinfrastruktur: einen
Ausweis, ein Lesegerät sowie einen sogenannten Konnektor für die
eigentliche Anbindung an das Gesundheitsnetz. Der Ausweis muss von
den jeweiligen Selbstverwaltungen sowie der Gesellschaft für
Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen
werden. Lesegerät und Konnektoren müssen nur von der gematik
zertifiziert werden. "Die Zulassung unseres elektronischen
Praxisausweises für alle Sektoren ist bei der gematik bereits
beantragt", sagt Felsner. Parallel dazu laufen die Zulassungsprozesse
bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Die SMC-B-Karten werden von der Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST
hergestellt. Die Leistungserbringer stecken sie in ein Kartenterminal
und geben eine geheime PIN ein. Damit weist der Ausweis die Identität
der jeweiligen Institution nach und sichert die Verbindung zur
Telematikinfrastruktur ab. Der Ausweis kann zudem für weitere
Anwendungen genutzt werden: So kann die Herkunft digitaler Dokumente
nachgewiesen oder E-Mail-Kommunikation zwischen Institutionen sicher
verschlüsselt werden.



Pressekontakt:
Marc Thylmann
Pressesprecher
Bundesdruckerei GmbH
Tel.: +49 (0)30 2598 2810
Fax: +49 (0)30 2598 2808
E-Mail: marc.thylmann(at)bdr.de

Kai Fortelka
Pressesprecher/Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen
Rechts
Tel.: +49 (0)30 280179-28
E-Mail: k.fortelka(at)kzbv.de

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Datum: 05.10.2017 - 10:19 Uhr
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