PresseKat - EANS-Adhoc: FACC AG / Prüfung gemäß Rechnungslegungs-Kontrollgesetz beendet

EANS-Adhoc: FACC AG / Prüfung gemäß Rechnungslegungs-Kontrollgesetz beendet

ID: 1535095

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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Geschäftszahlen/Bilanz/kein Stichwort
28.09.2017

Ried im Innkreis - Die Prüfung gemäß Rechnungslegungs-Kontrollgesetz des
Konzernabschlusses zum 29. Februar 2016 sowie der Halbjahresfinanzberichte zum
31. August 2015 und zum 31. August 2016 der FACC AG durch die
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wurde mit Bescheid abgeschlossen. Sämtliche
festgestellten Verstöße mit Ausnahme eines Ansatzes von Rückstellungen für
belastende Verträge (Verstoß gegen IAS 37.14 und IAS 37.66) sind bereits während
des noch laufenden Verfahrens im Konzernabschluss zum 28. Februar 2017 gemäß IAS
8.42 korrigiert worden und im Anhang zum Konzernabschluss erläutert worden. Auf
die noch ausstehende abschließende Klärung betreffend der Rückstellung für
belastende Verträge wurde im Konzernhang hingewiesen. Die Rückstellungen für
belastende Verträge sind nach Vorliegen der finalen Beurteilung durch die FMA zu
den jeweiligen Bilanzstichtagen um mind. 16,9 Mio. EUR rückwirkend anzupassen.
Zum 31. August 2015 ist die Rückstellung erstmalig um 19,1 Mio. EUR rückwirkend
anzupassen. Zum 29. Februar 2016 ist diese Rückstellung um 1,9 Mio. EUR
rückwirkend zu vermindern und zum 31. August 2016 um 2,6 Mio. EUR rückwirkend zu
erhöhen. Der Rückstellungsbetrag zum 28. Februar 2017 vermindert sich um 0,7
Mio. EUR auf dann 19,1 Mio. EUR.




Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Manuel Taverne
Director Investor Relations
Mobil: 0664/801192819
E-Mail: m.taverne(at)facc.com





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Emittent: FACC AG
Fischerstraße 9
A-4910 Ried im Innkreis
Telefon: +43/59/616-0
FAX: +43/59/616-81000
Email: office(at)facc.com
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Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

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Datum: 28.09.2017 - 12:31 Uhr
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