DIE LINKE muss 292 000 Euro zahlen
DIE LINKE muss 292 000 Euro zahlen
(pressrelations) - erwaltungsgericht Berlin hat heute den Bescheid der Bundestagsverwaltung an die Partei DIE LINKE in Höhe von rund 292 000 Euro in vollem Umfang als rechtmäßig bestätigt.
Im Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 hatte die damalige Linkspartei.PDS im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der WASG Wahlkampfaufwendungen über etwa 146 000 Euro zugunsten der WASG getätigt. Diese Aufwendungen hätten im Rechenschaftsbericht der WASG für 2006 auf Einnahmenseite als Spende ausgewiesen werden müssen. Da die im Juni 2007 gegründete Partei DIE LINKE als Rechtsnachfolgerin der Linkspartei.PDS und der WASG diese Ausweisung unterlassen hatte, verhängte die Bundestagsverwaltung eine Sanktion in Höhe des Zweifachen dieser Aufwendungen.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227 0
Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
E-Mail: mail(at)bundestag.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 15.01.2010 - 03:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 152854
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und MedienresonanzanalysenDiese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Donnerstag, 17. Dezember 2015, 11 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900
Auf der Tagesordnung steht die Zeugenvernehmung von einem BND-Mitarbeiter und Dr. Michel Koch, Abteilungsleiter Recht im Auswärtigen Amt. Die vollständige Tagesordnung find ...
Mittwoch, 16. Dezember 2015, 11:30 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700
Öffentliches Fachgespräch zum Thema
"Nationales Entsorgungsprogramm"
Sachverständige:
- Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle
Ursula Heinen- ...
, 14. Dezember 2015, 14 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101
Öffentliche Anhörung zum
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
BT-Drucksache 18/6879
- ...