PresseKat - VW-Abgasskandal: VW-Strategie hat einen sensationellen Haken: Am Ende gewinnt immer der geschädigte

VW-Abgasskandal: VW-Strategie hat einen sensationellen Haken: Am Ende gewinnt immer der geschädigte Kunde

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(ots) - Die im Abgasskandal führende Kanzlei Rogert &
Ulbrich berichtete in ihrer Presseerklärung vom 28.06.2017, dass
gleich in drei gerichtlichen Verfahren durch die beklagten
Vertragshändler und durch die Volkswagen AG gegen stattgebende
Urteile der Landgerichte keine Berufungen mehr eingelegt worden
seien. Auf Nachfrage von verschiedenen Medienvertretern ließ die
Volkswagen AG mitteilen, dass es sich um Einzelfälle handele und die
Hürde der Klageerhebung aufrecht erhalten bleibe.

Nach nunmehr weiteren drei Monaten wurden in weiteren vier
Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten Hamm, Nürnberg und
Celle wiederum eine Entscheidung durch das jeweilige
Oberlandesgericht verhindert. Im Verfahren unseres Mandanten Kevin
Kern, der noch erstinstanzlich vor dem Landgericht Bochum verloren
hatte, wurde eine Woche vor dem Termin am Oberlandesgericht Hamm der
Kaufpreis nebst Zinsen sowie die Kosten für das erworbene Zubehör des
Fahrzeuges erstattet. Um auch eine summarische Entscheidung über
einen prognostizierten Ausgang des Verfahrens im Rahmen der
Kostenentscheidung durch den angerufenen Senat zu verhindern, zog es
das Autohaus vor, die Kostenübernahme für die erste und zweite
Instanz anzuerkennen.

Am 23.08.2017 sollte in einem anderen Berufungsverfahren der
Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg
stattfinden. Auch in diesem Verfahren wurde eine Woche vor dem Termin
der gesamte Betrag in der Hauptsache bezahlt. Ebenso wie im
vorbezeichneten Verfahren vor dem OLG Hamm hatte die Klägerin
zunächst erstinstanzlich vor dem Landgericht Coburg verloren. Nun hat
auch sie zu 100 Prozent das erhalten, was sie klageweise verlangt
hatte.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert, Partner der Sozietät, erläutert:
"Bei der von der Volkswagen AG und ihres Händlerrings gefahrenen




Taktik spielt es letztendlich keine Rolle, ob ein Verfahren
erstinstanzlich gewonnen oder verloren wird, da bislang in jedem
Verfahren vor einem Oberlandesgericht unsere Mandanten dennoch das
bekamen, was sie eingeklagt hatten. Entweder wird durch die
Volkswagen AG oder das Autohaus erst gar keine Berufung eingelegt
oder es wird vor dem Termin gezahlt. Wer die Geduldsprobe übersteht,
wird belohnt."

Die Urteils-Verhinderungstaktik der Volkswagen AG kennt noch
andere Spielarten: So wurden durch das Oberlandesgericht Celle für
den 07.09.2017 zwei mündliche Verhandlungen in derartigen
Berufungsverfahren anberaumt. In beiden Verfahren wären die
deliktsrechtlichen Ansprüche der Kläger gegen die Volkswagen AG
obergerichtlich geklärt worden. "Offenbar wollte die Volkswagen AG
keine oder jedenfalls noch keine Entscheidung", erklärt Rechtsanwalt
Ulbrich. Weiter führt er aus: "Bisher hätte sich in allen Verfahren
gegen die Volkswagen AG die Kanzlei "Waschke Kuba Zimmermann" aus
Wolfsburg bestellt und die Verfahren geführt. Dies war auch in den
beiden Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle der Fall". Eine
Woche vor dem Termin sei nach Angaben des Senats das Mandat durch
Rechtsanwalt Dr. Zimmermann niedergelegt worden. Der nunmehr neu
bestellte Rechtsanwalt sei noch nicht eingearbeitet". Die neuen
Termine sind auf den 30.11.2017 und den 18.01.2018 festgelegt worden.

Prof. Dr. Rogert erläutert zu diesem merkwürdigen Ereignis: "Es
handelt es sich um ein prozesstaktisches Spiel zur Verhinderung einer
Entscheidung. Da die Wolfsburger Kanzlei Hunderte Verfahren für die
Volkswagen AG weiterhin fortführe und ausschließlich die Mandate in
den beiden fraglichen Verfahren niedergelegt habe, entsteht für mich
der Eindruck des Mißbrauchs zivilprozessualer Mittel. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund, dass in jedem der von unserer
Kanzlei geführten Verfahren ein Rechtsanwalt der Kanzlei Freshfields
als Rechtsbeistand teilnimmt, der in der Regel das Wort führt. Dies
erweckt den Eindruck, dass die eigentliche Sachbearbeitung und die
strategische Ausrichtung von Freshfields übernommen wird, während die
anderen eingeschalteten Anwaltskanzleien als austauschbare
Marionetten fungieren." Es geht also ausschließlich darum, Zeit zu
gewinnen, um eine große Klagewelle durch die Sogwirkung
verbraucherfreundlicher OLG-Entscheidungen zu verhindern.

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, ebenfalls Partner der Sozietät
erläutert weiter: "Dass letztlich nur eine Kanzlei federführend in
der Sachbearbeitung ist, hat für uns übrigens einen angenehmen
Nebeneffekt - unabhängig von der eingeschalteten Rechtsanwaltskanzlei
lese man bei Klagen gegen die Volkswagen AG fast wortgetreue
Schriftsätze. Das erleichtert auch unsere Arbeit und die der
Gerichte, zeigt aber auf, dass es offensichtlich nur einen Urheber
gibt."

Für die Millionen Geschädigten, darunter alleine 2,4 Mio.
Fahrzeughalter in Deutschland bedeutet die Strategie der Volkswagen
AG folgendes: Wer - egal ob auf eigene Kosten oder mit
Rechtsschutzversicherer - klagt, gewinnt - spätestens in der
Berufungsinstanz, résumiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert. Der
insbesondere aus dem ZDF und n-tv bekannte Anwalt rät daher: "Das
Momentum ist jetzt auf Seiten der Geschädigten. Wer bislang noch
gezögert hat, der hat jetzt keinen Grund mehr. Abzuwarten, bis die
Fahrverbote einsetzen oder die ersten Fahrzeuge stillgelegt werden
sollen, macht keinen Sinn. Der Wertverlust galoppiert. Die Verfahren
dauern durchschnittlich 1 Jahr. Wer nicht vorausschauend agiert, wird
absehbar auf seinem Schaden sitzen bleiben.



Pressekontakt:
Tobias Ulbrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Dozent FOM Hochschule
Pilot JAR - FCL, SEP, MEP, NFQ, IR

Rogert & Ulbrich
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Fax: (0049) (0) 211/310638-10
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Datum: 06.09.2017 - 12:39 Uhr
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