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Rohr frei! Einfacheres Verfahren für Pipeline-Öl aus den Niederlanden
Deutscher und niederländischer Zoll schließen Vereinbarung

ID: 1525030

(ots) - Die Generalzolldirektion mit Sitz in Bonn und der
niederländische Zoll treffen morgen eine bilaterale Vereinbarung über
ein vereinfachtes steuerliches Verfahren bei der
grenzüberschreitenden Beförderung von Mineralölprodukten durch die
Rotterdam-Rhein-Pipeline. Ãœber die von Rotterdam entlang der
Rheinschiene verlaufende Pipeline erreichen jährlich ca. 15 Millionen
Kubikmeter steuerpflichtige Mineralölprodukte ihre deutschen
Empfänger. Die Pipeline wird in Deutschland und den Niederlanden
jeweils von einer privaten Gesellschaft betrieben. Damit die
Mineralölprodukte erst nach Lieferung beim jeweiligen Empfänger
versteuert werden müssen und nicht bei den einspeisenden Unternehmen
oder Betreibern des Pipelinenetzes, erfolgen die Beförderungen der
Mineralölprodukte in einem sogenannten innergemeinschaftlichen
Steueraussetzungsverfahren. Für die Überwachung dieses Verfahrens
sind sowohl der deutsche als auch der niederländische Zoll zuständig.
Uwe Schröder, Präsident der deutschen Generalzolldirektion, betont:
"Wir wollen den Betreibern ein rechtssicheres und praktikables
Verfahren für den Transport von Mineralölerzeugnissen durch die
Pipeline anbieten." Sowohl für die beiden Betreibergesellschaften als
auch für den Zoll bietet die Vereinbarung eine
EU-richtlinienkonforme Basis für die energiesteuerrechtliche
Abwicklung der Pipelinetransporte. Das normalerweise vorgesehene
EU-Verfahren, das auf einzelne Transporte ausgelegt ist, lässt sich
für Pipelinetransporte in der Praxis nicht umsetzen, da sich einzelne
Beförderungsvorgänge bei dauerhaft gefüllten Pipelines nicht
abgrenzen lassen. Mit dem jetzt geschlossenen Abkommen ist für die
deutsche und die niederländische Betreibergesellschaft bei
Öltransporten durch die Pipeline ein unbürokratisches, leicht
handhabbares Abwicklungsverfahren gefunden. Dazu die




Generaldirektorin Aly van Berckel des niederländischen Zolls: "Dieses
Agreement ist sowohl ein Ergebnis der exzellenten Zusammenarbeit des
deutschen und des niederländischen Zolls sowie des Zolls mit den
Unternehmen."



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Yvonne Schamber
Telefon: 0228 303 11611
Pressestelle.GZD(at)zoll.bund.de

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Datum: 31.08.2017 - 09:00 Uhr
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