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   - Umsatz mit Bauerwartungsland und Rohbauland seit dem Jahr 2010 
     um 133 % gestiegen, Preissteigerung um 61 %, Kauffälle +49 %
   - Keine Entlastung am Grundstücksmarkt durch 
     Erbbaurechtsbestellungen, bundesweit nur 2.100 Neuverträge in 
     2016
   Im Jahr 2016 wurden in Deutschland rund 11.600 Kaufverträge für 
Bauerwartungsland und Rohbauland geschlossen, der mit diesen 
Verkäufen verbundene Geldumsatz belief sich auf knapp 2,5 Mrd. Euro. 
Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der registrierten 
Kauffälle um 20 %, der Geldumsatz stieg um rund 51 %. Im Vergleich 
mit dem Jahr 2010 ist die Zahl der Transaktionen um 49 % gestiegen, 
der Geldumsatz hat sich mehr als verdoppelt (+133 %). Dies geht aus 
der aktuellen GEWOS-Immobilienmarktanalyse IMA® hervor, die als 
einzige flächendeckende Studie zum deutschen Immobilienmarkt auf der 
Erfassung der tatsächlichen Verkäufe beruht.
   "Bauland ist ein knappes Gut, insbesondere in den Städten und 
deren Umland. Bedingt durch das geringe Angebot baureifer Grundstücke
und die insgesamt hohe Wohnungsnachfrage ist auch das 
Transaktionsgeschehen im Bereich Bauerwartungsland und Rohbauland in 
den vergangenen Jahren stark gestiegen", erklärt Sebastian Wunsch, 
bei GEWOS für die IMA® verantwortlich. "Die massiven Umsatzzuwächse 
sind maßgeblich auf Preissteigerungen zurückzuführen", so Wunsch 
weiter. Seit dem Jahr 2010 sind die Preise für Bauerwartungsland und 
Rohbauland bundesweit um 61 % gestiegen, allein in 2016 war ein 
Anstieg um 43 % zu verzeichnen. Dagegen verteuerte sich baureifes 
Wohnbauland seit 2010 lediglich um 26 %. In 2016 lag der 
Quadratmeterpreis für Bauerwartungsland und Rohbauland im 
bundesweiten Durchschnitt bei rund 34 Euro - dies entspricht knapp 22
% des Preises für baureife Grundstücke.
   Speziell der Kauf eines als Bauerwartungsland deklarierten 
Grundstücks ist ein hoch spekulatives Geschäft. "Vielfach werden 
Preise gezahlt, die sich nur rechtfertigen lassen, wenn die 
jeweiligen Flächen auch tatsächlich die Baureife erlangen", sagt 
Wunsch. Wenngleich der Begriff Bauerwartungsland eine Fläche 
beschreibt, die eine bauliche Nutzung mit hinreichender Sicherheit 
erwarten lässt: "Eine Garantie, dass man ein Grundstück erwirbt, 
welches später tatsächlich einmal bebaubar wird, hat man als Käufer 
nicht."
   Keine Entlastung am Grundstücksmarkt durch 
Erbbaurechtsbestellungen
   Eine wenig beachtete Alternative zu dem Kauf eines Baugrundstücks 
bietet das Erbbaurecht. Nach einer Hochrechnung von GEWOS auf Basis 
der IMA®-Daten wurden im Jahr 2016 bundesweit rund 2.100 neue 
Erbbaurechte vergeben, die hiermit verbundene Grundstücksfläche lag 
bei rund 251 ha. Gemessen an den in Deutschland kaufvertraglich 
übertragenen Wohnbaugrundstücken kommt Erbbaurechtsbestellungen damit
eine vergleichsweise geringe Bedeutung zu. Die Zahl der in 2016 neu 
vergebenen Erbbaurechte entspricht nur rund 2 % der im vergangenen 
Jahr registrierten Kauffälle von baureifem Wohnbauland.
   Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um ein grundstücksgleiches 
Recht. Ein Erbbaurechtsnehmer erhält das Recht ein Grundstück für die
Vertragsdauer von maximal 99 Jahren zu nutzen und auf diesem ein 
Gebäude - beispielsweise ein Eigenheim - zu errichten. Der 
Erbbaurechtsgeber bleibt Eigentümer des Grundstücks, für die 
Belastung seines Grundstücks mit dem Erbbaurecht erhält er vom 
Erbbaurechtsnehmer einen jährlich zu entrichtenden Erbbauzins, der 
zwischen 2 und 5 % des Bodenwertes betragen kann.
   Für den Erbbaurechtsnehmer ergibt sich vor allem anfänglich ein 
Liquiditätsvorteil: Er muss lediglich die Immobilie finanzieren, 
nicht aber den Grund und Boden auf dem diese errichtet wird. Speziell
Schwellenhaushalten kann so die Bildung von Wohneigentum erleichtert 
werden. Auch für den Erbbaurechtsgeber - mehrheitlich Kommunen, 
teilweise auch Kirchen oder Stiftungen - können sich gegenüber der 
einmaligen Veräußerung Vorteile bieten. "Mit dem Erbbaurecht bietet 
sich Städten und Gemeinden ein wohnungspolitisches Instrument, das 
viel zu selten zur Anwendung kommt", kommentiert Wunsch. "Einerseits 
kann mit der Vergabe von Erbbaurechten aktiv der Preisdynamik am 
Grundstücksmarkt entgegenwirkt werden. Andererseits lässt sich die 
Vergabe von Erbbaurechten mit Auflagen verknüpfen - beispielsweise 
städtebaulicher Art oder in Form von Belegungs- oder 
Mietpreisbindungen. So können Kommunen ihre wohnungspolitischen Ziele
verfolgen und gleichzeitig dauerhafte Einnahmen generieren, die ihren
Haushalt entlasten."
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