(Thomson Reuters ONE) - cash.medien AG / Sonstige Geschäftszahl, Sonst. Recht / Ad hoc: CASH-Gruppe unterliegt erstinstanzlich in wichtigem Verfahren Ad hoc Meldung nach §15 WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------------Im Verfahren um die Kündigung der Mietverträge mit dem ehemaligenVorstandsvorsitzenden der cash.medien AG, Dr. Dieter Jansen, hat dasLandgericht Hamburg zugunsten der Gegenseite entschieden. Dieserfolgte völlig überraschend, nämlich entgegen den ÿuÿerungen desGerichts in der vorangegangenen mündlichen Verhandlung. Die Vertreterder CASH-Gruppe halten das Urteil für rechtlich nicht haltbar. CASHwird in jedem Fall Rechtsmittel einlegen.Das Urteil ist nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Unmittelbare Auswirkungen auf die Liquidität erwartet der Vorstanddaher zunächst nicht.Bilanzielle Konsequenzen ergeben sich insbesondere für denIFRS-Konzernabschluss: Aufgrund der bisher als gering eingeschätztenWahrscheinlichkeit des Unterliegens war eine Rückstellung nur imHGB-Einzelabschluss des betroffenen Tochterunternehmens gebildetworden. Erforderlich wird nun, vorbehaltlich genauer Prüfung, eineRückstellung im IFRS-Konzernabschluss in bis zu mittlerersechsstelliger Höhe. Diese wird in voller Höhe in das Konzernergebnis2009 einflieÿen. Die Belastung für den Einzelabschluss 2009 dercash.medien AG wird geringer ausfallen.Hamburg, 25. September 2009Der Vorstand --- Ende der Mitteilung ---cash.medien AGStresemannstr. 163 Hamburg DeutschlandWKN: 525190 ; ISIN: DE0005251904; Index: CDAX;Notiert: Freiverkehr in Börse Berlin, Freiverkehr in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse Düsseldorf, Freiverkehr in Börse Stuttgart, General Standard in Frankfurter Wertpapierbörse, Regulierter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse;