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   Leider ist die Bezeichnung 'Sachverständiger' nicht geschützt. Das
hat zur Folge, dass neben den öffentlich bestellten und vereidigten 
Sachverständigen des Tischlerhandwerks auch selbsternannte 
Sachverständige Beurteilungen vornehmen. Aufgrund mangelnder 
Fachkenntnisse sind ihre Gutachten jedoch häufig falsch. Was zeichnet
einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im 
Tischlerhandwerk aus? 
   Für jeden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen 
führen die Handwerkskammern ein "Fortbildungskonto". Dieses 
Fortbildungskonto enthält Angaben zu Daten, Dauer und Themen der 
besuchten Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem wird die Anzahl der 
erworbenen Fortbildungspunkte insgesamt und der Fortbildungspunkte, 
die auf die jeweils genannte Veranstaltung entfallen, angegeben. 
Diese Details dienen als Nachweis, dass ein öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger über ein hohes Maß an Fachwissen und 
persönlicher Eignung verfügt. 
   Es hat sich gezeigt, dass die meisten Streitfälle im Bereich des 
Tischlerhandwerks Mängel betreffen, die aus bauseitigen Montage- oder
Planungsfehlern resultieren. Bezüglich der Leistungsbeschreibung wird
oftmals von falschen Erwartungen ausgegangen bzw. die vereinbarte 
Beschaffenheit wird nicht geliefert. Nicht selten kommt es auch vor, 
dass die gesamte Lieferkette - dazu gehören Sägewerk, Importeur, 
Händler, Handwerksbetrieb und Bauherr - dem Text der Lieferscheine 
vertraut hat, am Ende jedoch ein gänzlich ungeeig-netes Material oder
Produkt beim Bauherrn montiert bzw. verbaut wird. Dies wird z. B. in 
der folgenden Abbildung deutlich: Hier wurden Terrassendielen der 
Holzart Bangkirai geordert. Das dem Bauherrn gelieferte Holz ist 
jedoch gänzlich ungeeignet, denn es hatte nur eine Lebensdauer von 
knapp zwei Jahren - vorgesehen sind hier 15 bis 25 Jahre!
   Für einen Sachverständigen ist es unmöglich, für alle Bereiche des
Tischlerhandwerks ein gleichermaßen qualitätvolles, kompetentes 
Gutachten zu erstellen. So dürfte ein für Küchen spezialisierter 
Sachverständiger ganz erhebliche Schwierigkeiten haben, ein 
Holzfenster oder eine Haustür zu begutachten. Deshalb sollte sich 
jeder Sachverständige Schwerpunkte setzen und diese klar definieren. 
Hier stellt sich die Frage, ob ein Bausachverständiger z. B. ein 
Architekt, der meist alle handwerklichen Gewerke beurteilt, überhaupt
über dieselbe fachliche Kompetenz verfügen kann wie ein 
handwerklicher, in seinem Gewerk spezialisierter Sachverständiger, 
der darüber hinaus klare Schwerpunkte gesetzt hat. Insofern wäre es 
wünschenswert, wenn auch Bausachverständige ihre Schwerpunkte klar 
definieren, um den hohen juristischen Ansprüchen gerecht zu werden. 
   Zwar unterliegt die folgende Auflistung keiner empirischen 
wissenschaftlichen Untersuchung. Erfahrungen zeigen jedoch, dass 
Streitfälle im Tischlerhandwerk in der Regel folgende Bereiche 
betreffen: 
1. Holzfenster und Außentüren
 - undichte Bauanschlussfugen, Lackschäden, unzureichende Befestigung
   am Baukörper, Schimmelbildung in der Fensterlaibung, zu schwere 
   Bedienkräfte, fehlende Barrierefreiheit 
2. Holzfußböden 
 - zu feuchter Untergrund, ungeeignetes Raumklima, unzureichend 
   verklebte Materialien in den Bereichen Massivholzdielen, 
   Stabparkett, Mosaikparkett, Holzpflaster, Fertigparkett, falsch 
   eingebaute Terrassendielen 
3. Einbruchhemmende Bauteile
 - fehlende Prüfzeugnisse, falsche Befestigung am Baukörper, 
   unzureichende Glasbefestigung, falsche Holzauswahl 
4. Treppen 
 - fehlende Standsicherheit, unzureichende Holzverbindungen, 
   Lackschäden 
5. Möbel und Küchen 
 - Flasche Befestigung von Hängeschränken am Baukörper, Lackschäden 
   Weitere nützliche Informationen über die Tätigkeit eines 
Sachverständigen im Tischlerhandwerk sind auf der Internetseite 
www.ankert-sachverstaendiger.de aufgeführt.
Pressekontakt:
Sachverständigenbüro
Stephan Ankert
Pastor-Vahlending-Str.3
49439 Mühlen
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