(ots) - Air Berlin hat heute Antrag auf Insolvenz gestellt.
Was Passagiere, die zeitnah mit der Airline fliegen wollen, nun
beachten müssen, erklärt Adrian Kreller. Er ist Experte für
Fluggastrecht und Country Manager des Fluggasthelfer-Portals AirHelp
(www.airhelp.com):
"Air Berlin hat heute einen Insolvenzantrag gestellt. Der
Flugbetrieb soll zunächst aufrechterhalten werden. Das bedeutet, dass
Passagiere, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind,
weiterhin das Recht auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu
600 Euro haben. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist dabei
abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz
sowie des Grundes für die Verspätung oder den Ausfall. Betroffene
Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach
ihrem Flugtermin durchsetzen. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere
weiterhin dabei von Ihrem Recht auf eine Entschädigung Gebrauch zu
machen - notfalls auch vor Gericht."
Adrian Kreller ergänzt:
"Sollte der Flugbetrieb von Air Berlin jedoch eingestellt werden,
hätten bereits gekaufte Tickets keine Gültigkeit mehr. Ob in diesem
Fall eine Kompensation geleistet wird, hängt von der Art der Buchung
ab:
Wer seinen Flug direkt über Air Berlin gebucht hat, würde aufgrund
der Insolvenz leer ausgehen.
Anders sieht es jedoch bei der Buchung über einen Reiseanbieter
oder eine Partnerairline aus. Beide stünden im Falle einer Insolvenz
in der Verantwortung und müssten für eine Alternativbeförderung
sorgen oder den Preis für den Flug erstatten, wenn die Flüge durch
eine Reiseversicherung abgedeckt wurden. Dies gilt in jedem Fall für
Pauschalreisen.
Eine weitere Möglichkeit auf Entschädigung besteht für Passagiere,
die zwar bei Air Berlin direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel
die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann kann der Zahlung unter
Umständen widersprochen werden, bevor sie der Airline gutgeschrieben
wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im
Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen
Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose
Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt."
Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit:
https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.
Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen
prüfen, ob ihr Flug zu einer Entschädigung berechtigt. Dafür reicht
es das Bordticket mit dem App-internen Boarding-Pass-Scanner
einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit
AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der
Airline Geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google
Play Store und im App-Store von Apple:
Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=eu.airhelp.mobile&hl=de
Apple App-Store:
https://itunes.apple.com/de/app/airhelp/id698136946?mt=8
Pressekontakt:
Nils Leidloff / nils.leidloff(at)tonka-pr.com / +49.30.27595973.16
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