(ots) - Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin müssen
Flugpassagiere jetzt besonders auf die Wahrung ihrer Rechte achten.
Darauf macht refund.me, der internationale Dienstleister für
Fluggastrechte, aufmerksam.
"Air Berlin hat die Fortführung des Flugbetriebs angekündigt.
Fluggäste sollten die weiteren Entwicklungen jedoch genau beobachten
und ihre Rechte kennen", erklärt Sandra Rosenberg, COO von refund.me.
Die wichtigsten Passagierrechte nach der Insolvenz von Air Berlin
Was passiert mit bereits gebuchten Tickets?
Für die Besitzer bereits gebuchter Tickets heißt es hoffen und
bangen, dass der Insolvenzverwalter den Flugbetrieb nicht ganz oder
teilweise einstellt. Nach bisherigem Stand ist eine Weiterführung des
Flugbetriebs vorgesehen. Sollte es aber doch zu Einschränkungen
kommen, haben die Ticketinhaber nur die Möglichkeit, eine Erstattung
der Ticketkosten als Insolvenzforderung anzumelden. Hierbei sollte
man sich allerdings keine besonders große Hoffnung auf eine
nennenswerte Erstattung machen.
Was passiert bei bereits angetretenen Reisen, wenn der Rückflug
aus dem Urlaubsland oder von der Dienstreise noch ansteht?
Air Berlin hat die Fortführung des Flugbetriebs angekündigt.
Informieren Sie sich dennoch direkt bei der Fluggesellschaft, ob die
gebuchte Beförderung noch erbracht wird. Sollte Air Berlin Ihren Flug
nicht mehr durchführen und Ihnen auch keinen Ersatzflug stellen, dann
bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich selbst um eine
Ersatzbeförderung zu kümmern.
Was ist mit Ansprüchen aufgrund von Flugstörungen?
Solange der Flugbetrieb weiter geht, stehen dem Fluggast die
üblichen gesetzlichen Ansprüche bei Verspätungen, Flugausfällen etc.
zu. refund.me empfiehlt Anspruchsinhabern die zügige Geltendmachung
ihrer Forderungen.
Über refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Unternehmen refund.me
(https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Überbuchungen entsprechend
der EU Verordnung (EG) 261/2004.
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