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Zuständiges US-Berufungsgericht bestätigt den Standpunkt von Merus, dass sich Regeneron unbillig verhalten hat

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(Thomson Reuters ONE) -


UTRECHT, Niederlande, 31. Juli 2017 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V.
(Nasdaq:MRUS), ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das
innovative bispezifische Antikörper-Therapeutika (Biclonics(®)) entwickelt, gab
heute bekannt, dass das US-amerikanische Bundesberufungsgericht (U.S. Court of
Appeals for the Federal Circuit) die gerichtliche Auffassung bestätigt hat, dass
sich Regeneron Pharmaceuticals, Inc. gegenüber dem Patentamt der Vereinigten
Staaten (United States Patent and Trademark Office) in Verbindung mit dem Erhalt
des US-Patents Nr. 8.502.018 (Patent '018) mit dem Titel "Methods of Modifying
Eukaryotic Cells" unbillig verhalten hat.

Mit seinem heutigen Urteil entschied das Berufungsgericht völlig zugunsten von
Merus und bestätigte, dass das Patent '018 von Regeneron nicht durchsetzbar ist
und durch unbilliges Verhalten seitens Regeneron erhalten wurde. Das
Berufungsgericht stellte fest, dass Regeneron "falsche" Behauptungen
aufgestellt, sich auf eine "irreführende Darstellung" gestützt, dem Patentamt
der Vereinigten Staaten wesentliche Informationen vorenthalten und außerdem
durch die Einleitung rechtlicher Maßnahmen versucht hat, sein Fehlverhalten in
Bezug auf die Patentanmeldung zu verschleiern.

"Wir sind über das heutige Urteil sehr erfreut. Es ist eine erneute
Rechtfertigung des Standpunkts von Merus in diesem Fall gegen Regeneron", sagte
Dr. Ton Logtenberg, Chief Executive Officer von Merus. "Mit diesem Urteil und
auf Basis der anhaltenden Stärke unseres geistigen Eigentums bleibt Merus
fokussiert und ist überzeugt, als Innovator bei der Entwicklung von Therapeutika
aus humanen bispezifischen Antikörpern in voller Länge zur Bekämpfung schwerer
Krankheiten gut positioniert zu sein."

Ãœber Merus N.V.

Merus ist ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das unter




der Bezeichnung "Biclonics(®)" innovative Therapeutika aus humanen
bispezifischen Antikörpern in voller Länge entwickelt. Biclonics(®) basieren auf
dem vollständigen IgG-Format und werden unter Verwendung von industriellen
Standardprozessen hergestellt. In vorklinischen Studien wurde beobachtet, dass
mehrere Merkmale der Biclonics mit den Merkmalen herkömmlicher monoklonaler
Antikörper identisch sind, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität.
Merus führender bispezifischer Antikörper-Produktkandidat MCLA-128 wird
voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2017 eine klinische Phase-2-Studie
durchlaufen, an der zwei Patientinnengruppen mit metastasierendem Brustkrebs
teilnehmen. Darüber hinaus wird MCLA-128 in Europa in einer klinischen Phase-
1/2-Studie für die Behandlung von Magen-, Ovarial-, Endometrium- und nicht-
kleinzelligem Lungenkrebs getestet. Merus zweiter bispezifischer Antikörper-
Produktkandidat MCLA-117 durchläuft derzeit in Europa eine klinische Phase-1-
Studie, an der Patienten mit akuter myeloischer Leukämie teilnehmen. Das
Unternehmen entwickelt zurzeit auch eine Reihe von proprietären
Antikörperkandidaten, die sich in der präklinischen Phase befinden, darunter
MCLA-158, das für die Bindung an Krebsstammzellen konzipiert ist und zur
potenziellen Behandlung von Patienten mit Darmkrebs oder anderen soliden Tumoren
entwickelt wird, sowie das in Zusammenarbeit mit der Incyte Corporation
entwickelte MCLA-145, das für die Bindung an PD-L1 und an ein zweites
immunmodulatorisches Ziel konzipiert ist, zu dem keine weiteren Angaben gemacht
werden.

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unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an
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potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf
die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von
Umsätzen/Gewinnen auswirken, das langwierige und kostenintensive Verfahren zur
Entwicklung klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang, die
Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen,
marktfähige Arzneimittel zu entwickeln, mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme
von Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ
beeinflussen könnte, unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung
unserer klinischen Studien und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit
dieser Dritten, dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Incyte ggf. keine
geeigneten Biclonics(®) oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren
oder dass die Leistungsfähigkeit von Incyte ggf. nicht zufriedenstellend ist,
unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer
Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf.
verzögert, verhindert oder beeinträchtigt und unsere Fähigkeit, unsere
proprietäre Technologie zu schützen. Darüber hinaus werden unsere Patente
möglicherweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern
umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht die
Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend befunden. Es
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wegen Verletzung des geistigen Eigentums Dritter zu gewinnen. Unsere
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Source: Merus N.V. via GlobeNewswire




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