(ots) - Mit hohen Brandschutzstandards und 
systematischen Prüfungen sorgt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 
(BLB NRW) für Sicherheit in den rund 100 Hochhäusern, die er für das 
Land NRW besitzt. Dabei spielen nicht nur bauliche Aspekte eine 
Rolle.
   Als Hochhaus gelten in Deutschland Gebäude, die über 22 Meter hoch
sind. Da ab dieser Höhe eine Rettung über die Drehleiter der 
Feuerwehr nicht mehr möglich ist, gelten verschärfte 
Brandschutzbestimmungen. Noch strenger sind die Vorschriften in den 
Hochhäusern des BLB NRW, weil für diese obendrein die 
Feuerschutzrichtlinie des Landes NRW aus dem Jahr 2009 greift, die 
die Pflichten der Gebäudeeigentümer und der Nutzer im Hinblick auf 
den Brandschutz regelt. "Unsere rund 100 Hochhäuser sind in Sachen 
Brandschutz sehr gut aufgestellt", ist sich der Leiter der BLB 
NRW-internen Bauaufsicht, Andreas Kiesow, daher sicher.
   Gutes Bild vom Gebäudezustand dank regelmäßiger Prüfungen
   Für Hochhäuser über 60 Meter sowie Versammlungsstätten (etwa 
Uni-Hörsäle) führt die BLB NRW-interne Bauaufsicht in regelmäßigen 
Abständen Sicherheitsüberprüfungen durch. Zudem hat der BLB NRW in 
den vergangenen Jahren im Zuge der sogenannten "Ingenieurtechnischen 
Überwachung baulicher Anlagen" (IUEBA) den überwiegenden Großteil 
aller Gebäude nach absteigendem Gefährdungsgrad untersucht. Wo nötig,
wurden selbstverständlich entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung 
des Brandschutzes eingeleitet.
   Den Zustand seiner Gebäude hat der BLB NRW also seit Jahren genau 
im Blick. Trotzdem zieht er aus dem verheerenden Hochhausbrand in 
London (Grenfell Tower) Konsequenzen. Die wenigen Hochhäuser, die in 
den vergangenen Jahren bei oben genannten Prüfungen noch nicht an der
Reihe waren, werden zurzeit priorisiert und bevorzugt abgearbeitet. 
"Eine reine Vorsichtsmaßnahme", betont Andreas Kiesow, "die Situation
bei uns ist mit London nicht zu vergleichen." Das liegt zum einen 
daran, dass die Landeshochhäuser in NRW nicht zum Wohnen genutzt 
werden - der Nutzungsart mit den höchsten Brandrisiken. Zum anderen 
sorgen auch die strengen Brandschutzvorgaben für ein hohes Maß an 
Sicherheit. So darf die Außenhülle eines Hochhauses in Deutschland 
zum Beispiel ausschließlich aus nicht brennbaren Materialien 
bestehen.
   Brandschutz hat viele Facetten
   Mit der regelmäßigen und detaillierten Prüfung der baulichen und 
anlagentechnischen Brandschutzaspekte leistet der Bau- und 
Liegenschaftsbetrieb NRW einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der 
Studierenden in den NRW-Hochschulen, der Beschäftigten der 
Landesverwaltungen, der Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten, 
der Besucherinnen und Besucher von Landesgebäuden sowie aller 
sonstigen Nutzer.
   Neben baulichen und technischen Sicherheitsvorkehrungen spielt 
aber auch ein korrektes Verhalten eine entscheidende Rolle. Die 
Feuerschutzrichtlinie des Landes NRW nimmt mit den Vorgaben zum 
betrieblichen Brandschutz daher auch die Gebäudenutzer selbst in die 
Pflicht, etwa dafür zu sorgen, dass Feuerwehrzufahrten freigehalten 
oder die zulässige Besucherzahl nicht überschritten wird.
   Baulicher, anlagentechnischer und betrieblicher Brandschutz
   Bauliche Vorschriften beziehen sich etwa darauf, dass
   - für Hochhausfassaden ausschließlich nicht brennbare Materialien 
     verwendet werden dürfen,
   - ein Gebäude gemäß dem Abschottungsprinzip in verschiedene 
     Brandabschnitte gegliedert werden kann,
   - ausreichende, voneinander unabhängige und nicht zu lange 
     Rettungswege vorhanden sind.
   Zu den anlagentechnischen Aspekten gehören beispielsweise
   - Brandmeldeanlagen, die automatisch die Feuerwehr alarmieren,
   - eine Notfallbeleuchtung für Fluchtwege,
   - Entrauchungssysteme,
   - sowie Brandschutzklappen in Lüftungsschächten, die eine 
     Ausbreitung des giftigen Rauchs im Gebäude verhindern.
   Zu den Vorgaben zum betrieblichen Brandschutz zählen z.B.
   - das Freihalten von Feuerwehrzufahrten,
   - jährliche Evakuierungsübungen sowie
   - die Bestellung von Brandsicherheitsbeauftragten.
   Die Pressemitteilung samt dazugehöriger Fotos zur Verwendung in 
der Berichterstattung finden Sie auf unserer Website unter 
https://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Presse/170727/index.php
   Über den BLB NRW
   Der BLB NRW ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des
Landes Nordrhein-Westfalen. Mit mehr als 4.100 Gebäuden, einer 
Mietfläche von etwa 10,2 Millionen Quadratmetern und jährlichen 
Mieterlösen von rund 1,3 Milliarden Euro verwaltet der BLB NRW eines 
der größten und anspruchsvollsten Immobilienportfolios Europas. Seine
Dienstleitung umfasst unter anderem die Bereiche Entwicklung und 
Planung, Bau und Modernisierung sowie Bewirtschaftung und Verkauf von
technisch und architektonisch hoch komplexen Immobilien.
   Der BLB NRW versteht sich als Vorbild für ein zukunftsfähiges 
Immobilienmanagement. In der partnerschaftlichen und transparenten 
Zusammenarbeit mit seinen Kunden - Hochschulen, Finanzverwaltung, 
Polizei, Justiz und Justizvollzug - setzt der BLB NRW die bau- und 
klimapolitischen Ziele des Landes um. Darüber hinaus plant und 
realisiert er die zivilen und militärischen Baumaßnahmen des Bundes 
in Nordrhein-Westfalen.
   Mit rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in sieben 
Niederlassungen und zahlreichen Kunden- und Projektbüros ist der BLB 
NRW ein starker und verlässlicher Partner. Als Berater mit großer 
Expertise ermöglicht er dem Land eine effiziente Flächennutzung, 
trägt damit zur Haushaltsentlastung bei und leistet somit einen 
elementaren Beitrag für ein lebenswertes NRW.
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