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Augen auf bei der Arztwahl

ID: 1509025

Der Beruf eines Schönheitschirurgen ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt!

(firmenpresse) - Jeder Patient, der vorhat, einen ästhetischen Eingriff durchführen zu lassen, sollte sich über die Qualifikation seines zukünftigen Schönheitschirurgen informieren. Aber es ist nicht immer ganz einfach, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Irreführende Titel

Das Klingelschild sagt leider nicht viel aus, wenn der behandelnde Arzt sich als Schönheitschirurg bezeichnet. Wichtig für den bewussten Verbraucher: Der Begriff Schönheitschirurg ist im ärztlichen Weiterbildungsrecht nicht definiert. Ähnliches herrscht vor, wenn Mediziner Titel wie Ästhetischer Chirurg oder Kosmetischer Chirurg benutzen. Zumindest etwas Klarheit schafft da das Bundesdeutsche Verfassungsgericht: Schönheitschirurgie und kosmetische Chirurgie sind von den medizinischen Berufsverbänden nicht als Fachgebiete definiert und dürfen, von allen in Deutschland tätigen Medizinern (außer Zahnärzten) angeboten und ausgeführt werden. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Vertrauen in diesem Kontext - der Facharzttitel.

Welcher Facharzttitel ist geschützt?

Ein wichtiger Hinweis für die seriöse Arztwahl ist in der Regel der Titel "Facharzt für Plastische Chirurgie". Dieser setzt unter anderem voraus, dass der behandelnde Mediziner eine Vielzahl chirurgischer Eingriffe auf dem Gebiet der "Ästhetischen Chirurgie", der "Rekonstruktiven Chirurgie", der "Handchirurgie" und der "Verbrennungschirurgie" selbständig durchgeführt hat. Die ästhetische Chirurgie ist ein Teil seiner Ausbildung. Auch nach erfolgreich absolvierter Ausbildung ist eine kontinuierliche Weiterbildung auf diesem Gebiet ungeschriebenes Gesetz. Die Mitgliedschaft in einem der großen Dachverbände, in denen auch für die Weiterbildung gesorgt ist, gewährleistet ein konstant hohes Niveau bei den Operateuren. Zu den internationalen Verbänden zählt die International Society of Aesthetic Plastic Surgery (ISAPS).

Weiterbildung zum Plastischen Chirurgen

Die korrekte Berufsbezeichnung, die ein Plastischer Chirurg trägt, lautet Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Um diesen Titel zu tragen, muss ein Chirurg in der Regel eine sechsjährige Weiterbildung absolvieren. Vorsicht ist angesagt, wenn keine offizielle Facharztbezeichnung geführt wird. Ästhetisch-Plastische Eingriffe sind hauptsächlich in der Ausbildung zum gesetzlich geschützten Titel "Facharzt für Plastische Chirurgie" oder "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" vorgesehen.





Die gesetzlichen Grundlagen in Tschechien

Im EU-Land Tschechien dürfen schönheitschirurgische Eingriffe erst nach einer siebenjährigen Ausbildung ausschließlich von Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie ausgeführt werden. Das bedeutet, dass die Ausbildung sogar ein Jahr länger dauert als die in Deutschland.
So genießt beispielsweise das Ausbildungsprogramm für plastische Chirurgie an der Karlsuniversität in Prag international einen sehr guten Ruf.

Wer sich in Tschechien von einem plastischen Chirurgen operieren lassen möchte, kann dies über die Agentur cosmetic-op tun. Als deutschsprachiger Exklusivpartner hat sich das Unternehmen auf die Vermittlung von ausgewählten Schönheitskliniken in Tschechien spezialisiert. Hier kann man sich zu bezahlbaren Preisen einer Schönheitsoperation unterziehen, wie z. B. Nasen- und Ohrenkorrektur, Face-Lift, Ober- und Unterlidstraffung, Lippenvergrößerung, Brustvergrößerung, Bruststraffung, Brustverkleinerung, Gynäkomastie (Brustverkleinerung bei Männern), Fettabsaugung, Bauchdeckenstraffung, Oberarm- und Oberschenkelstraffung. Zu den von der Agentur betreuten Kliniken zählen die Aesthetic Klinik und OB-Klinika in Prag, die SwissMed Klinik in Plana und die GermanMed Klinik in Karlsbad.

Die Agentur steht unter der Hotline 0049 (0)8762 / 72 09 17 von Montag bis Freitag, von 08.00 - 22.00 Uhr und am Wochenende (Samstag und Sonntag) von 10.00 - 20.00 Uhr zur Verfügung.
Mehr Infos unter www.cosmetic-op.de.

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Datum: 10.07.2017 - 10:40 Uhr
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