PresseKat - Mieterstromgesetz verabschiedet: Strom vom Dach ist ab jetzt auch für Mieter attraktiv

Mieterstromgesetz verabschiedet: Strom vom Dach ist ab jetzt auch für Mieter attraktiv

ID: 1505906

(ots) - Deutsche Umwelthilfe begrüßt, dass Mietern der
Bezug von preiswertem und CO2-freiem Strom vom Hausdach ermöglicht
wird - Jedoch werden Anlagen mit weniger Leistung auf der Strecke
bleiben

Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom
(MieterstromG) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, den Ausbau von
Solarstromanlagen auf Wohngebäuden voranzutreiben. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) begrüßt, dass Strom aus Photovoltaik-Anlagen auch
dann eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) 2017
erhalten soll, wenn dieser direkt von den Mietern genutzt und nicht
ins Stromnetz eingespeist wird. Somit können Mieter nun direkt grünen
Strom vom Dach beziehen.

Ohne Förderung nach dem EEG war der Strom vom Dach bisher so
teuer, dass ein Verkauf direkt an die Mieter nicht attraktiv war und
dieser stattdessen ins Netz eingespeist wurde. Mit der neuen Regelung
können nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter an der
Energiewende teilhaben, von ihr profitieren und kostengünstigen Strom
beziehen. Die Erzeugung klimafreundlichen Stroms kann nun auch in
Ballungsgebieten Zuwachs erhalten.

"Mit der Regelung wird dem Abwärtstrend der letzten Jahre beim
Ausbau der Solarenergie ein Hemmschuh genommen", so Sascha
Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wie von der DUH
gefordert, können nun auch Nachbarwohngebäude in die Förderung
einbezogen werden, wenn der Strom dabei nicht über ein öffentliches
Netz fließen muss."

Trotz dieser eingebrachten Verbesserung, versäumt es die
Bundesregierung jedoch, das volle Potenzial von Mieterstromprojekten
auszuschöpfen. "Zum Nachteil für den Klimaschutz", meint Peter
Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. "Für die
Betreiber kleiner Anlagen unter 10 Kilowatt Spitzenleistung stellen




die aufwändigen Dokumentationspflichten eine große Hürde dar.
Insbesondere Mieter aus kleineren Häusern werden so außen vor
bleiben. Von der Mieterstromregelung sind zudem nicht bewohnte
Gebäude wie Garagen oder Hallen ausgeschlossen. So können innovative
Wohnquartierslösungen, bei denen sich mehr Möglichkeiten für
CO2-Einsparungen ergeben, nicht realisiert werden. Dadurch wird
Potenzial in den Ballungszentren verschenkt."

Die DUH kritisiert zudem die Begrenzung der Förderung auf maximal
500 Megawatt installierte Leistung. "Angesichts der
Herausforderungen, die beim Klimaschutz noch vor uns liegen, ist dies
ein unnötiges Ausbremsen engagierter Energiewende-Akteure", meint
Sascha Müller-Kraenner.

Links:

Stellungnahme der DUH zum Referentenentwurf des
Mieterstromgesetzes: http://l.duh.de/fkvur



Pressekontakt:
Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
0151-16225863, ahmels(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

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Datum: 30.06.2017 - 09:56 Uhr
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