PresseKat - Deutsches Kinderhilfswerk: Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist Stückwerk

Deutsches Kinderhilfswerk: Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist Stückwerk

ID: 1505442

(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die
geplante Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als unausgegoren
und unzureichend. "Nach monatelangem Ringen um das Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz ist vom anfänglichen Ansatz der Reform 'vom
Kind her zu denken' nicht mehr viel übrig geblieben. Eine komplexe
Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes lässt sich nur in einem
partizipativen und transparenten Diskussionsprozess mit Verbänden,
Expertinnen und Experten sowie der Praxis realisieren. Wir hoffen,
dass es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf und
ausführliche Diskussionsprozesse für die notwendige Reform gibt.
Hierbei sollten auch die Bedenken in Bezug auf die bestehenden
finanziellen Lücken bei gleichzeitigem Anstieg der Herausforderungen
in der Kinder- und Jugendhilfe Gehör finden, die letztlich nur durch
eine Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in diesem
Bereich zu stemmen sind", betont Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der
heutigen Bundestagsdebatte über das Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz.

"Einige der vorgesehenen Verbesserungen im Kinder- und
Jugendhilfegesetz sind wichtig und richtig. Zu nennen sind hier
beispielsweise der uneingeschränkte Beratungsanspruch von Kindern und
Jugendlichen unabhängig von einer Krisensituation und den Eltern,
oder die stärkere Einbeziehung von Medienkompetenzförderung in die
Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Und auch die Verankerung von
fachlich ungebundenen, weisungsunabhängigen Ombudsstellen ist zu
begrüßen, wenngleich eine verbindlichere Regelung besser gewesen
wäre. Auf der anderen Seite befürchtet das Deutsche Kinderhilfswerk
durch die Reform eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge
Menschen in Deutschland, bei der Leistungen für junge Geflüchtete




zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt werden. Ein
solches Vorhaben ist diskriminierend und verstößt damit gegen das
Grundgesetz sowie die UN-Kinderrechtskonvention. Für uns als
Kinderrechtsorganisation ist klar: Die Kinder- und
Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland
gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem
Aufenthaltsstatus. Hier appellieren wir insbesondere an die Länder,
keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchzusetzen",
so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt grundsätzlich die Initiative,
den Schutz von Minderjährigen und Frauen vor Gewalt in
Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern.
Hierzu bedarf es jedoch einer gesetzlich klar normierten
Verpflichtung zur Festlegung und Umsetzung von entsprechenden
Schutzkonzepten. Sollen Frauen und Minderjährige vor Gewalt in
solchen Einrichtungen nachhaltig geschützt werden, müssen die Träger
dieser Einrichtungen effektiv verpflichtet werden, konkret
vorgegebene Standards zu erfüllen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass zu Beginn der nächsten
Legislaturperiode der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in
der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt wird. Dieser Prozess muss von
Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden,
insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der
Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger
der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern
und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und
Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und
zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.



Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
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Datum: 29.06.2017 - 11:15 Uhr
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