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ROG: Journalisten vor staatlichen Hackerangriffen schützen

ID: 1495233

(ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert die
Bundesregierung auf, die Pläne für einen weitreichenden Einsatz von
Staatstrojanern zu überarbeiten und Journalisten vor staatlichen
Hackerangriffen zu schützen. Kurz vor Ende der Legislaturperiode will
Justizminister Heiko Maas die Rechtsgrundlage schaffen, um mit
Staatstrojanern verschlüsselte Kommunikation zu überwachen.
Gesonderte Schutzrechte für Journalisten sind nicht vorgesehen.
Dadurch könnten Ermittler in Zukunft Trojaner auf Computer und
Smartphones von Medienvertretern schleusen, um verschlüsselte
Gespräche und Chats mit Informanten abzufangen. Maas hatte die Pläne
vor zwei Wochen mit einer Formulierungshilfe in ein laufendes
Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Am Mittwoch (31. Mai) werden die
Pläne mit Experten im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert.

"Journalisten sind auf Verschlüsselung angewiesen, um sich
vertraulich mit Kollegen und Informanten auszutauschen. Die Pläne von
Heiko Maas bewirken, dass es in Deutschland kein digitales
Kommunikationsmittel mehr gibt, mit denen Journalisten zweifelsfrei
vor Überwachung geschützt sind", sagte ROG-Vorstandsmitglied Matthias
Spielkamp. "Die Große Koalition muss im Gesetz klarstellen, dass
Journalisten bei ihrer Arbeit nicht abgehört werden dürfen. Ein
Staatstrojaner hat auf dem Handy eines Journalisten nichts verloren."

Mit dem Gesetzesvorhaben gibt die Bundesregierung jahrelangem
Druck der Polizei- und Sicherheitsbehörden nach, verschlüsselte
Botschaften abhören zu wollen. Bis auf klassische Telefongespräche,
SMS und E-Mails sind die meisten Kommunikationsdienste heute
standardmäßig verschlüsselt - insbesondere, wenn sie über das
Internet laufen. Die Verschlüsselung ist so stark, dass sie technisch
kaum entschlüsselt werden kann. Für Journalisten ist dies eine große




Hilfe im Arbeitsalltag.

TROJANER KÖNNEN NACHRICHTEN VOR DER VERSCHLÜSSELUNG MITSCHNEIDEN

Staatstrojaner hingegen sind Ãœberwachungsprogramme, die sich
unbemerkt auf Computer oder Smartphones installieren und Nachrichten
mitschneiden, bevor sie verschlüsselt werden. Dieses Verfahren wird
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genannt. Es gilt
als besonders heikel, weil mit Trojanern das gesamte Gerät, auf dem
sie installiert sind, nach Informationen durchsucht werden kann.
Reporter ohne Grenzen betreut laufend ausländische Journalisten, die
in ihren Heimatländern mit Trojanern gehackt und digital
durchleuchtet worden sind. Ganze Recherchen und Informanten-Netzwerke
können so von Ermittlern ausgespäht werden.

In Deutschland sollen solche Staatstrojaner sogar immer dann
aufgespielt werden können, wenn Ermittler auch eine "normale"
Telekommunikationsüberwachung anordnen dürfen. Journalisten sind
davor nicht ausreichend geschützt: Laut Gesetz muss in jedem
Einzelfall ein Richter prüfen, ob ein Journalist überwacht werden
darf oder der Schutz der Pressefreiheit dies verbietet. Die
Installation eines Staatstrojaners etwa auf dem Handy eines
Journalisten ist aber ein noch viel gravierenderer Eingriff. Denn
somit können auch bereits gespeicherte Inhalte wie zum Beispiel alte
E-Mails und Chatverläufe ausspioniert werden und nicht nur die
laufende Kommunikation.

In einer Stellungnahme hat Reporter ohne Grenzen begründet, warum
die Pläne den engen Grenzen des Bundesverfassungsgerichtes nicht
genügen und gerade Journalisten vor Überwachung durch Staatstrojaner
geschützt werden müssen (http://t1p.de/hnw7). Seit dem maßgeblichen
Spiegel-Urteil von 1966 haben die Karlsruher Richter immer wieder
betont, dass Journalisten besonders vor staatlichen Ermittlungen
geschützt werden müssen. Informanten müssen grundsätzlich auf
Anonymität vertrauen können. Staatstrojaner hingegen zerstören dieses
grundsätzliche Vertrauen: Wenn nicht einmal mehr die stärkste
Verschlüsselung garantiert, dass ein Gespräch mit Journalisten geheim
bleibt, nehmen Whistleblower und andere Informanten möglicherweise
keinen Kontakt mehr mit Journalisten auf.

Die Kritik von Reporter ohne Grenzen ist umso gewichtiger, weil
die Bundesregierung weitere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes
schlichtweg ignoriert. In einem Urteil von 2008 hatten die Richter
gefordert, dass eine Quellen-TKÜ nur bei wenigen ausgewählten
Straftaten angewendet werden darf, um "laufende Kommunikation"
abzufangen und sofern das Gesetz "technische Vorkehrungen und
rechtliche Vorgaben" für den Einsatz enthält. Beides fehlt im Gesetz,
stattdessen sollen in Zukunft bei einer ganzen Reihe von Delikten
Trojaner eingesetzt werden dürfen - auch, um "gespeicherte Inhalte"
abzugreifen.

2012 UNTERSTÃœTZTE SPD ÃœBERWACHUNGSVERBOT VON JOURNALISTEN

Reporter ohne Grenzen fordert daher, die
Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei Journalisten ohne Ausnahme
zu verbieten. Noch besser wäre es jedoch, Journalisten generell vor
Überwachung zu schützen und rechtliche Schlupflöcher im maßgeblichen
Paragraph 160a der Strafprozessordnung zu schließen. Im Jahr 2012 hat
die SPD aus der Opposition heraus diesen Gedanken schon einmal
aufgegriffen und in einem "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" in
den Bundestag eingebracht.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz
16 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der
Journalisten hierzulande finden Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse(at)reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

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Datum: 31.05.2017 - 16:36 Uhr
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