Kariespolarisation: Chancengleichheit durch Gruppenprophylaxe /
Bundeszahnärztekammer plädiert für den Erhalt der Zahnprophylaxe in Kitas und Schulen

ID: 1495101

(ots) - Anlässlich des Internationalen Kindertags am 01.
Juni verweist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf die Polarisierung
des Kariesrisikos bei Kindern.

Einerseits haben Kinder und Jugendliche in Deutschland
mittlerweile eine so hervorragende Mundgesundheit, dass sie
international Spitzenpositionen belegen. Ganze acht von zehn
12-Jährigen sind kariesfrei. Andererseits können Kinder unter sechs
Jahren, Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen, mit
Migrationshintergrund oder mit einer Behinderung nicht in gleichem
Maße an den Präventionserfolgen partizipieren. Der Großteil an Karies
entfällt auf sie. Dieses Phänomen wird als Kariespolarisation
bezeichnet. Um Chancengleichheit für alle Kinder zu schaffen, ist die
zahnärztliche Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen und
Schulen ein entscheidendes Instrument. Dieses darf nicht aufgeweicht
werden, appelliert die BZÄK.

"Gruppenprophylaxe wirkt sozialkompensatorisch. Denn sie erreicht
gerade diejenigen, die selten eine Zahnarztpraxis aufsuchen. Sie
leistet einen gesundheitsfördernden und gesundheitserzieherischen
Beitrag für alle Kinder in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen",
erklärt BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Im
Schuljahr 2013/2014 nahmen bundesweit insgesamt 4,93 Millionen Kinder
und Jugendliche an zahnärztlicher Gruppenprophylaxe teil. In
Kindergärten und Grundschulen beträgt der jährliche Betreuungsgrad
derzeit rund 80 Prozent aller Kinder. Damit ist die zahnärztliche
Gruppenprophylaxe das reichweitenstärkste Präventions- und
Gesundheitsförderungs-Angebot für Kinder und Jugendliche. "Mit Sorge
sehen wir, dass nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes die
Gruppenprophylaxe oft vernachlässigt wird", so Oesterreich.

Die Bundeszahnärztekammer plädiert dafür, dass Gesundheitspolitik




und Krankenkassen sich auch weiterhin für die Gruppenprophylaxe stark
machen. Es ist zudem erforderlich, entsprechend der
Bundesrahmenempfehlung der Nationalen Präventionskonferenz den Erhalt
der Gruppenprophylaxe-Strukturen auch in die Landesrahmenempfehlungen
aufzunehmen.



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse(at)bzaek.de

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Datum: 31.05.2017 - 14:06 Uhr
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