PresseKat - Notrufsysteme: Sicherheit im Alltag

Notrufsysteme: Sicherheit im Alltag

ID: 1490470

ARAG Experten zu Notrufsystemen und dem heutigen BGH-Urteil

(firmenpresse) - Ein Druck auf den roten Knopf am Armband oder an der Halskette - und wenig später eilt Hilfe herbei: So funktionieren Hausnotrufsysteme. Vor allem alleinlebenden Senioren vermitteln sie ein Gefühl von Sicherheit in den eigenen vier Wänden und unterwegs. Worauf Sie achten sollten und was die Notrufsysteme leisten, sagen ARAG Experten.



Wie funktionieren Notrufsysteme?

Ausgelöst wird der Notruf über einen Funksender, den der Nutzer als Anhänger an einer Kette am Hals oder am Arm - ähnlich einer Armbanduhr - trägt. Die Verbindung zur Notrufzentrale stellt ein Gerät mit Freisprechanlage her. Dieses wird in der Regel an die Stromversorgung und an die Telefondose angeschlossen. Sollten Sie über Kabel oder Internet telefonieren, benötigen Sie ein technisch etwas anderes Modell. Drückt ein Hilfesuchender dann den roten Knopf, macht er sich in der Notrufzentrale bemerkbar. Dort sind sämtliche wichtigen Daten des Nutzers hinterlegt. Das sind neben der genauen Anschrift und Informationen zum Gesundheitszustand und Vorerkrankungen die Kontaktdaten von Angehörigen und Bezugspersonen sowie individuell vereinbarte Hilfepläne. Je nach Situation werden dann schnellstmöglich Angehörige, Rettungsdienst oder der Notarzt verständigt. Darum muss die Notrufzentrale rund um die Uhr besetzt sein. Das gibt es natürlich nicht umsonst.



Kosten

Der Basispreis der meisten Notrufe beinhaltet neben der Bereitstellung des Hausnotrufgeräts im Notfall die Benachrichtigung von Angehörigen oder Vertrauenspersonen und Rettungsdienst. Die Kosten hierfür liegen bei den meisten Anbietern bei unter 20 Euro im Monat. Dazu kommen einmalige Kosten für den Anschluss. Die angebotenen Sonderleistungen variieren in Umfang und Preis je nach Anbieter. Auf Wunsch kann man ggf. zum Beispiel einen Schlüssel hinterlegen, damit im Notfall eine benannte Vertrauensperson in Ihre Wohnung gelangt. Bei bestimmten Anbietern kann auch per Rauchmelder oder bei Einbruch ein Signal an die Notrufzentrale gesendet werden. Wichtig für agile Personen ist ein mobiler Notruf: Mit einem bereitgestellten Notruf-Mobiltelefon kann man so jederzeit auch unterwegs Hilfe per Knopfdruck anfordern. Wer sich überlegt, ein Hausnotrufsystem zuzulegen, sollte Angebote mehrerer Anbieter einholen und ihre Leistungen vergleichen. Sie werden von privaten Firmen, aber auch von Wohlfahrtsverbänden wie etwa dem Deutschen Roten Kreuz oder den Johannitern angeboten. Bei allein lebenden Pflegebedürftigen, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde, übernimmt unter Umstände auch die Pflegekasse einen Teil der Kosten.







Das sollten Sie beachten

Beim Vertragsabschluss ist es wichtig, schriftlich zu vereinbaren, dass das Gerät bei Mängeln unverzüglich repariert oder ausgetauscht wird. Die Behebung der Mängel sollte kostenlos erfolgen. Vermeiden Sie einen Vertrag mit Mindestlaufzeit! Im Todesfall des Nutzers sollten Angehörige die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung haben. Bei der Installation sollte die Sprachverständlichkeit und Lautstärke beim Kontakt mit der Notrufzentrale getestet werden und ein gründlicher Funktionstest in allen Räumen durchgeführt werden.



Haftung und Schadensersatz

Veranlasst der Anbieter im Ernstfall nicht die notwendige Hilfeleistung - zum Beispiel durch Alarmierung des Rettungsdienstes - muss er unter Umständen für entstandene Schäden einstehen. So war es in einem aktuell vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall: Geklagt hatte ein 1934 - und inzwischen verstorbener - geborener Mann, der allein in einer Wohnung in einem Seniorenwohnheim lebte. Er hatte mit der beklagten Notrufzentrale einen "Dienstleistungsvertrag über ein Hausnotrufsystem" abgeschlossen und dabei verschiedene erhebliche Erkrankungen angegeben, unter anderem auch ein stark erhöhtes Schlaganfallrisiko. Im April 2012 betätigte er den Notruf. Der Mitarbeiter am Telefon vernahm nur ein Stöhnen. Nachdem er den Kläger telefonisch nicht erreichen konnte, schickte er den Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Der fand den Kläger auf dem Boden liegend vor. Mithilfe eines hinzugeholten Kollegen konnte er ihn schließlich auf ein Sofa setzen. Dort ließen ihn die beiden allein, ohne ärztliche Hilfe zu veranlassen. Zwei Tage später wurde beim Kläger ein nicht mehr ganz frischer Schlaganfall diagnostiziert. Er verlangte von der Beklagten daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die gravierenden Folgen des Schlaganfalls wären seiner Ansicht nach vermieden worden, wenn die Beklagte einen Rettungsdienst geschickt hätte. Die Klage hatte jetzt in letzter Instanz Erfolg. Die beklagte Notrufzentrale habe die ihr nach dem Hausnotrufvertrag obliegenden Schutz- und Organisationspflichten grob vernachlässigt, so das Gericht. Sie schulde zwar keinen Erfolg etwaiger Rettungsmaßnahmen, sei aber verpflichtet, unverzüglich eine angemessene Hilfeleistung zu vermitteln. Das hat sie im vorliegenden Fall nicht getan. Den Beweis dafür, dass die schwerwiegenden Folgen des Schlaganfalls bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Rettungsdienstes nicht eingetreten wären, muss daher nicht der Kläger antreten (BGH. Urteil vom 11.05.2017, Az.: III ZR 92/16).



Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Erlebnisgeschenke, die Mütterherzen höher schlagen lassen Das Tim Taylor Baby des Jahres 2017
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.05.2017 - 17:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1490470
Anzahl Zeichen: 5597

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Familie & Kinder



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Notrufsysteme: Sicherheit im Alltag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE