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EANS-News: ams AG / Einberufung der Hauptversammlung

ID: 1489721

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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

ams AG

FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4
Einberufung
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der ams AG
am Freitag, den 09. Juni 2017, um 10.00 Uhr,

in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der
Ge­sellschaft.

Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht
und Corporate- Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts­jahr 2016 5.
Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 7.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß §
159 Abs 2 Z 3 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.2005
bzw. 29.03.2006 und Änderung der Satzung in § 3 ,,Grundkapital und
Aktien" durch Beseitigung und Löschung des Abs 5 8.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals




[Genehmigtes Kapital 2017] i) unter Wahrung des gesetzlichen
Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153
Abs 6 AktG,

ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,
iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und
iv) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im

Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs-
und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft
einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente
10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals
der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger
von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2017 für Finanzinstrumente]
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes a) zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und
Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß
von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb
einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gemäß §
65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über
den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der
mit Hauptversammlungsbeschluss vom 09.06.2015 zum 9. Punkt der
Tagesordnung erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien im bisher nicht ausgenützten Ausmaß. 12. Bericht über den
Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG
und Vorstellung des neuen SSOP 2017.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 19. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.ams.com zugänglich:

· Jahresabschluss mit Lagebericht,
· Corporate-Governance-Bericht,
· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
· Vorschlag für die Gewinnverwendung,
· Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016
· Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG -

Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2017 zu TOP 8 ·
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei
Wandelschuldverschreibungen gemäß §§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG
zu TOP 9 und 10 · Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170 Abs 2 AktG, § 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG
und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 11

· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 ,
· Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
· vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEMÄß. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 19. Mai 2017 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße
30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 30. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30,
8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per
E-Mail agm(at)ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die
Fragen können an die Gesellschaft per Post an ams AG, Tobelbader
Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner, Investor
Relations, oder per E-Mail an investor(at)ams.com übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung
hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. Mai 2017 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com
zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimm­rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Mai 2017, 24.00 Uhr Wie­ner Zeit
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 06. Juni 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich
auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss,
erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten ams AG
zH Herrn Dr. Jann Siefken
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur anmeldung.ams(at)hauptversammlung.at
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 und MT599,
unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 86
Per E-Mail anmeldung.ams(at)hauptversammlung.at
(Dabei können die

Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die
Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: ·
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), ·
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Perso­nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4, · Depotnummer bzw.
eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Darüber hinaus werden Depotbestätigungen
von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 30. Mai 2017 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenom­men.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teil­nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden kön­nen.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten ams AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail anmeldung.ams(at)hauptversammlung.at, wobei die

Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS -
Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben. Am
Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Ver­langen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.ams.com abruf­bar. Sofern die Vollmacht nicht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 08. Juni 2017, 16
Uhr,bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften
über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein
unabhängiger Stimm­rechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich
Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com ein spezielles
Vollmachtsformular abruf­bar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge­sellschaft EUR
84.419.826,-- und ist zerlegt in 84.419.826 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
per 13.04.2017 1.392.055 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 83.027.771
Stimmrechte.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktio­närinnen und Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben
einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen
amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.

Premstätten, im April 2017

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor(at)ams.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: ams AG
Tobelbader Strasse 30
A-8141 Premstaetten
Telefon: +43 3136 500-0
FAX: +43 3136 500-931211
Email: investor(at)ams.com
WWW: www.ams.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000A18XM4
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange
Sprache: Deutsch

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Datum: 10.05.2017 - 13:44 Uhr
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