(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, 9. Juni 2017, um 10:00 
MESZ Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland 
Rainer Platz 1, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Am Tag der Hauptversammlung, dem 9. Juni 2017, kann die Präsentation 
der Tagesordnungspunkte bis zur Generaldebatte ab 10:00 MESZ Uhr live
im Internet verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der 
Hauptversammlung ab 17:00 MESZ Uhr zur Verfügung.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht sowie des konsolidierten Corporate Governance 
Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts 
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016.
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der 
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.
4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der 
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der 
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2016.
6. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Tagesordnungspunkt:  Wahl des Abschlussprüfers und 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.
8. Tagesordnungspunkt: Änderung der Satzung in § 16 Abs 2 
hinsichtlich der Übermittlung von Depotbestätigungen an die 
Gesellschaft.
Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen 
unseren Aktionären spätestens ab dem 21. Tag vor der 
Hauptversammlung, somit ab dem 19. Mai 2017, auf unserer Homepage 
unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung und 
www.telekomaustria.com/de/ir/geschaeftsberichte folgende Unterlagen 
zur Verfügung:
1. der Geschäftsbericht 2016 samt Konzernabschluss und 
Konzernlagebericht, der Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht, der 
konsolidierte Corporate Governance Bericht, der 
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016; 2. vollständiger Text 
dieser Einberufung; 3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des 
Aufsichtsrats; 4. Vollmachts- und Widerrufsformulare; 5. Erklärungen 
gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten 
(werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr MESZ) am Sitz der Gesellschaft 
Telekom Austria AG, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur 
Verfügung und werden den Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung 
Investor Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500 oder E-Mail 
hauptversammlung.2017(at)telekomaustria.com) gerne per Post zugesandt.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren 
Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich 
(Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung am 9. Juni 2017 gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag 
(jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche 
Sprache erforderlich) beiliegen (bei Aufsichtsratswahlen tritt an die
Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der 
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche 
Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 19. 
Mai 2017) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 
A-1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller 
müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber der 
Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer 
Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen. Weiter 
muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der 
Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit 
mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären, 
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der 
Hauptversammlung (sohin der 30. Mai 2017) können Aktionäre, deren 
Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 
49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor 
Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an 
hauptversammlung.2017(at)telekomaustria.com) Vorschläge zur 
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge 
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 
AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche 
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie 
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit 
begründen könnten.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden 
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum 
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage 
sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen 
den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals 
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf 
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird 
diesem Antrag spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer
wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 
AktG fehlt, 2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss 
der Hauptversammlung führen würde, 3. ein auf denselben Sachverhalt 
gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder 
der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder 5. die Aktionäre zu 
erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und
sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen
Tatbestand im Sinne der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere 
Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben Punkt der Tagesordnung, so
kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen 
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in 
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die 
Begründungen ist erforderlich.
Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der 
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. 
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der 
Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann 
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt 
wird.
Auskunftsrecht: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt 
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den 
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 1. sie nach 
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen 
Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre. Auf den 
Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme: An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen 
und anlässlich dieser Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben, 
die am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), das ist der 30. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ 
(Ortszeit Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die 
Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder 
englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden 
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der 
Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten
Sie, dass diese Frist am 6. Juni 2017 endet.
Die Depotbestätigungen sind
- in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder 
Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: 
Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich,
oder - per E-Mail an hauptversammlung.2017(at)telekomaustria.com (mit 
angehängtem qualifiziert elektronisch signiertem PDF-Dokument gemäß §
4 Abs 1 SVG) - bitte beachten Sie, dass ausschließlich PDF-Format für
die elektronische Signatur ausreichend ist; oder - per SWIFT: SWIFT 
GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ MT599); wobei unbedingt 
die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist
an die Gesellschaft zu senden.
Gerne vorab in Textform:
per Fax: +43 (0)50 664 9 49040 oder per E-Mail: 
hauptversammlung.2017(at)telekomaustria.com (Depotbestätigungen in den 
Formaten PDF, JPG, TXT und TIF können berücksichtigt werden).
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu 
enthalten: 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und 
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten 
gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); 2. den Aktionär durch Angabe von 
Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das 
Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das 
Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem 
Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots und falls keine
Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl 
der Aktien des Aktionärs; ISIN AT 0000720008; 5. die ausdrückliche 
Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag,
das ist der 30. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), bezieht.
Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren 
Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, 
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax
(+43 (0)50 664 9 49040) oder per E-Mail 
(hauptversammlung.2017(at)telekomaustria.com; im PDF-Format gescannt dem
E-Mail angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf 
können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, 
Message Type MT598 (alternativ MT599); wobei unbedingt die ISIN AT 
0000720008 im Text anzugeben ist. Die Vollmacht bzw. der Widerruf der
Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ des Vortages der Hauptversammlung 
(sohin dem 8. Juni 2017) eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht 
bzw. der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am 
Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht 
oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der 
Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so 
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der 
Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer 
Homepage befindlichen Formulare zu verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des 
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 
Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens 
IVA ist vorgesehen, dass Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, bei der 
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für seine 
Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung ein spezielles 
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich 
an eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) 
für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus 
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Mag. Dr. 
Wilhelm Rasinger unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-30 oder E-Mail 
wilhelm.rasinger(at)iva.or.at.
Der Aktionär hat Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, Weisungen zu erteilen, 
wie er (oder allenfalls ein von Mag. Dr. Wilhelm Rasinger 
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Mag. Dr.
Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage 
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche 
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der 
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung 
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle 
zu ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor 
Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte 
bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur 
Behebung der Stimmkarten beginnt um 09:00 Uhr MESZ.
Die Stadthalle Wien ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. 
U-Bahnlinie U6, Station "Burggasse/Stadthalle") gut erreichbar.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung: Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 
ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien,
wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der 
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung
Wien, 9. Mai 2017       Der Vorstand
International Securities Identification Number (ISIN): AT 0000720008
Rückfragehinweis:
Susanne Reindl
Head of Investor Relations
Telekom Austria Group
Tel.: +43 (0) 50 664 39420
E-mail: susanne.reindl(at)telekomaustria.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent:    Telekom Austria AG
             Lassallestrasse 9
             A-1020 Wien
Email:       investor.relations(at)telekomaustria.com
WWW:         www.telekomaustria.com/ir
Branche:     Telekommunikation
ISIN:        AT0000720008
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
Original-Content von: Telekom Austria AG, übermittelt durch news aktuell