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EANS-News: RHI AG / Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5.
Mai 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4
sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2
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Aktienrückkauf

In der ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG, Wien, wurde am 5.
Mai 2017 zum 8. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

a) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 12.000 Stückaktien während einer Geltungsdauer von
30 Monaten ab 05.05.2017 sowohl über die Börse als auch außerbörslich
zu erwerben jeweils zum Börsekurs am Tag der Ausübung der
Ermächtigung. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse
kann der Vorstand der RHI AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat
im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats. b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab
05.05.2017 gem § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über
den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft,




durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden zum Zweck der Durchführung
eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung zur Ausgabe an
Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an
Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft (Fortsetzung
der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1").

Wien, im Mai 2017
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: RHI AG
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Sprache: Deutsch

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Datum: 05.05.2017 - 18:08 Uhr
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